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Sommaruga: «Neustrukturierung des Asylwesens ist nicht von einem Tag auf den anderen zu schaffen»

Justizministerin Simonetta Sommaruga .
Justizministerin Simonetta Sommaruga .Bild: KEYSTONE
Asylpolitik

Sommaruga: «Neustrukturierung des Asylwesens ist nicht von einem Tag auf den anderen zu schaffen»

11.09.2014, 09:5008.10.2014, 14:02
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Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes werden um vier Jahre verlängert. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag der Ständerat zugestimmt. Dies gibt dem Bund unter anderem die Möglichkeit, die Testphase für beschleunigte Asylverfahren weiterzuführen.

Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Sie sind jedoch befristet gültig: Würden sie nicht verlängert, träte Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft.

Die dringlichen Änderungen sollen im Rahmen der geplanten grossen Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren unbefristet ins ordentliche Recht überführt werden. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Um eine Lücke zu vermeiden, hat der Bundesrat die Verlängerung der befristeten Änderungen beantragt.

Stimmvolk sagte Ja

Gegen das Paket von Massnahmen hatten die jungen Grünen zusammen mit anderen linken Organisationen das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk hiess die Änderungen jedoch 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78 Prozent gut.

Im Abstimmungskampf standen Verschärfungen im Vordergrund, welche die Schweiz als Asylland weniger attraktiv machen sollten. Besonders umstritten waren die Abschaffung des Botschaftsasyls sowie die neuen Bestimmungen zu Dienstverweigerern und Deserteuren.

Für den Bund steht indes im Vordergrund, dass er seit der Gesetzesänderung Bundesbauten vorübergehend ohne Bewilligung des Kantons oder der Gemeinde als Asylunterkünfte nutzen kann.

Ferner erhielt Justizministerin Simonetta Sommaruga mit den dringlichen Gesetzesänderungen die Möglichkeit, mit Blick auf die nächste Revision während zwei Jahren neue Asylverfahren zu testen. Seit Jahresbeginn läuft der Testbetrieb in Zürich.

Sommaruga: «Föderalismus braucht immer Zeit»

Die dringlichen Massnahmen und deren Verlängerung seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neustrukturierung des Asylwesens, sagte Verena Diener (GLP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission.

Skeptisch äusserte sich Thomas Minder (parteilos/SH). Die Vorlage löse die wirklichen Probleme im Asylwesen nicht, stellte er fest. Die Verlängerung der Testphase widerspreche dem Geist, schnell Lösungen zu finden.

Thomas Minder ist skeptisch.
Thomas Minder ist skeptisch.Bild: KEYSTONE

Sommaruga erwiderte, eine Neustrukturierung des Asylwesens sei nicht von einem Tag auf den anderen zu schaffen. Es gehe aber voran. Die Justizministerin erinnerte daran, dass der Bundesrat vergangene Woche die Botschaft zur grossen Reform ans Parlament geleitet hat.

«Föderalismus braucht immer Zeit», stellte Sommaruga fest. Es sei aber ein grosser Erfolg, dass die Kantone hinter den Reformplänen stünden. Sommaruga rief die Ständerätinnen und Ständeräte in der Folge dazu auf, sich in ihren Kantonen bei der Suche nach Standorten für Asylzentren zu engagieren.

Widersprüchliche Politik

Es seien immer die gleichen Parteien, die sich in Kantonen und Gemeinden vehement gegen Zentren wehrten, stellte Sommaruga fest. Gleichzeitig gehe es ihnen nicht schnell genug, das sei «ein bisschen widersprüchlich».

Der Ständerat stimmte der Verlängerung der dringlichen Massnahmen schliesslich mit 34 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Als nächstes wird das Parlament über die grosse Reform beraten. Das Ziel ist es, die Asylgesuche in einem Verfahren zu behandeln, das maximal 140 Tage dauert, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist eine Konzentration aller Akteure an einem Ort: Die Asylsuchenden sollen für die gesamte Dauer des Verfahrens in regionalen Zentren des Bundes untergebracht werden.

Den Kantonen zugewiesen würden nur noch jene Asylsuchenden, für deren Gesuch weitere Abklärungen nötig sind. Im Gegenzug sind für die Asylsuchenden eine kostenlose Beratung zum Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung vorgesehen. Nur so kann aus Sicht des Bundesrates sichergestellt werden, dass die Verfahren trotz der sehr kurzen Fristen korrekt und rechtsstaatlich sind. (sza/sda)

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