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Sind Sie schon fit für die Abstimmungen? Hier die acht wichtigsten Punkte zur Mindestlohninitiative

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Mindestlohninitiative

Sind Sie schon fit für die Abstimmungen? Hier die acht wichtigsten Punkte zur Mindestlohninitiative

Wer profitiert, wer verliert? Leidet die Wirtschaft oder jubeln die Arbeitnehmer? Bilden Sie sich eine Meinung. Hier die acht wichtigsten Fragen und Antworten. 
26.03.2014, 07:4618.04.2014, 10:50
doris kleck, nordwestschweiz
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1. Was verlangt die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes?

Der gesetzliche Mindestlohn soll 22 Franken pro Stunde betragen. Das macht bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden 4000 Franken pro Monat.

2. Wie viele Menschen kämen so zu einer Lohnerhöhung?

In der Schweiz verdienen 330'000 Arbeitnehmende weniger als 4000 Franken pro Monat. Das entspricht 9 Prozent aller Arbeitnehmenden. Sie bekommen für ihre Arbeit im Durchschnitt 18.90 Franken pro Stunde.

3. In welchen Branchen sind Tieflöhne verbreitet?

Im Hotelgewerbe, Detailhandel, Reinigungsgewerbe und der Hauswirtschaft. Dabei gibt es grosse regionale Unterschiede. Besonders betroffen von der Initiative wäre der Kanton Tessin, wo der Lohn bei rund einem Fünftel der Arbeitsplätze unter 22 Franken liegt. In der Nordwestschweiz beträgt der Anteil der Stellen mit einem Tieflohn sieben Prozent.

4. Verdienen dann auch Lehrlinge 4000 Franken?

Nein, der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmen erlassen – dazu zählt insbesondere die Berufslehre, Praktika oder geschützte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.

5. Wären Mindestlöhne ein Novum in der Schweiz?

Nein. In zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Mindestlöhne geeinigt, die in der Regel nach Region, Ausbildung und Beruf abgestuft sind. Nicht immer beträgt der Mindestlohn 4000 Franken. Hinter dem GAV steht die Idee, dass die Sozialpartner besser wissen als der Bund, welche Mindestlöhne für eine Branche verkraftbar sind. Trotzdem fordern die Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn. Sie argumentieren, dass nur 50 Prozent der Arbeitnehmer einem GAV mit Mindestlohn unterstellt sind.

6. Dann hält sich heute der Staat komplett aus der Lohnfrage raus?

Bund und Kantone können im Rahmen der flankierenden Massnahmen in Lohnfragen eingreifen. Einerseits können sie GAV erleichtert für allgemeinverbindlich erklären. In Branchen, wo keine GAV bestehen, haben sie die Möglichkeit Normalarbeitsverträge (NAV) mit Mindestlöhnen einzuführen. In den Kantonen bestehen derzeit 16 NAV. Der Bund hat einen NAV für die Hauswirtschaft erlassen.

7. Wie hoch sind die Mindestlöhne im Ausland?

Luxemburg hat mit 10 Euro pro Stunde den höchsten Mindestlohn in Europa und liegt damit deutlich unter den geforderten 22 Franken (17.80 Euro). Kaufkraftbereinigt läge der Schweizer Mindestlohn um 36 Prozent höher als in Luxemburg und um 100 Prozent höher als in Österreich. Für die Gewerkschaften ist nicht die absolute Höhe, sondern die Anzahl Betroffener entscheidend, um die ökonomischen Auswirkungen zu beurteilen. Als Vergleich ziehen sie Deutschland heran, wo ein Mindestlohn von 8.50 Euro diskutiert wird. Das würde bedeuten, dass 16 Prozent der Löhne angehoben werden müssten, in der Schweiz wären es «nur» 9 Prozent

8. Führt ein Mindestlohn zu höherer Arbeitslosigkeit?

Das ist die Gretchenfrage und leider gibt die Forschung keine eindeutige Antwort. Weil der geforderte Mindestlohn hoch ist, lassen sich Erfahrungen anderer Länder nur bedingt auf die Schweiz übertragen. Die Gegner argumentieren, dass sich der Mindestlohn nachteilig auf die Integration von Jugendlichen ohne Berufserfahrung und Niedrigqualifizierten in den Arbeitsmarkt auswirken würde. Die Gewerkschaften verweisen auf das Gastgewerbe: Zwischen 1998 und 2013 wurde der Mindestlohn von 2350 auf 3683 Franken angehoben – die Zahl der Arbeitslosen in dieser Branche nahm ab.

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