Schweiz
Gesellschaft & Politik

Unternehmen wollen tägliche Arbeitszeit und Ruhepausen nicht erfassen

Nicht alle Arbeitgeber dokumentieren die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter.
Nicht alle Arbeitgeber dokumentieren die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter.Bild: KEYSTONE
Stempeluhr

Unternehmen wollen tägliche Arbeitszeit und Ruhepausen nicht erfassen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft schreibt Arbeitszeitkontrolle vor. Aber das Geschäft mit der Zeiterfassung harzt. Die Arbeitgeber riskieren lieber eine Busse.
25.08.2014, 07:2625.08.2014, 13:16
marc fischer / aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»
Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Das Arbeitsgesetz ist klar: Unternehmen müssen dokumentieren, wie lange ihre Mitarbeiter arbeiten. Doch das ist aufwendig und mühsam. Im Finanzsektor erprobte man deshalb das Konzept der Vertrauensarbeitszeit. Doch ein entsprechender Vorschlag des Staatssekretariats für Wirtschaft ist im vergangenen Jahr gescheitert. Weil der Druck nicht zuletzt vonseiten der Banken und Versicherungen gross ist, wird derzeit ein neuer Versuch zur Lockerung der gesetzlichen Auflagen in Bern erarbeitet. 

In der Zwischenzeit aber sollen kantonale Arbeitsinspektoren dafür sorgen, dass die aktuellen Bestimmungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wer sich in der Privatwirtschaft umhört, bekommt nichts als Klagen zu hören: Viele Unternehmen kommen der Pflicht zur Dokumentierung der täglichen Arbeitszeiten und Einhaltung der Ruhepausen nicht oder ungenügend nach. On-the-record will das zwar niemand sagen, weil man befürchtet, dass die kantonalen Arbeitsinspektoren aufkreuzen und eine Busse aufbrummen könnten. Bis zu 180 Tagessätzen, also maximal 540'000 Franken Busse drohen. 

Kein Boom bei Geräteherstellern 

Die Unternehmen scheinen abzuwarten. Jedenfalls ist bei den Verkäufern von professionellen Zeiterfassungsgeräten keine zusätzliche Nachfrage festgestellt worden. Weder Kaba, Bixi noch Mobatime, drei Schweizer Unternehmen, die im Bereich Zeiterfassung tätig sind, haben in diesem Jahr im Vorjahresvergleich mehr Systeme verkauft, wie eine Umfrage der «Aargauer Zeitung» zeigt. 

Trotzdem sorgt das Thema wegen der Seco-Weisung vom letzten Dezember und der Medienberichterstattung für Unsicherheit und werde auch an Messen intensiv besprochen. «Es haben sich bei uns etliche Unternehmen gemeldet und sich über die Modalitäten der vereinfachten Zeiterfassung erkundigt», heisst es bei einem in der Nordwestschweiz zuständigen Arbeitsinspektorat. Die Dezember-Weisungen des Seco erwähnten nämlich auch eine vereinfachte Dokumentierung, allerdings nur für Kaderleute mit Weisungsrecht, vollamtliche Projektleiter und Mandatsträger mit Ergebnisverantwortung. «Viele Unternehmen glauben, sie fallen auch unter die vereinfachte Dokumentierungspflicht, doch das ist oft ein Irrtum», so eine Aussage des Arbeitsinspektorates. 

Doch die Vollzugsbehörden sind für Ihre Kontrollen massiv unterbestückt. Im Kanton Aargau etwa gibt es rund 30'000 Firmen. Sieben Inspektoren bei der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht stehen zur allgemeinen Überprüfung der gesetzlichen Auflagen des Arbeitsgesetzes zur Verfügung, ein Inspektor ist auf die Arbeitszeitthemen spezialisiert. Geprüft wird in der allgemeinen Inspektionstätigkeit und wenn es Indizien für Verfehlungen gibt. 

Ungleich verteilte Kräfte also. Die Firmenwelt ist zahlenmässig eindeutig im Vorteil. Dessen ist man sich offenbar im Klaren: «Viele Unternehmen warten noch ab und riskieren lieber eine Busse, gerade im Finanzbereich», sagt ein Verkäufer von Zeiterfassungssystemen bei einem der erwähnten Unternehmen. Die Manager hoffen, dass die im ersten Anlauf gescheiterte Lockerung doch noch kommen werde. Der neue Seco-Vorschlag soll Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen. 

Jetzt auf

Arbeitnehmer schützen 

Grobe Verstösse stellten die Vollzugsbehörden nicht fest. «Die Vorschriften werden grösstenteils eingehalten.» Allerdings ist man sich auch darüber im Klaren, dass man mit der zur Verfügung stehenden Mannschaft wenig ausrichten kann. «Eine flächendeckende Überprüfung ist mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht zu bewältigen, es würde Jahre dauern, um alle Unternehmen in unserem Kanton zu besuchen.» Die Umsetzung der Zeiterfassung sei aber sinnvoll. Sie diene dem Schutz des Arbeitnehmers und sollen ihn vor allzu starker Belastung schützen. 

Nicht nur den Arbeiter, der während acht Stunden eine Maschine im schmutzigen Umfeld bedienen muss. Auch den Anzugträger, der schmutzige Hände nur vom leckenden Füllfederhalter kennt. «Auch leitende Angestellte müssen geschützt werden: Über Burnout wird zwar sehr viel gesprochen, aber es ist eben auch eine Tatsache», so die Aussage des kantonalen Arbeitsinspektorates. 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Experte fällt klares Urteil zu Wolfsjagd in Russland von St.Galler-Wildhüter
Die Reise nach Russland zweier St.Galler Verwaltungsangestellter, finanziert mit Steuergeldern, sorgte für hitzige Diskussionen. Nun liegt SRF der Reisebericht vor. Ein Wolfsexperte hat ihn analysiert – für ihn ist der Fall klar.

Gemeinsam mit einem Wildhüter hat der Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen in Russland an einer Wolfsjagd teilgenommen. Ende Januar genehmigte der zuständige Regierungsrat Beat Tinner die fünftägige Reise. Das sorgt für heftige Diskussionen bei Tierschutzorganisationen und in der Politik – auch weil die Reise in der steuerfinanzierten Arbeitszeit stattfand. Die Kosten für die Reise hätten die beiden Teilnehmer jedoch selber getragen, das Department habe bloss die Arbeitstage dafür zur Verfügung gestellt, präzisiert Tinner.

Zur Story