Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börse durch die EU habe «von 27 EU-Staaten die Unterstützung erhalten», liess ein Vertreter der EU-Kommission am Mittwochabend in Brüssel verlauten. Die Brüsseler Behörde werde nun die Vorlage am Donnerstag verabschieden.
«Dies bedeutet, dass es zu keinen Störungen im Handel ab Januar 2018 kommen wird», heisst es weiter. Die Äquivalenz für die Schweizer Börse gelte ab dem 3. Januar. An diesem Tag treten in der EU neue Finanzmarktvorschriften in Kraft.
Eines der 28 EU-Länder hatte sich bei dem Verfahren der Stimme enthalten. Aus EU-Kreisen hiess es, dies sei das Vereinigte Königreich gewesen. Man dürfe dies aber nicht als Zeichen gegen die Schweiz werten. Dies habe vielmehr mit dem Brexit zu tun.
Laut dem Vertreter der EU-Kommission ist diese Äquivalenzanerkennung jedoch zeitlich limitiert. EU-Vizekommissar Valdis Dombrovskis hatte eine Ein-Jahres-Frist sowie die Verknüpfung der Äquivalenz mit dem Rahmenabkommen bereits am frühen Mittwochnachmittag bestätigt.
Diese Zeit-Limite sei die Folge von «aktuell nicht genügend substanziellem Fortschritt beim institutionellen Rahmenabkommen». Die Anerkennung der Gleichwertigkeit könne aber «im Falle von genügend Fortschritten» verlängert werden. Damit bestätigte Dombrovskis, was bereits am Montagabend durchgesickert war.
Im Übrigen entspreche dies den Schlussfolgerungen von 2014 sowie jenen von Februar 2017 der EU-Staaten, in denen sie «jeglichen künftigen Zugang zum EU-Binnenmarkt» von einem Rahmenabkommen zur Bedingung gemacht hätten, sagte er weiter. Ende nächsten Jahres werde er dann den Fortschritt beim Rahmenabkommen überprüfen.
Diese Frist sei zudem im Einklang mit der Absicht der Schweizer Regierung, das Abkommen bis Ende 2018 unter Dach und Fach zu bringen, sagte Dombrovskis weiter.
Auf Journalistenfragen, warum die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsen in Australien, in Hongkong und den USA zeitlich unbefristet gesprochen wurde, jene der Schweizer Börse aber voraussichtlich nicht, verwies Dombrovskis auf den speziellen Status des Landes. «Der signifikante Unterschied ist, dass die Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt hat.»
Bern hatte jedenfalls nicht mit einer Spezialbehandlung durch die EU-Kommission gerechnet. Entsprechend konsterniert fielen die Reaktionen in der Schweiz aus.
Bundesratssprecher André Simonazzi sagte am Mittwoch, die Schweiz erfülle die Bedingungen zur Anerkennung der Äquivalenz. Es handle sich um eine technische Frage, die aus Sicht des Bundesrates nicht politisiert werden sollte. Bundespräsidentin Doris Leuthard habe der EU die Haltung des Bundesrates mündlich und schriftlich mitgeteilt.
Falls die EU-Kommission trotzdem lediglich eine befristete Anerkennung beschliesse, werde der Bundesrat adäquate Massnahmen prüfen. Welche Massnahmen das sein könnten, präzisierte Simonazzi auf Nachfrage nicht.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedener Parteien forderten gar, dass der Bundesrat im Falle einer Befristung die Zusage für die Kohäsionsmilliarde zurücknehmen sollte. Über diese muss ohnehin das Parlament befinden. Verknüpft die EU die Anerkennung der Börsenregulierung mit dem umstrittenen Rahmenabkommen, hat die Kohäsionsmilliarde im Parlament einen schweren Stand.
Die Anerkennung der Schweizer Regelungen – in erster Linie das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) – als gleichwertig zu den EU-Regelungen (MiFID II/ MiFIR) ist für die Schweizer Börse wichtig, um weiterhin europaweit Handel betreiben zu können. (sda)
Europa ist so sexy wie noch nie - sagten sie.