Die Verteidigerin des zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilten Fan des FC St. Gallen wird das Urteil des Bundesstrafgerichts höchst wahrscheinlich ans Bundesgericht weiterziehen. Der Bundesanwalt hingegen zeigte sich zufrieden mit dem verhängten Strafmass.
In einer ersten Stellungnahme hielt Verteidigerin Manuela Schiller fest, dass die Urteilsbegründung zu den beiden Hauptpunkten ausgesprochen emotional und weniger juristisch ausgefallen sei. Es hänge nun von der Begründung ab, ob sie das Urteil oder Teile davon an die nächste und letzte Instanz – das Bundesgericht – weiterziehen werde.
Aufgrund der mündlichen Urteilsbegründung bleibt gemäss Schiller unklar, warum es für den Besitz des beim 24-Jährigen gefundenen Sprengkörper eine Bewilligung braucht. Im Gesetz sei dies nicht nicht explizit festgehalten, sagte sie.
Positiv wertet Schiller, dass die beiden ersten geworfenen Pyro-Gegenstände, sogenannte Rauchtöpfe, nicht unter Sprengstoffe fallen, wie es der Straftatbestand der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht vorsehe.
«Ansonsten würde bald alles darunter fallen. Das heisst aber nicht, dass ich das Werfen von Rauchtöpfen an Fussballspielen befürworte», sagte Schiller.
Der Bundesanwalt dagegen zeigte sich soweit zufrieden mit dem Urteil. Man habe insgesamt fast die beantragten vier Jahre Freiheitsstrafe erreicht. Ob das Urteil aufgrund einzelner Punkte weitergezogen werde, konnte er am Mittwoch noch nicht sagen. (sda)