Der Lohn einer Floristin sei nicht mit jenem des Nuklearphysikers vergleichbar. Die Argumente des Arbeitgeberverbands, die er im Hinblick auf die heutige Lohngleichheits-Debatte den Ständerätinnen und Ständeräten verschickt hat, sind ein Déjà-vu der besonderen Art: Bereits vor 24 Jahren, als das Gleichstellungsgesetz entworfen wurde, argumentierte der damalige Arbeitgeberdirektor, Peter Hasler, der Lohn einer Krankenschwester sei nicht mit jenem eines EDV-Arbeiters vergleichbar. Ja, bis heute zielt die Argumentation am eigentlichen Anspruch vorbei, dass gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn verdient. Niemand verlangt für Floristinnen den Lohn eines Nuklearphysikers.
Der Arbeitgeberverband lässt sich nicht beirren. Seit zwanzig Jahren führt er die Unterschiede auf die gesellschaftliche Rollenteilung zwischen Mann und Frau zurück. Frauen würden vornehmlich Berufe wählen, die mit der Familienarbeit kompatibel seien, schrieb Hasler 1994 in der «NZZ». Die Arbeitgeber sind auch heute noch der Meinung, dass die grössten Lohnunterschiede zwischen Männern und Müttern bestünden und deshalb einzig eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegen Ungleichheit helfe.
Ist die Zeit dreissig Jahre stillgestanden? Man könnte es meinen. Die Frauen warten seit 1981, als die Gleichstellung in die Verfassung geschrieben wurde, auf eine Besserung. Zwar haben die Lohnunterschiede gemäss Gleichstellungsbüro etwas abgenommen und sind in den letzten Jahrzehnten von über 25 Prozent auf unter 20 Prozent gesunken. Doch immer noch rund 600 Franken Lohnunterschied pro Monat (7.4 Prozent) sind nicht objektiv erklärbar. Laut Berechnungen von Eurostat sind es sogar noch mehr (siehe Text unten). Das heisst, die Frauen büssen mehrere tausend Franken Lohn ein, obwohl dies nicht mit Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung oder Position zu begründen ist.
Nun müssen sich die Frauen vielleicht noch länger gedulden. Die Reform des Gleichstellungsgesetzes steht auf der Kippe. Dabei ist seit 1981, als die Gleichstellung in der Verfassung verankert wurde, auch Lohngleichheit Teil dieses Artikels. Bis der Verfassungsgrundsatz aber in einem Gesetz mündete, dauerte es 14 Jahre. 1995 verabschiedete das Parlament das Gleichstellungsgesetz. Zwar hatte kurz nach der Nichtwahl der Bundesratskandidatin Christiane Brunner (SP/GE) die Frauenbewegung neuen Schwung aufgenommen. Doch das «Quartett der radikalen Antifeministen» («SonntagsZeitung») setzte sich zum Ziel, das Gleichstellungsgesetz zu Fall zu bringen oder es zumindest abzuschwächen.
Zum Nationalrats-Quartett gehörten der frühere Arbeitgeberdirektor Heinz Allenspach (FDP/ZH), Rechtsprofessorin Suzette Sandoz (LPS/VD), Wirtschaftsanwalt Dominique Ducret (CVP/GE) und der ehemalige TV-Ansager Maximilian Reimann (SVP/AG). Mit über 70 Änderungsanträgen sollten die 18 Gesetzesartikel verwässert und die Umsetzung verzögert werden. Schliesslich nahm der Nationalrat das Gesetz mit 139:29 Stimmen 1995 doch noch an. Und die Gegner verzichteten auf ein Referendum.
