Schweiz
Drogen

Bundesgericht bestätigt Straffreiheit für Besitz von unter 10 Gramm Cannabis

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Cannabis: Der Konsum bleibt verboten, der Besitz ist allerdings straflos.Bild: KEYSTONE

Good News für Kiffer: Besitz von 10 Gramm Gras auch laut Bundesgericht legal

21.09.2017, 10:0321.09.2017, 10:10
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Letzte Woche hatte das Bezirksgericht in Zürich einen Angeklagten freigesprochen, der für eine geringe Menge Cannabis eine Ordnungsbusse von 100 Franken erhalten hatte. Verteidigt wurde er vom Jus-Studenten Till Eigenheer.

Eigenheer erhoffte sich, dass das Stadtrichteramt den Fall vor das Obergericht zieht, um einen Grundsatzentscheid zu forcieren. Nun ist dieser aber in einem Fall in Basel gefällt worden.

Das Bundesgericht gab in Lausanne einem Angeklagten Recht, der sich gegen eine Cannabis-Ordnungsbusse gewehrt hatte. Laut dem Bundesgericht falle der Besitz von geringen Mengen (unter 10 Gramm) unter Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes und sei somit straffrei.

Art. 19b BetmG:
Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.

Das Urteil stellt damit die Handhabe, dass die Polizei Kiffer wegen Besitzes kleiner Mengen mit einer Busse von 100 Franken belegt, infrage. Die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur haben bereits beschlossen, dass sie «Verfahren wegen blossen Besitzes einer geringfügigen Menge Cannabis bei Erwachsenen» nicht mehr annehmen und einstellen, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Die Stadtpolizei werde Kiffer aber weiterhin Büssen, sagt Polizeisprecher Marco Cortesi zur Zeitung. (leo)

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18 Kommentare
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Hugo Wottaupott
21.09.2017 10:11registriert Februar 2014
In der Schweiz brauchts keine Mafia - es gibt den Staat.
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John Smith (2)
21.09.2017 10:26registriert März 2016
Warum nur bringen es Journalisten notorisch nicht auf die Reihe,korrekt über Gerichtsurteile zu berichten? Beim hier angesprochenen BGE war der Cannabisbesitzer NICHT zu einer Busse verurteilt worden, sondern es war ein Verfahren eröffnet und dann eingestellt, ihm aber trotzdem die Verfahrenskosten auferlegt worden. (Fortsetzung im nächsten Kommentar)
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John Smith (2)
21.09.2017 10:31registriert März 2016
(Fortsetzung) Die Stawa hatte argumentierte, dass das Verhalten zwar straffrei, aber trotzdem rechtswidrig gewesen sei. Gegen DAS hat er sich gewehrt. Und das BG hat festgehalten, dass diese Sicht nicht haltbar ist, sondern dass das Mitführen von höchstens 10g Cannabis zum späteren Eigengebrauch schon von Anfang an keine Strafbare Handlung ist. Interessant ist auch, dass es ausdrücklich offen liess, ob der Stoff in diesem Fall trotzdem eingezogen werden dürfe oder nicht. (BGE 6B_1273/2016) (vollständger Link im nächsten Kommentar)
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