Tim Hofmeier * hätte nicht gedacht, dass eine Aussage im Familien-Chat zu einem Eintrag im Strafregister führen könnte. Er ist der Jüngste von zehn Geschwistern und organisiert die Beerdigung seines Vaters. Dazu beruft er eine Familiensitzung ein.
Früher hätte er mit allen telefoniert, um einen Termin zu finden. Heute schickt er drei Vorschläge in die WhatsApp-Gruppe, in der sieben Geschwister Mitglied sind. An einem Mittwochabend im Februar vibriert der Familien-Chat alle zwei Minuten. Innert vierzig Minuten verschicken die Geschwister zwanzig Nachrichten zu passenden und unpassenden Sitzungszeiten. Doch drei Schwestern bleiben still.
Eine Schwester fragt: «Hallo wo sind di andere wos betrifft?»Eine andere Schwester antwortet: «Mir ischs egal. I cha mi richte.»
Da schreibt Tim Hofmeier den verhängnisvollen Beitrag: «Mir wärs au egal, wenn i dr papi und dr räscht vo dr familie so hintergange hät … S schlächte gewüsse nützt nüt meh … Ihr drei händ dr papi scho untere bode brocht …»
Die Familie weiss, was gemeint ist: Er macht die drei Schwestern für den Suizid des Vaters verantwortlich. Sie wollten ihm einen Kesb-Beistand zur Seite stellen. Als Tim Hofmeier den Vater erdrosselt auf dem WC fand, lagen zwei Papiere auf dem Stubentisch: die Todesanzeige der Mutter, die kurz zuvor an Brustkrebs starb – und ein Brief der Kesb.
Die angesprochenen drei Schwestern antworten nicht im Chat. Sie machen einen Screenshot und gehen damit auf den Polizeiposten. Eine Staatsanwältin verurteilt Tim Hofmeier wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 160 Franken und stellt ihm die Verfahrenskosten von 1200 Franken in Rechnung.
Die Staatsanwältin zitiert im rechtskräftigen Strafbefehl aus dem Familien-Chat und schreibt:
Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, schätzt den Fall auf Anfrage ein: «Mich überrascht nicht, dass üble Nachrede auch in einem Familien-Chat strafbar sein kann. Ich kann ohne weiteres nachvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft die zitierte Äusserung als ehrverletzend qualifizierte.»
Damit der Straftatbestand erfüllt ist, muss die Ehrverletzung weiterverbreitet werden, also gegenüber sogenannten Dritten erfolgen. Das müssen keine Aussenstehenden sein, sondern können auch andere Familienmitglieder sein.
Hätte Tim Hofmeier die Aussage am Familientisch gemacht, wäre sie ebenfalls strafbar gewesen. Doch die drei Schwestern hätten dann Mühe gehabt, auf dem Polizeiposten die üble Nachrede zu beweisen. Vom virtuellen Familienstreit hingegen existiert stets ein Protokoll.
Die Anzeigen wegen übler Nachrede haben sich schweizweit innert acht Jahren verdoppelt. 2017 wurden 1440 Personen beschuldigt, wie die neue Kriminalstatistik zeigt. 2009 waren es erst 760 Beschuldigte. Inzwischen werden schweizweit jeden Tag vier Leute wegen übler Nachrede angezeigt.
Der Grund für den Trend ist das Aufkommen sozialer Medien. Dort ist ein rauer Umgangston verbreitet. Wenn die Täter nicht anonym sind, lassen sich Ehrverletzungen zudem einfach beweisen. Die Anzeigenflut fordert die Polizei heraus.
Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, ermutigt die Bevölkerung aber, auch wegen Bagatelldelikten einen Polizeiposten aufzusuchen: «Wir sagen den Leuten immer wieder, sie sollen sich auch auf sozialen Medien nicht alles bieten lassen und im Zweifel Anzeige erstatten.» Das verändert die Polizeiarbeit.
Blättler wagt eine Prognose:
Wie viel Konfliktpotenzial ein virtueller Familientisch haben kann, zeigt der Chat-Verlauf der Hofmeiers. Tim gründet ihn, um die Geschwister über den Spital-Aufenthalt der Mutter auf dem Laufenden zu halten. Verlegung auf die Pflegestation, Erhöhung der Morphium-Dosis, Stopp der Chemotherapie. Für jeden Schritt des Sterbeprozesses gibt es eine Chat-Nachricht.
Dazwischen platzt die Meldung, dass der Vater versucht habe, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Tim will von seinen Schwestern und Brüdern wissen, was er tun solle. In die Psychiatrie einweisen, lautet die Antwort. Kurz nachdem der Vater entlassen worden ist, bringt er sich um – auch dies erfährt die Familie im WhatsApp-Chat.
Als die Beerdigungen der Eltern vorbei sind, endet der Familien-Chat. Die Geschwister organisieren sich in neuen WhatsApp-Gruppen: in Anwalts-Chats.
* Name geändert (aargauerzeitung.ch)