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Gesellschaft & Politik

Muslime hätten eine Zwanghaftigkeit zu Verbrechen: Bundesgericht bestraft diese Aussage nicht (wegen eines Formfehlers)

Muslime hätten eine Zwanghaftigkeit zu Verbrechen: Bundesgericht bestraft diese Aussage nicht (wegen eines Formfehlers)

28.12.2015, 12:0028.12.2015, 12:45
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde des früheren Präsidenten der Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Thurgau gutgeheissen. Das Obergericht Zürich hatte Willy Schmidhauser wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Die Anklageschrift entsprach jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Der heute 71-Jährige äusserte sich in der Zeit vom 13. November 2009 bis zum 27. August 2011 in neun Texten zu Versen aus dem Koran. Einer der Texte erschien in der Zeitung «Schweizerzeit», die restlichen acht wurden auf der Internetseite der SD publiziert.

Willy Schmidhauser.
Willy Schmidhauser.

In den Texten kommentierte der ehemalige Parteipräsident, SD-Sekretär und Regierungsratskandidat Koranverse. Gemäss Anklage habe er Angehörige des muslimischen Glaubens pauschal und undifferenziert beschuldigt, Leib und Leben Andersgläubiger nicht oder wenig zu achten.

Der Angeklagte habe dem Islam und den Muslimen ausserdem eine Zwanghaftigkeit zu Verbrechen unterstellt, angeblich begründet durch den Koran. Er soll Muslimen auch die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger abgesprochen haben.

Zu bedingter Geldstrafe verurteilt 

Das Obergericht Zürich verurteilte den Mann Ende April wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 90 Franken.

Dagegen reichte der Angeklagte erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses kommt in seinem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass der Anklageschrift nicht entnommen werden könne, welche konkreten Äusserungen tatbestandsmässig seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Zusammenfassung der neun Texte gemacht. Gemäss Bundesgericht hätte sie aber die einzelnen Äusserungen in der Anklageschrift auflisten müssen. Damit hat die Staatsanwaltschaft gegen den Anklagegrundsatz verstossen.

Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen.

(Urteil 6B_710/2015 vom 16.12.2015)

(feb/sda)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FrancoL
28.12.2015 12:14registriert November 2015
Der Titel: Bundesgericht bestraft diese Aussage nicht; IST FALSCH. Das BG hat bei der Form der Anklage eingegriffen und diese bemängelt und ans ZOG zurückgewiesen. Das hat nun mal nichts mit einer NICHTBESTRAFUNG der Aussage von WS zu tun. Mich regen solche Formbeurteilungen auch auf, aber trotzdem darf die Aussage nicht so in einem Titel stehen. Das BG muss sich nun mal auch mit der Anklageform auseinander setzen.
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Triesen
28.12.2015 13:04registriert Oktober 2015
Als Thurgauer kann ich nur sagen: Der Mann tut mir leid und er ist ein triftiger Grund zum fremdschämen. Ich kenne ihn übrigens persönlich. Er läuft durch das Leben, als ob es ein Kriegsgebiet wäre und ich frage mich: Wie kann man so leben?

Soll er doch seinen Rassenhass haben. Angesichts solcher Leute gelte ich jedoch gerne als "Gutmensch". Mein Mitleid gilt übrigens allen die so durchs Leben gehen, auch jenen die ihm zujubeln.

Weihnachten ist ja glücklicherweise wieder vorbei...
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Friendo-86
28.12.2015 12:13registriert August 2015
Eine Angabe der Quelle bzw. die Kennnummer von zitierten Bundesgerichtsentscheiden gehören zu derartigen Artikeln dazu. (Haben wir entsprechend ergänzt - die Redaktion)
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