Schweiz
Graubünden

Verdacht auf Dschihadismus: Zwei Personen am WEF verhaftet

Police on guard at a security check point, pictured prior to the World Economic Forum WEF, on Monday, January 18, 2016, in Davos. The WEF takes places from January 20 to 23. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller ...
Während dem WEF seien zwei Personen wegen Verdachts auf Dschihadismus in Davos verhaftet worden.Bild: KEYSTONE

Zwei Personen wegen Verdacht auf Dschihadismus während dem WEF verhaftet

24.01.2017, 10:0524.01.2017, 13:14
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Die Staatsanwaltschaft Graubünden ermittelt gegen zwei Personen wegen «Hinweisen auf einen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen al-Kaida und ‹Islamischer Staat› sowie verwandter Organisationen». Das schreibt die Südostschweiz am Dienstag.

Die Festnahmen letzte Woche erfolgten in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft, wie Maurus Eckert, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage zu einem Bericht in der Zeitung «Südostschweiz» sagte.

Verhaftet wurden die beiden Personen aufgrund von Hinweisen auf einen möglichen Verstoss gegen das so genannte «IS»-Gesetz. Dabei handelt es sich um das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen al-Kaida und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

U-Haft abgelehnt

Wo die Personen verhaftet wurden und welchen Geschlechts oder welcher Staatsangehörigkeit sie sind, beantwortete die Bündner Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Die Verdächtigen wurden allerdings nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern wieder auf freien Fuss gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte zwar beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht in Chur Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab, wie Maurus Eckert sagte.

Die Bundesanwaltschaft in Bern bestätigte die Angaben der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage und teilte mit, weitere Informationen zum Fall seien derzeit nicht möglich.

70 Strafverfahren hängig

Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit gegen 70 Strafverfahren um den dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Diese Verfahren werden in der Regel geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen al-Kaida und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Ein grosser Teil dieser hängigen Strafverfahren beinhaltet laut Angaben der Bundesanwaltschaft die mutmassliche propagandistische Unterstützung von Terrororganisationen. (leo/sda)

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