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Müller kann nicht zum Rücktritt als Stadtammann gezwungen werden

Geri Müller ist bis 2017 gewählt.
Geri Müller ist bis 2017 gewählt.Bild: KEYSTONE
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Müller kann nicht zum Rücktritt als Stadtammann gezwungen werden

Geri Müller kann nicht zum Rücktritt als Stadtammann von Baden AG gezwungen werden. Der Stadtrat könnte ihm jedoch die Ressorts wegnehmen und ihn faktisch kalt stellen – wie im Fall von Jean-Charles Legrix in La-Chaux-de-Fonds NE.
21.08.2014, 11:2221.08.2014, 12:40
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Müller ist seit Bekanntwerden der Nackt-Selfie-Affäre vorläufig von seinen Führungs- und Repräsentativaufgaben als Stadtammann befreit. Wie lange diese Situation dauert, ist offen.

Mit dem Entscheid vom Montag will die sieben Mitglieder zählende Exekutive dem Stadtammann nach eigenen Angaben Zeit einräumen, «sich voll auf die Klärung der Situation zu konzentrieren». Müllers Aufgaben erfüllt bis auf weiteres Vizeammann Markus Schneider (CVP).

Die drei bürgerlichen Stadtparteien CVP, FDP und SVP forderten Müllers Rücktritt. Seine Autorität als Stadtammann und Repräsentant für die Stadt sei nicht mehr ausreichend gegeben. Müller sei in seiner Funktion «nicht mehr tragbar».

Der 53-jährige Müller liess bislang offen, ob er wegen der Affäre als Stadtammann und als Nationalrat der Grünen zurücktreten will. Die Ausübung des Amtes als Stadtammann macht er vom Vertrauen der Bevölkerung abhängig, wie er am Dienstag vor den Medien sagte. Für die Grünen Aargau ist es nach eigenen Angaben kein Thema, Müller als Nationalrat das Vertrauen zu entziehen.

Amtszeit dauert faktisch bis 2017

Der Westschweizer Politiker Jean-Charles Legrix wurde von seinen Exekutivkollegen entmachtet.
Der Westschweizer Politiker Jean-Charles Legrix wurde von seinen Exekutivkollegen entmachtet.Bild: KEYSTONE

Die Amtszeit von Müller, der im Herbst 2013 als Stadtammann wiedergewählt worden war, dauert bis 2017. Müller könne nicht zum Rücktritt gezwungen werden, sagte Martin Süess vom Rechtsdienst der Gemeindeabteilung im kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres am Donnerstag auf Anfrage.

Müller sei vom Volk gewählt. Das Amt als Stadtammann könne einer gewählten Person im Aargau nur bei relativ gravierenden Vorfällen entzogen werden. Es gebe auch keine Vorgaben, wie lange die provisorische Situation in Baden andauern könne. Es komme immer wieder vor, dass ein Exekutivmitglied wegen Krankheit oder wegen eines Aufenthalts im Ausland eine längere Zeit ausfalle.

Möglich sei jedoch, dass der Stadtrat ihm die Ressorts wegnehme und ihn faktisch kalt stelle. Süess verwies auf den Fall der Stadt La-Chaux-de-Fonds NE. SVP-Politiker Jean-Charles Legrix war von seinen vier Amtskollegen zunächst entmachtet worden.

Der Politiker reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein und erhielt Recht. Das Gericht kam zum Schluss, dass eine rechtliche Grundlage für die Entmachtung von Legrix fehlte. Die Exekutive teilte die Departemente anders auf – und Legrix erhielt eine neue Aufgabe.

Auch in der anderen Nacktbild-Affäre – um die Mitarbeiterin der Parlamentsdienste – ist derzeit alles offen. Im Fall, der Anfang August von der NZZ publik gemacht worden war, gibt es keine neuen Entwicklungen. Laut Parlamentsdienste ist die Frau, die an ihrem Arbeitsplatz ein Nacktbild gemacht hatte, nach wie vor freigestellt. (pma/sda)

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