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Klage gegen Pyro-Gebrauchs: Diesem Fussballfan geht's an den Kragen

Zuercher Fans zuenden Pyros im Fussballspiel der Super League zwischen dem FC Zuerich und dem Grasshopper Club Zuerich, am Samstag, 1. Maerz 2014, im Letzigrund Stadion in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Lea ...
Auch im Letzigrund werden immer wieder Pyros gezündet. Nun geht die Bundesanwaltschaft erstmals gegen Pyrozünder vor.Bild: KEYSTONE

Allererste Klage wegen Pyro-Gebrauchs: Diesem Fussballfan geht's an den Kragen

31.03.2017, 11:1431.03.2017, 11:27
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Die Bundesanwaltschaft klagt einen 23-jährigen Fussballfan an, der im Februar 2016 während eines Super League-Spiels des FC Luzern gegen den FC St. Gallen im Stadion mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet hat.

Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht, wie sie am Freitag mitteilte. Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Aufs Spielfeld geworfen

Dem jungen Schweizer war es gelungen, pyrotechnische Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Bilder von Überwachungskameras zeigten, dass er die Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen hatte. Dabei habe er in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.

Dies sei auch tatsächlich auch eingetroffen: Eine Person aus dem benachbarten Sektor sei bei dieser Aktion nachhaltig verletzt worden. Zudem sei während der Strafuntersuchung entdeckt worden, dass der Beschuldigte unerlaubt im Besitz einer grösseren Menge ähnlicher pyrotechnischer Gegenstände gewesen war.

Die Bundesanwaltschaft erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss.

Der Beschuldigte wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung. (sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sapperlord
31.03.2017 12:02registriert September 2015
Pyros abbrennen - OK!

Aber werft diese doch nicht umher! Genau wegen solchen Idioten werden die Pyros verteufelt.
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Pius C. Bünzli
31.03.2017 11:44registriert Oktober 2014
Dass man Leute welche Pyros aufs Feld werfen bestraft finde ich ganz i.O. muss wirklich nicht sein. Pyros allgemein zu kriminalisieren finde ich fragwürdig aber naja..
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Lester
31.03.2017 11:54registriert März 2014
Richtig so!
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