Schweiz
Fall Walker

Warum wollte die Urner Staatsanwaltschaft den Holländer als Zeugen verleugnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fall Walker

Warum wollte die Urner Staatsanwaltschaft den Holländer als Zeugen verleugnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fall Walker

23.10.2015, 13:4328.10.2015, 09:14
carmen epp
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Worum geht es?

Cabaret-Betreiber Ignaz Walker (47) soll am 12. November 2010 einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau Nataliya K. angesetzt und im Januar 2010 vor seinem Cabaret selber auf den Holländer Johannes Peeters geschossen haben. Das Urner Landgericht verurteilte Walker 2012 zu 10 Jahren Haft. 2013 erhöhte das Urner Obergericht die Strafe auf 15 Jahre.

Ignaz Walker (rechts) und sein Verteidiger Linus Jaeggi.
Ignaz Walker (rechts) und sein Verteidiger Linus Jaeggi.
Bild: KEYSTONE

Worauf stützen sich die Schuldsprüche?

Beim ersten Fall – dem Schuss auf den Holländer – stützten sich die Gerichte hauptsächlich auf zwei Indizien: Die Aussagen von Peeters, der Walker als Täter belastet, und die DNA von Walker, die auf der Patronenhülse vor dem Cabaret gefunden wurde. Hauptindiz dafür, dass Walker auch für den zweiten Fall – den angeblichen Mordauftrag gegen Nataliya K. – verantwortlich sein soll, ist die Tatwaffe, die in beiden Fällen dieselbe war. Ausserdem wollte sich Walker nach Ansicht der Urner Richter durch den Tod seiner Frau finanziell begünstigen.

Wieso wird der Fall jetzt erneut verhandelt?

Im Dezember 2014 hat das Bundesgericht Walkers Rügen gegen sein Urteil teilweise gutgeheissen, seinen Schuldspruch aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Mit klaren Anweisungen: Das Gericht müsse alles möglich unternehmen, um Peeters als Zeuge vorzuladen. Ausserdem darf die DNA-Spur ab der Patronenhülse nicht mehr als Beweis verwendet werden. Dies weil nicht klar ist, ob Walkers DNA vor oder nach dem Schuss auf die Hülse gelangt ist.

Was war mit der DNA-Spur?

Ein Gutachten des Forensischen Instituts (FOR) Zürich hat gezeigt, dass DNA auf einer verschossenen Patronenhülse kaum je überleben kann – ausser, die Patrone wurde vor der Schussabgabe absichtlich «stark mit Speichel kontaminiert», also abgeleckt. Gemäss FOR ist das eine sehr unwahrscheinliche Annahme.

Fragwürdig ist denn auch der Urheber der DNA-Spur: Ausgerechnet Kriminaltechniker Michael M., den Walker einst wegen einer Pöbelei in seinem Cabaret angezeigt hatte, stellte die DNA-Spur sicher. Ausserdem behielt M. eben dieses Hauptindiz anschliessend aus unerfindlichen Gründen über ein halbes Jahr für sich.

Welche Rolle spielt Sasa Sindelic?

Sasa Sindelic wird am 19. Oktober zum Prozess ins Rathaus Altdorf gebracht.
Sasa Sindelic wird am 19. Oktober zum Prozess ins Rathaus Altdorf gebracht.
Bild: KEYSTONE

Das Urner Landgericht sah als erwiesen an, dass Sasa Sindelic im Auftrag von Walker im November 2010 auf Nataliya K. geschossen hat. Dies nachdem die Tatwaffe in der Wohnung seiner Freundin gefunden wurde. Sindelic sagte aus, er habe die Waffe von Walker erhalten, aber nicht auf Nataliya K. geschossen. Trotzdem verurteilte ihn das Urner Landgericht im Oktober 2012 als Auftragsschützen zu 8,5 Jahren Haft, die er seither absitzt.

Im Mai 2015 packt Sindelic vor laufender Kamera in der «Rundschau» aus: Walker habe mit den Schüssen auf Nataliya K. nichts zu tun, sondern sei Opfer eines Komplotts von Sindelic, Nataliya K. und deren Freund Claudio V. geworden. Das Ziel: Walker hinter Gitter zu bringen. Sein Lohn: 60’000 Franken.

Wie sieht die Komplott-Version aus?

Der Plan von ihm, Nataliya K. und Claudio V. wäre gemäss Sindelic folgender gewesen: Ein Schütze, den Sindelic organisiert hat, schiesst Nataliya K. auf deren Heimweg in die Handtasche, woraufhin sie bei der Polizei anruft und aussagt, Walker habe auf sie geschossen. Währenddessen sorgt Sindelic dafür, dass Walker in der Taverne bleibt, übernimmt vom Schützen die Waffe und deponiert sie bei Walker, wo sie später von der Polizei bei Walkers Verhaftung gefunden wird.

