Die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative wird immer komplizierter und schwieriger: Nach dem Ständerat will nun auch die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) die Verordnung über Zweitwohnungen massiv schwächen. Das hat die Kommission am Dienstag entschieden.
Konkret sollen kommerziell vermietete Ferienwohnungen im Wohnungsinventar künftig als Erstwohnungen geführt werden. Dadurch wird der Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden stark sinken (siehe Grafik) und es entstünde wieder Spielraum für den Bau weiterer Wohnungen. Zudem könnte der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen ohne Einschränkung bewilligt werden.
Die UREK ist zwar der Auffassung, die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative mit dieser Auslegung beim Wort zu nehmen. Diese sehen jedoch ihren Verfassungsartikel ausgehebelt. Birgit Wyss, Juristin und Mitglied der Initiativstiftung Fondation Franz Weber, nimmt Stellung.
Birgit Wyss, hat das Parlament die Zweitwohnungs-Initiative entkräftet?
Birgit Wyss: Ja, und zwar massiv. Das Zweitwohnungsgesetz in dieser Fassung wird wieder zahllose neue kalte Betten zulassen, ebenso warme, die im Lauf der Zeit immer kälter werden.
Was heisst das?
Ein Beispiel ist das Thema «Umnutzung von Hotels»: Nicht ausgelastete, ältere Hotels dürfen, wenn es nach dem Willen der Kommission geht, wieder vollständig als Zweitwohnungen umgenutzt werden. Diese «Ausstiegshilfe» verstösst nicht nur gegen den Verfassungsartikel, dass Gemeinden nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungsanteil aufweisen dürfen, sondern schadet auch dem örtlichen Gewerbe und der Hotellerie insgesamt. Aber das ist nicht die einzige Verfassungswidrigkeit.
Sondern?
Zweitwohnungen mit kalten Betten dürfen gemäss Ständerat grosszügig erweitert werden und die nach 1. Januar 2013 erteilten Baubewilligungen sollen gültig bleiben, obwohl das Bundesgericht anders entschieden hat. Ausserdem: Geht es nach der UREK, sollen Wohnungen als Erstwohnungen gelten, wenn sie zur Miete ausgeschrieben sind. Aber wer soll wie kontrollieren, dass diese Betten tatsächlich belegt werden? Dafür gibt es keine Garantie.
Der Ständerat legt ausserdem fest, dass in erhaltenswerten Bauten praktisch uneingeschränkt neue Zweitwohnungen mit kalten Betten errichtet werden dürfen.
Das wurde in der UREK zwar noch nicht behandelt, aber auch das ist höchst fragwürdig und widerspricht dem Zweck der Initiative. Ausserdem: Wer entscheidet, was erhaltenswert ist? Die Gegner der Initiative wollen den Begriff «Zweitwohnung» neu erfinden, obwohl er klar definiert ist.
Damit würden Bundesrat, Ständerat und nun die UREK die Initiative praktisch aushebeln.
Ja. Es scheint kein politischer Wille vorhanden zu sein, die Initiative verfassungsgemäss umzusetzen. Schon die Fassung des Bundesrats war mindestens teilweise verfassungswidrig. Dann hat der Ständerat den Ausnahmekatalog noch erweitert und jetzt auch noch die UREK. Die Umsetzung der Initiative ist damit wirklich auf einem miserablen Weg.
Ist die Initiative denn überhaupt umsetzbar?
Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Umsetzung einer Initiative kontrovers diskutiert wird. Im Gegensatz zu anderen Initiativen steht aber die Zweitwohnungs-Initiative nicht im Widerspruch zu geltendem Recht und könnte somit ohne weiteres verfassungskonform umgesetzt werden.
Und in der jetzigen Fassung?
So ist das Gesetz kaum vollzugstauglich. Es beinhaltet ein enormes Missbrauchspotenzial und wird die zuständigen Behörden vor grosse Herausforderungen stellen. Viele Vollzugsfragen sind zudem noch offen und müssen vom Bundesrat in einer Verordnung geregelt werden. Das wird schwierig, wenn die Ausnahmen zur Regel gemacht werden!
Braucht es nicht bestimmte Ausnahmen, damit die Berggebiete überleben?
Sowohl der Tourismusbericht des Bundesrates als auch die Nachhaltigkeitsbeurteilung des Zweitwohnungsgesetzes kommen zum Schluss, dass die Zweitwohnungs-Initiative mittel- bis langfristig mehr Chancen als Risiken für das Berggebiet hat; wobei die Risiken durch geeignete Massnahmen teilweise abgefedert werden können.