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Gesundheit

Achtung, Prämienhammer! So kannst du die Krankenkasse wechseln

Die Unterschiede bei den verschiedenen Kassen sind laut Moneyland "riesig". (Archivbild)
In der Schweiz gibt es unzählige Krankenkassen – mit unterschiedlichen Prämien. Deshalb lohnt sich ein Wechsel eigentlich fast meistens. Bild: sda

Achtung, Prämienhammer! So wechselst du die Krankenkasse richtig

27.09.2022, 14:0628.09.2022, 11:52
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Satte 6,6 Prozent steigen die Krankenkassenprämien im Schnitt. Die mittlere Monatsprämien wird sich somit auf 334,70 Franken belaufen. Das Bundesamt für Gesundheit bezeichnet den Anstieg in seiner Medienmitteilung denn auch als «beachtlich». Was tun?

>> Die Medienkonferenz findest du hier

Eine bewährte Methode, um steigenden Krankenkassenprämien entgegenzuwirken, ist ein Wechsel. Deshalb erklären wir dir hier, wie du diesen vollziehst und was du dabei beachten solltest:

Wie und wann soll ich kündigen?

Wenn du dich aufgrund von Prämienrechnern wie diesem vom Bund oder diesem von Comparis oder aus anderen Überlegungen für den Wechsel der Grundversicherung entscheidest, kannst du deine Krankenkasse immer auf Ende Jahr kündigen. So geht's:

  1. Der Versicherer muss dir seine neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober schriftlich mitteilen. In seinem Schreiben muss er dich zudem auf dein Kündigungsrecht aufmerksam machen.
  2. Wenn du dich für eine neue Grundversicherung entscheidest: Bestelle eine Offerte bei der neuen Kasse und melde dich dort an.
  3. Der Anmeldung legst du am besten eine Kopie der bisherigen Krankenversicherungspolice bei. Damit ersparst du dir Rückfragen der neuen Kasse.
  4. Wichtig: Die neue Kasse darf dich nicht ablehnen – so will es das Gesetz. Die Ausnahme: Du wohnst ausserhalb des Tätigkeitsgebiets der neuen Kasse. Dann bleibst du automatisch bei der bisherigen versichert (siehe auch Punkt 2).
  5. Kündige die alte Kasse. >>> Hier findest du einen Musterbrief.
  6. Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Schreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, gleich oder tiefer ist. (Das gilt für die Grundversicherung. Bleibt die Prämie bei den anderen Versicherungen gleich, ist der Stichtag bereits der 30. September).
  7. Nicht der Poststempel der Kündigung ist massgebend, sondern das Datum, an welchem der Versicherer die Kündigung erhält.
  8. Da Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind, wird empfohlen, die Kündigung bis spätestens Mitte November eingeschrieben abzuschicken.

Muss ich bei einem Wechsel Gesundheitsfragen beantworten?

Nein! Jede Krankenkasse muss dich vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet deines Alters oder Gesundheitszustandes. Fülle den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn du eine neue Zusatzversicherung abschliessen willst.

Ich möchte bei meiner Krankenkasse bleiben, aber die Höhe der Franchise ändern. Wie geht das?

Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden. Aber auch hier gelten Fristen:

  • Senkung der Franchise: Bis zum 30. November bzw. letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) muss die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt werden.
  • Erhöhung der Franchise: Eine Erhöhung der Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember mitgeteilt werden.

Darf die Krankenkasse die Zusatzversicherungen kündigen, wenn ich die Grundversicherung wechsle?

Nein. Der Versicherer darf dir nicht die bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen auf Grund der Tatsache kündigen, dass du die Grundversicherung kündigst. Er darf dich auch nicht dazu zwingen, selber die Zusatzversicherungen zu kündigen.

Kann ich auch die Krankenkasse wechseln, wenn ich noch offene Rechnungen habe?

Nein. Die Krankenkasse kann nur gewechselt werden, wenn alle Prämienrechnungen und Kostenbeteiligungen beglichen sind. Gibt es offene Rechnungen, musst du bei der bisherigen Krankenkasse versichert bleiben – auch wenn du dich schon bei einer anderen Kasse angemeldet hast.

Wenn du trotzdem kündigen willst, muss der Versicherer dich informieren, dass die Kündigung ohne Wirkung bleibt, wenn die bis zum 30. November gemahnten Prämien, Kostenbeteiligungen und Verzugszinse sowie die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Betreibungskosten bis zum 31. Dezember nicht vollständig bezahlt sind.

Bei nicht gemahnten, ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen kann der Versicherer gewechselt werden.

Was passiert, wenn ich zu spät dem neuen Versicherer beitrete?

Das ist eigentlich gar nicht möglich. Das Versicherungsverhältnis bei der alten Kasse endet erst, wenn der neue Versicherer dem alten mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch bei ihm neu versichert bist.

Solange du also keiner neuen Kasse beigetreten bist, und diese folglich auch keine Bestätigung an deine bisherige schickt, bleibst du bei deinem bisherigen Versicherer versichert.

Deshalb wird empfohlen, dem neuen Versicherer so rasch wie möglich beizutreten und dafür nicht bis Ende Dezember zuzuwarten.

Was passiert, wenn der neue Versicherer den Beitritt dem alten Versicherer nicht oder verspätet meldet?

Dann wird das Ende des Versicherungsverhältnisses beim bisherigen Versicherer aufgeschoben. Der neue Versicherer muss für den Schaden, insbesondere für die Prämiendifferenz, aufkommen.

Beispiel: Du kündigst deine Grundversicherung bei der Krankenkasse X per 31. Dezember 2022. Anfang Dezember 2022 trittst du auf den 1. Januar 2023 der Krankenkasse Y bei. Die Krankenkasse Y schickt die Bestätigung an X erst im Februar 2023. Damit bist du im Januar und Februar 2023 weiterhin bei X versichert. Wenn die Prämie bei X höher ist, muss Y dir die Differenz zurückerstatten.

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51 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Luzi Fair
27.09.2022 14:42registriert Mai 2014
Gibt's irgendwo Studien, welche die Kosten dieser jährlichen Wechslerei beleuchten?
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mMn
27.09.2022 18:33registriert September 2020
So mühsam... allein dieser Admistrative Aufwand... schon nur, dass jeder Bürger kedes Kahr prüfen muss, welche jetzt die günstigste Versicherung ist, ist zum Fenster rausgeworfener Wohlstand. Denn in dieser Zeit hätte Herr und Frau Schweizer besseres zu tun.

Die Einheitskasse wäre mit schon allein deshalb sympathischer, weil ich dann nicht das Gefühl haben müsste, einen Schlechten zu machen, weil ich zu faul bin zu wechseln🙄
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G. Laube
27.09.2022 17:03registriert April 2020
Den ,kranken Kassen‘ sollte man endlich verbieten, diese dämlichen, unnützen und teuren TV-Werbungen, welche mit unseren Prämiengeldern finanziert werden, zu produzieren und auszustrahlen!
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