Dieser Plan, so Sindelic, lief dann aber schief: Der Schütze hat statt nur die Handtasche von Nataliya K. auch sie selber getroffen. Und Nataliya K. wich sofort von der vereinbarten Geschichte ab: Statt wie ausgemacht Walker zu beschuldigen, sagte sie der Polizei sofort, Walker habe nicht geschossen, aber jemanden damit beauftragt, sie umzubringen.

Was ist von der Komplott-Version zu halten?

Nataliya K.: Komplott gegen Walker?
Nataliya K.: Komplott gegen Walker?
Bild: KEYSTONE

Auf den ersten Blick mutet es eigenartig an, dass der verurteilte Sindelic nun nach über vier Jahren plötzlich mit einer neuen Version auftaucht. Auf den zweiten Blick jedoch lassen sich mit der Komplott-Theorie einige Fragezeichen in den Akten beantworten. So zum Beispiel das eigenartige Verhalten von Nataliya K. nach der Tat: Sie schien keine Angst mehr vor dem Schützen zu haben, rannte nach den Schüssen gar in dessen Richtung zurück und äusserte zu keinem Zeitpunkt die Befürchtung, der Schütze könnte zu Ende führen wollen, was ihm misslungen war, nämlich sie umzubringen.

Auch die mangelhafte Fluchtplanung von Sindelic, das fehlende Alibi von Walker sowie die Verwendung einer Waffe, die mit Walker in Verbindung stand, sprechen dafür, dass die Schüsse auf Nataliya K. inszeniert waren, mit dem Ziel, Walker hinter Gitter zu bringen.

Was ist an der Berufungsverhandlung bisher geschehen?

Esther Omlin, Staatsanwältin von Obwalden, die in den ersten Monaten den Fall Sindelic bearbeitete, wurde befragt. Sie sagte aus, dass ihr im Verlauf der damaligen Ermittlungen immer mehr Zweifel an der Schuld von Sindelic aufkamen.

Sindelic sagte vor Gericht aus, dass die Komplott-Theorie, die er der «Rundschau» schilderte, der Wahrheit entspreche. Nataliya K. verstrickte sich bei ihren Aussagen zum Tathergang in Widersprüche.

Martin Lory, Ballistikexperte des FOR, hielt zunächst fest, dass die Version des Mordanschlags, wie sie in den Akten steht, mit dem Spurenbild am Tatort nicht erklärbar ist. Zwei Tage später jedoch erschien Lory erneut vor Gericht, nun soll plötzlich doch Nataliya K.s Tatversion am plausibelsten sein – eine Wende, die Fragen aufwirft.

Warum wurde der Holländer nicht befragt?

Laut Bundesgerichtsurteil hätte man im Vorfeld der Verhandlung vor Obergericht alles mögliche unternehmen müssen, um Peeters als Zeuge vor Gericht zu laden. Erschienen ist er jedoch nicht. Nicht, weil man ihn nicht finden konnte, wie der Gerichtsvorsitzende zu Prozessbeginn sagte.

Recherchen der «Rundschau» haben am Mittwoch gezeigt, dass zumindest die Staatsanwaltschaft Uri seit Februar 2013 bestens Bescheid wusste, wo Peeters zu finden gewesen wäre: Sie leistete Rechtshilfe für Frankreich, wo Peeters wegen Drogenhandels – auch in den Kanton Uri – verdächtigt und schliesslich verurteilt wurde. Doch die Staatsanwaltschaft verschwieg dieses Wissen bis zuletzt. Erst wenige Tage vor Prozessbeginn hielt Staatsanwalt Thomas Imholz in einem Schreiben fest, man habe keinerlei Hinweise auf Peeters.

Anwalt Jaeggi im Fokus der Medien.
Anwalt Jaeggi im Fokus der Medien.
Bild: KEYSTONE

Warum ist der Holländer so wichtig?

Peeters hat in drei Befragungen ausgesagt, Walker sei derjenige gewesen, der in der Januarnacht 2010 vor der Taverne auf ihn geschossen habe. Damit sind die Aussagen von Peeters das wohl gewichtigste Indiz für die Schuld von Walker – sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht. Obwohl Peeters zum Tatzeitpunkt 2,58 Promille im Blut hatte und wenige Monate später gar wegen Halluzinationen behandelt werden musste, zweifelten die Urner Richter nie an seiner Glaubwürdigkeit.

Wieso sollte die Staatsanwaltschaft einen so wichtigen Kronzeugen vorenthalten wollen?

