Nachdem vor einer Woche das EU-Verhandlungsmandat publik geworden war (PDF der «SonntagsZeitung»), ist nun offenbar auch das Schweizer Verhandlungsmandat an Journalisten gelangt. Die «Basler Zeitung» zitierte am Freitag aus dem Papier (online nicht verfügbar). Es handle sich um einen Entwurf vom 21. August 2013, der seither «nicht mehr wesentlich abgeändert» worden sei, schreibt das Blatt.
Allgemein strebt der Bundesrat laut «Basler Zeitung» an, dass ein künftiges institutionelles Abkommen die Funktion der schweizerischen Institutionen wahren müsse. Der Vertrag soll dazu führen, dass EU-Recht einheitlich ausgelegt und angewandt werde. Der Bundesrat sieht zudem keine zeitliche Dringlichkeit, weswegen er fordert, die Verhandlungen aus einer Position der Stärke anzugehen.
Erwähnt werden bekannte «rote Linien» wie die Beibehaltung der flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping, das Festhalten an der 40-Tonnen-Grenze für Lastwagen oder die Nicht-Übernahme der Unionsbürgerschaft. Daneben macht das Mandat laut dem Bericht aber auch klar, dass die Rolle der EU-Kommission bei der Überwachung bilateraler Verträge beschränkt werden soll.
Auf Schweizer Territorium sollen der Kommission keine «Entscheidungskompetenzen» zukommen und sie soll die Schweiz auch nicht wegen Vertragsverletzungen anklagen können. Die Überwachung der Verträge soll stattdessen in einem gemischten Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU geschehen.
Zur umstrittenen Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der zu einer Art Gutachterstelle bei Streitigkeiten werden soll, gehen offenbar neue Nuancen aus dem Papier hervor. So sollen Schweizer Gerichte dem Gericht in Luxemburg in Verfahren zur Schweiz ihre eigene Rechtsauffassung darlegen können.
Unklar oder gar widersprüchlich bleibt nach Interpretation der «Basler Zeitung», wie verbindlich Entscheide des Gerichtshofes für die Schweiz wären. Der Bundesrat hatte dazu immer festgehalten, dass die Schweiz unter Inkaufnahme einer Vertragskündigung selbst entscheiden könne, ob sie einen Entscheid akzeptiert.
Das neue institutionelle Abkommen soll sowohl auf künftige wie auch auf bestehende Verträge mit der EU angewandt werden – allerdings nur, wenn sich ein Vertrag auf den EU-Binnenmarkt bezieht. Beispielsweise im konfliktträchtigen Steuerbereich soll der Rahmenvertrag nicht anwendbar sein. Dafür würden aber zukünftige Rechtsentwicklungen in den Gebieten, die das Abkommen abdeckt, automatisch übernommen. (trs)