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Das hat der Bundesrat heute entschieden

Das hat der Bundesrat heute entschieden

25.05.2016, 17:32
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SPARMASSNAHMEN: Beim Bund jagt ein Sparprogramm das nächste. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 verabschiedet. Darüber kann nun das Parlament entscheiden. Bereits plant die Regierung jedoch weitere Sparmassnahmen. Das Stabilisierungsprogramm sieht in den Jahren 2017 bis 2019 jährliche Entlastungen des Bundeshaushalts von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken vor. Das wird laut Bundesrat jedoch nicht ausreichen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Finanzminister Ueli Maurer sprach vor den Medien in Bern von einem ersten Schritt. Aus heutiger Sicht werde es weitere Schritte brauchen, ab 2018 drohten strukturelle Defizite. Beim Stabilisierungsprogramm hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung punktuelle Änderungen angebracht. Zusätzliche Opfer bringen müssen die Bundesangestellten.

SPORTFÖRDERUNG: Die Planung für das Nationale Schneesportzentrum in Lenzerheide GR wird bis ins Jahr 2023 auf Eis gelegt. Grund sind die knappen Bundesfinanzen. Auch für den Spitzensport liegen vorerst keine höheren Beiträge drin. Diese Entscheide machte der Bundesrat im Rahmen der Gesamtschau Sportförderung bekannt. Daneben gab es aber auch gute Nachrichten für den Sport. In den kommenden Jahren stehen für den Bundesrat zusätzliche Fördermittel für das Programm Jugend+Sport sowie der Ausbau der Sportinfrastruktur in Magglingen und Tenero im Vordergrund. Bis im kommenden Oktober sollen die konkreten Massnahmen in einem Aktionsplan Sportförderung aufgelistet werden.

GRENZWACHE: Das Grenzwachtkorps (GWK) wird im Lauf der nächsten Jahre aufgestockt. In einem Bericht zeigt der Bundesrat auf, wie er die neuen Sicherheitskräfte einsetzen will. Das Konzept umfasst 84 Stellen - sieben Teams zu 12 Personen. Zwei Teams werden permanent im Tessin stationiert, eines in der Region Genf. Die vier verbleibenden Teams werden so postiert, dass sie ohne lange Anfahrtswege zur situativen Verstärkung an verschiedenen Orten eingesetzt werden können. Eine Einheit wird gemäss dem Bericht in Lausanne stationiert Zwei Teams in Basel verstärken die Kräfte an der Nordgrenze bis zum Bodensee. Ein Team wird an der Ostgrenze stationiert.

IMMOBILIEN: Der Bundesrat beantragt beim Parlament 179.8 Millionen Franken für den Bau, den Unterhalt und die Miete von zivilen Bundesbauten. Mit dem Geld will er das Bundesasylzentrum Boudry erweitern (27.8 Millionen Franken), Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps bauen (16.8 Millionen Franken) und ein Hochsicherheitslabor sanieren (35.2 Millionen Franken). 100 Millionen Franken sind für kleinere Neu- und Umbauten sowie den Unterhalt vorgesehen.

BESCHAFFUNG: Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Nachrüstung des Behörden-Funknetzes Polycom einen Verpflichtungskredit in Höhe von 159.6 Millionen Franken. Die Gesamtausgaben werden sich laut dem Verteidigungsdepartement bis ins Jahr 2030 auf 500 Millionen Franken belaufen. Der Kredit betrifft die Leistungen Dritter. Über das Funknetz Polycom können Polizei, Feuerwehr oder Teile der Armee verschlüsselt kommunizieren. Damit Polycom bis ins Jahr genutzt werden könne, müsse das System technologisch überholt werden, teilte der Bundesrat mit. Unter anderem müssen alte Basisstationen (Antennen) ersetzt werden.

GESUNDHEIT I: Die Kantone kommen bei der Zuteilung der Spitzenmedizin an Spitäler nur langsam voran. Das stellt der Bundesrat in einer ersten Bilanz fest. Eingreifen will er vorerst aber nicht. In drei Jahren werde er die Lage erneut prüfen. Die Kantone waren gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2014 gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) zu erstellen. Das Ziel ist eine Konzentration der Leistungen bei seltenen, komplexen und teuren Behandlungen.

