Schrecklich technisch hört er sich an, der Begriff: «alternierende Obhut». Doch eigentlich meint er etwas ganz natürliches: Dass nach einer Trennung die Eltern ihre Kinder gemeinsam betreuen; die Mutter die Kinder zum Beispiel von Montag bis Donnerstag, der Vater von Freitag bis Montag.
Es ist ein Modell, dass von der Politik aktiv gefördert wird. So liess das Parlament 2014 bei der Revision des Unterhaltsrechts einen Passus ins Gesetz schreiben, wonach die Gerichte die alternierende Obhut auf Antrag prüfen müssen.
Das Parlament wollte damit vor allem ein Signal aussenden, schreibt der Tages-Anzeiger heute. Die Gerichte müssten eigentlich von sich alle in Frage kommenden Betreuungsmodelle prüfen.
Heute wird der Bundesrat einen Bericht zur alternierenden Obhut veröffentlichen. Wirklich neues wird er nicht verkünden, schreibt die Zeitung weiter: Wünschbar sei das Modell schon, doch es scheitere oft an praktischen Problemen wie geografischer Distanz, Zerstrittenheit, Geldknappheit.
Trotz des Hinweises des Parlaments: In der Praxis entscheiden die Gerichte oft anders. Auch wenn der Vater vor der Trennung Teilzeit arbeitete und sich in der Betreuung der Kinder entsprechend engagierte, bleibt das Risiko, nach dem Gerichtsurteil als zahlender Elternteil zurückzubleiben.
So auch in einem Fall, den der «Tagi» exemplarisch aufzeigt.
Die Situation: Vater, Mutter, drei Kinder. Er arbeitet vor der Trennung als Logopäde Teilzeit, betreut während zweier Tage die Kinder. Die Mutter arbeitet als Innendekorateurin, kleines Pensum, bescheidener Lohn.
Es kommt zur Trennung. Vor Gericht setzt sich der Vater dafür ein, dass er seine Kinder weiterhin an zwei Tagen pro Woche betreuen kann. Erfolglos. Das Gericht entscheidet: Die Kinder kommen in die Obhut der Mutter. Der Vater betreut die Kinder jeweils am Montag und jedes zweite Wochenende.
Die Folgen, laut «Tages-Anzeiger»: Der Vater muss sein Pensum aufstocken, damit er die Alimente bezahlen kann. Die Mutter kündigt ihren Job, weil sie für die Kinderbetreuung als jetzt Alleinerziehende mehr Zeit braucht.
Doch warum bleibt Vätern die alternierende Obhut oft verwehrt?
Im «Tagi» kommt der Zürcher Rechtsanwalt und FDP-Gemeinderat Andreas Egli zu Wort. Er vermutet, dass die Gerichte dem ökonomischen Aspekt ein grosses Gewicht schenken und deshalb auf das traditionelle Modell zurückgreifen: Weil der Vater meist mehr verdient, soll er sein Pensum aufstocken, während die Mutter derweil zu den Kindern schaut. «Die Gerichte pochen zu wenig darauf, dass beide arbeiten gehen», sagt Egli, der auf Familienrecht spezialisiert ist. (mlu)