Da sich Staatsanwalt Thomas Imholz zu den Vorwürfen noch nicht äussern wollte, kann darüber nur spekuliert werden. Womöglich fürchtet sich die Staatsanwaltschaft davor, Peeters könnte seine damaligen Aussagen gegen Walker vor Gericht wieder zurücknehmen. Gemäss Walker wollte Peeters das nämlich bereits wenige Tage nach der Tat. Der Holländer habe sich bei ihm entschuldigt und gesagt, die Polizei hätte ihn zu einer Falschaussage gegen Walker gezwungen.

Was spricht dafür, dass die Staatsanwaltschaft lügt?

Die «Rundschau» stützt ihre Recherchen auf Dokumente aus Frankreich, die beweisen, dass Peeters wegen Drogenhandels angeklagt und schliesslich auch verurteilt wurde. Ausserdem bestätigte das Bundesamt für Justiz gegenüber der SRF-Sendung, dass die Urner Staatsanwaltschaft den französischen Behörden Rechtshilfe in Sachen Peeters geleistet hat.

Bruno Ulmi, bis Mai 2014 Oberstaatsanwalt und zuständig für den Fall Walker, bestätigte gegenüber dem Tagesanzeiger, dass Rechtshilfegesuche jeweils über seinen Tisch liefen. Und Thomas Imholz sagte gegenüber dem Tagesanzeiger in einer Verhandlungspause am Mittwoch: Ja, man habe Rechtshilfe an Frankreich geleistet.

Was sagt Oberstaatsanwalt Imholz dazu?

Am Montag, 26. Oktober, nahm Imholz in seinem Plädoyer Stellung zu den Vorwürfen. Er bestätigte, dass die Urner Staatsanwaltschaft im Sommer 2013 Rechtshilfe an Frankreich geleistet habe zu deren Ermittlungen gegen Peeters. Es sei aber, so Imholz, nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, das Obergericht darüber zu informieren. Imholz wies «mit aller Deutlichkeit» darauf hin, «dass die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt gelogen oder etwas verheimlicht hat».

Was ist von dieser Erklärung zu halten?

Fünf Juristen zeigen sich auf Anfrage von watson überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft – auch wenn sie Partei ist im Verfahren – sehr wohl eine Mitwirkungspflicht treffe. Das ergebe sich nur schon aus den Grundsätzen der Strafprozessordnung, denen zufolge die Staatsanwaltschaft alle belastenden und entlastenden Elemente gleichermassen zu suchen hat. Einzig Jurist Martin Killias hielt fest, dass die Staatsanwaltschaft als Verfahrenspartei eine eingeschränkte Kooperationspflicht habe. Trotzdem sei fraglich, ob die Urner Staatsanwaltschaft mit ihrem Handeln nicht trotzdem gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen habe.

Was unternimmt das Obergericht in der Sache?

Es scheint von den Vorwürfen an die Adresse der Staatsanwaltschaft wenig beeindruckt. Nach dem Plädoyer von Imholz hielt Obergerichtsvizepräsident Thomas Dillier am Montag fest, dass das Gericht eine Strafbehörde und keine Strafverfolgungsbehörde sei. «Wir eröffnen keine Strafuntersuchungen oder -verfahren. Zuständig dafür ist die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.» Wenn die Parteien eine Anzeige einreichen möchten, wüssten diese ja, wie sie dafür vorzugehen hätten, so Dillier.

Müsste das Obergericht nicht handeln?

Gemäss Rechtsprofessor Benjamin Schindler, stünde das Obergericht in der Pflicht, «die entsprechenden Schritte einzuleiten, nachdem es von den Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft erfahren hat.» Er beruft sich dabei auf Artikel 7 der Strafprozessordnung, demzufolge Strafbehörden ein Verfahren einleiten müssen, wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden.

Was bedeutet das alles für den Prozess?

Das Verdikt des Bundesgerichtsurteils vom Dezember 2014 i, ist klar: Das Obergericht muss «alles in seiner Macht stehende» unternehmen, um Peeters zu finden und vor Gericht zu befragen. Da nun im Raum steht, dass diese Suche möglicherweise von der Staatsanwaltschaft vereitelt wurde, ist für Walkers Verteidiger Linus Jaeggi mehr als nur fraglich, ob die Aussagen von Peeters von 2010 noch verwendet werden dürfen. Das wiederum weist Staatsanwalt Imholz als «absoluten Blödsinn» zurück; ihm zufolge seien die Aussagen von Peeters, die Walker schwer belasten, «vollumfänglich verwertbar». Wie das Gericht dies beurteilt, wird sich spätestens bei der Urteilsverkündung zeigen. Die findet spätestens Ende November statt.

Update: Sollte Walker freigesprochen werden, wäre seine Entschädigung derart hoch, dass der Kanton Uri die Steuern erhöhen müsste, berichtet die NZZ.

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