GESUNDHEIT II: Der Bundesrat schlägt in einem Bericht zur Langzeitpflege ein Paket an Massnahmen zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen vor. Ein Teil der Massnahmen wurde bereits im Rahmen verschiedener Strategien und Aktionspläne eingeleitet. Durch Prävention etwa sollen Stürze im Alter oder Herzkreislaufkrankheiten verhindert werden. Mehr Effizienz erhofft sich der Bundesrat von einer besseren Koordination zwischen Behandlung, Pflege und Betreuung.

BERGCASINOS: Der Bundesrat will Bergcasinos mit Geldproblemen stärker unterstützen. Diese sollen während der gesamten Nebensaison den Tischspielbereich schliessen können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Spielbankenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser Massnahme kommt die Regierung den Spielbanken Davos und St. Moritz entgegen. Aus Sicht des Bundesrats ist es wichtig, dass es in den Berggebieten weiterhin Spielbanken gibt. Diese erhöhten die touristische Attraktivität und stärkten die Wirtschaft der Randregionen.

FINANZDIENSTLEISTUNGEN: Bestimmte italienische Treuhandgesellschaften, sogenannte Fiduciarie statiche, sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Er erfüllt damit die Forderung einer Motion. Zuvor musste die Umsatzabgabe bei Wertschriftentransaktionen über die Treuhandfirma mehrfach bezahlt werden, wenn die Gelder bei einer Schweizer Bank deponiert waren. Bei ausländischen Banken war keine Abgabe fällig.

FRANKEN: Nach Ansicht des Bundesrats hat die Nationalbank genügend Instrumente zum Schutz des Schweizer Frankens. Von Kapitalverkehrskontrollen und anderen währungspolitischen Massnahmen will er nichts wissen. Trotzdem hat er sie im Auftrag des Nationalrats noch einmal unter die Lupe genommen. In seinem Bericht kommt er zum Schluss, dass es heute keine gesetzliche Grundlage zur Einschränkung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs gibt. In den 1970er-Jahren habe sich ausserdem gezeigt, dass solche umgangen werden und daher wirkungslos bleiben können. Der Bundesrat warnt auch vor den volkswirtschaftlichen Schäden von Kapitalverkehrskontrollen.

URKUNDEN: Eheverträge oder Testamente sollen künftig als elektronische Dokumente erstellt werden können. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ziel der Vorlage ist es, dass öffentliche Urkunden digital erstellt und archiviert werden können. Wegen Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat Teile seiner Pläne verschoben. Die öffentlichen Urkunden bei Liegenschaftsgeschäften und die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an Urkunden sollen allenfalls später geregelt werden.

MEDIEN: Der Bundesrat hat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Davon profitieren private Radio- und Fernsehstationen. Sie erhalten zukünftig 67.5 Millionen Franken aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren, 13.5 Millionen Franken mehr als heute. Das Stimmvolk hatte das Gesetz letzten Sommer mit einer knappen Mehrheit angenommen. Damit wurden auch die Grundlagen für den Wechsel von der heutige Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Dieser Teil der Vorlage wird voraussichtlich erst 2019 umgesetzt.

DISKRIMINIERUNG: Homosexuelle, trans- und intersexuelle Menschen sind nicht genügend vor Diskriminierung geschützt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. Grundlage ist eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Die meisten Empfehlungen lehnt der Bundesrat ab. Insbesondere will er keine allgemeine Diskriminierungsnorm und auch keine neuen Beratungsstellen schaffen. Auch einen besseren Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsrecht lehnt der Bundesrat ab. Er erwägt aber, die Verfahrenskosten zu reduzieren, um Betroffenen eine Klage zu erleichtern. Zudem soll die Sensibilisierung vorangetrieben werden.

GÜTERVERKEHR: Für die Unterstützung von Güterverkehrsanlagen gelten ab dem 1. Juli neue Regeln. Auf dieses Datum hin hat der Bundesrat das revidierte Gütertransportgesetz und die Verordnung in Kraft gesetzt. Diese regeln unter anderem, welche Anlagen subventioniert werden. Dafür hat das Parlament für die Jahre 2016-2019 einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken bewilligt. Neben den Investitionsbeiträgen geht es bei der Revision um neue Spielregeln für den Güterverkehr. Diese treten voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft.