Seither verbietet das Gesetz jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – gerade auch im Berufsleben. Trotzdem liess sich die Lohngleichheit bisher nicht verwirklichen. Weil sich in 13 Jahren Gleichstellungsgesetz nicht viel geändert hatte, lancierten Arbeitgeber- und Gewerbeverband zusammen mit den Gewerkschaften 2009 einen «Lohngleichheitsdialog». Die Verwaltung frohlockte, denn auch sie sah dringenden Handlungsbedarf. «Heute noch verdienen in zahlreichen Unternehmen Arbeitnehmerinnen weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Arbeitnehmerinnen verzichten oft darauf, sich dagegen zu wehren. Sie fürchten um ihren Arbeitsplatz, trauen sich nicht, sich zu exponieren, oder kapitulieren vor der schwierigen Aufgabe, eine vermutete Diskriminierung zu belegen», erklärte das Justizdepartement die ausbleibende Gleichstellung.
Über den «Lohngleichheitsdialog» wollten die Sozialpartner Unternehmen dazu bewegen, freiwillig das Lohnsystem auf Diskriminierung zu prüfen. Alt Bundesrat Pascal Couchepin sprach vor den Medien von einem «historischen Tag». Und der damalige Arbeitgeberdirektor Thomas Daum erklärte an der Medienkonferenz, dass ein Lohnunterschied zwischen Mann und Frau von 7 bis 8 Prozent weiterhin nicht erklärt werden könne. «Wenn gemeinsam mittels anerkannter statistischer Methoden diskriminierende Lohnunterschiede identifiziert werden, dann ist eine gute Voraussetzung geschaffen, um gemeinsam Massnahmen zur Elimination dieser Unterschiede zu definieren», so Daum.
Nun, das Projekt ist gescheitert. Von den erwarteten hundert Freiwilligen meldeten sich 51. Die Bilanz nach fünf Jahren fiel ernüchternd aus: «Das gesetzte Ziel, die Lohndiskriminierung möglichst rasch zu eliminieren, konnte nicht erreicht werden», hiess es in der Medienmitteilung. Die Lohnungleichheit stagniere auf hohem Niveau. Und als Ausblick wurde 2014 festgehalten: «Der Handlungsbedarf, die Lohngleichheit zu realisieren, ist unbestritten.»
Justizministerin Simonetta Sommaruga konnte daraufhin den Bundesrat von staatlichen Massnahmen überzeugen. Die Lohnanalysen, die bis 2014 auf Freiwilligkeit basierten, sollen neu für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern obligatorisch sein, so der Vorschlag. Der Bundesrat machte gegenüber den Arbeitgebern bereits Konzessionen. So dürfen die Unternehmen die Analyse-Methoden selber bestimmen. Zudem soll auf Sanktionen verzichtet werden, auch wenn die Analysen Diskriminierungen aufdecken.
Heute spricht ausser Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt zwar niemand mehr von einer «Lohnpolizei», doch das Projekt ist stark umstritten. Nebst den üblichen Argumenten wie dem untragbaren bürokratischen Aufwand für die Unternehmen oder den Zweifeln an der Wirksamkeit der Massnahmen sowie an der Vergleichbarkeit der Berufe wird nun neuerdings sogar bestritten, dass die Zahlen zu den Lohnunterschieden stimmen, die vor vier Jahren noch als Wahrheit galten. SP-Ständerätin Anita Fetz, die sich seit dreissig Jahren für Gleichstellung einsetzt, spricht von einem «Rückschritt».
Und obwohl die vorberatende Kommission die Vorlage zusätzlich verwässert hat, ist bereits das Eintreten heute alles andere als gewiss. SVP und FDP stellen sich geschlossen gegen Lohnanalysen, SP und Grüne kommen zusammen auf 13 von 46 Stimmen im Ständerat. Zünglein an der Waage ist wie so oft die CVP, von der eine Mehrheit der 13 Ständeräte eintreten wird. Die Verhältnisse sind äusserst knapp. Doch sogar Skeptiker wie CVP-Ständerat Pirmin Bischof (SO) geben zu bedenken, dass Nichteintreten ein fatales Zeichen wäre:«Es würde bedeuten, dass sich der Ständerat um die Lohngleichheit foutiert.»