Schweiz
Gesellschaft & Politik

Für Lesben gilt die Männerregel – nun wollen auch sie eine Witwenrente

ARCHIV - Ein lesbisches Paar laesst sich im Standesamt der Stadt Zuerich trauen, aufgenommen am 27. Juli 2002. Die gestellte Szene bezieht sich auf das Komitee "Ja zum Partnerschaftsgesetz", ...
Gleichgeschlechtliches Paar im Standesamt der Stadt Zürich. Bild: KEYSTONE

Für Lesben gilt die Männerregel – nun wollen auch sie eine Witwenrente

Lesbische Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben beim Tod ihrer Partnerin kein Anrecht auf eine WitwENrente, höchstens auf eine WitwERrente. Unfair, findet die Lesbenorganisation Schweiz. 
19.11.2017, 14:0121.11.2017, 19:41
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Ein schwules Paar, das gemeinsam ein Kind aufzieht – noch immer weckt dieses Bild in einigen Köpfen Ängste. Zu Unrecht, findet die Schwulenorganisation Pink Cross, die sich in ihrem neuesten Postionspapier dafür einsetzt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen.

Schweizer Homosexuelle kämpfen für ihre Gleichberechtigung, denn auf vielen Ebenen harzt es noch immer – nicht nur bei der Adoption. Auch beim Todesfall werden Homosexuelle diskriminiert, wie ein Fallbeispiel zeigt. 

Hetero-Frau, 46 Jahre alt, kinderlos

Stirbt ihr Ehemann so erhält sie eine Witwenrente.

Lesbische Frau, 46 Jahre alt, kinderlos

Stirbt ihre eingeschriebene Partnerin, so erhält sie keine Witwenrente. 

Zum Vergleich: Ein Mann in einer eingetragenen Partnerschaft, hat im Todesfall seines Partners den gleichen Rentenanspruch wie ein Mann, der mit einer Frau verheiratet ist. Bei Frauen ist dies aber anders, wie ein Artikel im Sozialversicherungsrecht festhält:

«Stirbt eine Partnerin oder ein Partner, so ist die überlebende Person einem Witwer gleichgestellt.»
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, Artikel 13, Absatz 2
Wer hat Anspruch auf eine Witwenrente?
Frau, deren Ehemann stirbt und sie entweder:
– Kinder hat.
– über 45 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre verheiratet war.

Geschiedene Frau, deren Ex-Mann stirbt und entweder:
– Kinder hat und die Ehe mindestens 10 Jahre hielt.
– älter als 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 10 Jahre hielt.
– ihr jüngstes Kind erst nach ihrem 45. Geburtstag 18 Jahre alt wird/wurde.
Wer hat Anspruch auf eine Witwerrente?
Männer deren Ehefrau oder Ex-Frau stirbt und:
– sie Kinder unter 18 Jahre haben (aber nur solange).

Unfair, findet die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), die sich jetzt gegen diese Ungerechtigkeit wehrt. Unter dem Leitspruch «Eine Witwe ist kein Witwer» hat der Verein dem diskriminierenden Sätzchen im Gesetzbuch den Kampf angesagt und sammelt Unterschriften für eine Petition. 

«Über 1000 Unterschriften haben wir bereits zusammen», sagt Anna Rosenwasser, die neue Geschäftsführerin von LOS. Die Petition soll vor allem den beiden Vorstössen mehr Gewicht geben, die die beiden SP-Nationalrätinnen Yvonne Feri und Liliane Maury Pasquier eingereicht haben.

«Es geht nicht um Geld», stellt Rosenwasser klar. «Sondern darum, eine weitere Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Die heutige Regelung ist sinnbildlich dafür, dass wir noch immer zu wenig ernst genommen werden.» Grundsätzlich finde sie, die Witwenrente sollte nicht mehr nötig sein. «Aber solange es sie geben muss, haben auch lesbische Frauen in einer eingeschriebenen Partnerschaft Anrecht auf Rente.»

Die Geschäftsführerin von LOS ist zuversichtlich, dass eine Mehrheit der Bundesparlamentarier einsichtig sein wird und die entsprechende Gesetzesänderung durchkommt. 

Yvonne Feri ist eine der beiden Verbündeten Nationalrätinnen der LOS, die das Anliegen mit einem Vorstoss ins Bundeshaus bringt. «Wir sind noch nicht so weit, dass wir in der Schweiz die Witwenrente abschaffen können», sagt die SP-Nationalrätin. Auch heute seien noch viele Frauen nach dem Tod ihres Ehemannes darauf angewiesen, weil sie keine zweite Säule hätten. «Bei homosexuellen Frauen ist dies beim Tod ihrer Partnerin nicht anders.»

Der Bundesrat wollte eigentlich auf die Rentenreform 2020 die Witwenrente der Witwerrente anpassen. Doch bereits vor der Abstimmung haben die Räte diese Änderung aus der Vorlage gestrichen, die im September vor dem Volk Schiffbruch erlitt. 

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53 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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chrisdea
19.11.2017 14:51registriert November 2014
Wieso wird eigentlich zwischen Witwe und Witwer unterschieden? Ist das nicht grundsätzlich schon diskriminierend?
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DunkelMunkel
19.11.2017 16:33registriert November 2017
"«Es geht nicht um Geld», stellt Rosenwasser klar. «Sondern darum, eine weitere Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen."

Wenn das wahr ist, warum setzen sie sich dann nicht dafür ein, dass auch Männer die gleiche Rente erhalten, wie eine Frau? Dann hätten sie gleich zwei Ungerechtigkeiten behoben...
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Loeffel
19.11.2017 15:22registriert Oktober 2016
Das einzig wirklich bedenkliche ist doch, dass überhaupt zwischen Witwer- und Witwenrente unterschieden wird. Wieso sollte das generell heute noch so mittelalterlich unterschieden werden. Meine Frau ist arbeitstätig und verdient 30% mehr als ich.... sie würde aber höhere Rente als ich bekommen nur weil sie eine Frau ist? #nonsense
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