PERSONALIE I: Der Bundesrat hat Rahel von Kaenel zur neuen Generalsekretärin des Eidg. Finanzdepartements (EFD) ernannt. Sie war bisher die persönliche Mitarbeiterin von Finanzminister Ueli Maurer und tritt die Nachfolge von Generalsekretär Jörg Gasser an. Von Kaenel tritt ihr neues Amt am 1. Juli 2016 an. Gasser nimmt am selben Tag seine neue Funktion als Staatssekretär für internationale Finanzfragen im EFD auf. Die 43-Jährige von Kaenel studierte Klassische Archäologie, Geschichte sowie Ur- und Frühgeschichte in Bern. Ihre Tätigkeit in der Bundesverwaltung nahm sie 2008 auf.

PERSONALIE II: Die Direktorin des Bundesamts für Polizei (fedpol) Nicoletta della Valle erhält per 1. Juni zwei Stellvertreter: Eva Wildi-Cortés und René Bühler folgen als Co-Stellvertreter auf Adrian Lobsiger, den neuen Eidgenössischen Datenschützer. Wildi-Cortés und Bühler sind beide bereits Mitglieder der Geschäftsleitung. Durch die gefestigten und sich ergänzenden Kompetenzen dieses Duos bekomme die Direktion zusätzlichen Schwung, schreibt der Bundesrat.

BUNDESVERWALTUNG I: Der Bundesrat strebt bis 2019 einen höheren Frauenanteil bei der Verteidigung, beim Grenzwachtkorps und im Kader an. Bei der Verteidigung und im Grenzwachtkorps soll der Frauenanteil mindestens bei 12.5 bis 13.5 Prozent liegen, bei Kaderpositionen je nach Lohnklassen zwischen 20 und 40 Prozent. Über die ganze Bundesverwaltung beträgt die Vorgabe des Frauenanteils nach wie vor 44 bis 48 Prozent.

BUNDESVERWALTUNG II: Die Bundesverwaltung soll nach dem Willen des Bundesrates mit gutem Beispiel vorangehen und künftig noch umweltfreundlicher werden. Insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf und bei der Mobilität gibt es aus Sicht der Regierung noch Verbesserungspotenzial. Aus diesem Grund hat der Bundesrat neue Umweltziele für die Jahre 2017 bis 2019 verabschiedet. Die von der zivilen Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen und Klimagasemissionen sollen in diesem Zeitraum weiter zurückgehen. Für diese Verminderung werden bestehende bauliche Massnahmen, Energieeffizienz und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden weitergeführt.

POTENTATENGELDER: Die neuen Regeln zu Potentatengeldern gelten ab dem 1. Juli. Der Bundesrat hat das Gesetz und Verordnungen dazu auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Damit verstärke die Schweiz ihr Dispositiv gegen Potentatengelder, schreibt das Aussendepartement (EDA) in einer Mitteilung. Das Parlament hatte das Gesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte im Dezember gutgeheissen.

SANKTIONEN: Der Bundesrat hat nach über zehn Jahren die letzten Sanktionen gegen die Elfenbeinküste aufgehoben. Er folgt damit einer UNO-Sicherheitsratsresolution vom 28. April. Der Sicherheitsrat hob die Sanktionen wegen der politischen Entspannung und dem ordnungsgemässen Ablauf der Präsidentschaftswahl 2015 auf. Die ersten Sanktionen waren 2005, nach schweren Unruhen und Kämpfen im westafrikanischen Land, verhängt worden und umfassten ein Teilembargo für Rüstungsgüter sowie Finanz- und Reisesanktionen.

UMWELTKONFERENZ: 56 Staaten diskutieren vom 8. bis 10. Juni an der Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» über die Grüne Wirtschaft und die Luftverschmutzung. Die Schweizer Delegation unter Leitung von Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), wird an der Konferenz in Batumi in Georgien je fünf Aktionen zu diesen Themen vorstellen. Die Aktionen, die bereits gestartet wurden, betreffen etwa die Rückgewinnung von Materialien aus Abfällen oder die Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung. (sda)

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