Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Vierfachmord von Rupperswil AG wollen der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen. Es handelt sich gemäss Mitteilung der Aargauer Gerichte dabei noch nicht um definitive Berufungen.
Ob die Berufungen tatsächlich erhoben werden, stehe noch nicht fest, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mit. Die eigentliche Anfechtung des Urteils erfolgt erst durch die spätere Erklärung der Berufung.
Diese muss innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung beim Obergericht erfolgen. Das schriftliche Urteil, in dem jeder Punkt eingehend behandelt und begründet wird, wird zurzeit vom Bezirksgericht Lenzburg verfasst. Es ist voraussichtlich im Sommer 2018 zu erwarten. (sda)