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Aargauer Gemeinde fordert Hauseigentümer auf, nicht an Sozialfälle zu vermieten

«Weit überdurchschnittlicher Anstieg»: Riniken AG.
«Weit überdurchschnittlicher Anstieg»: Riniken AG.bild: google/maps
Umstrittenes Sparprogramm in Riniken AG

Aargauer Gemeinde fordert Hauseigentümer auf, nicht an Sozialfälle zu vermieten

Riniken wirbt für sich mit dem Slogan: «Die etwas andere Ecke im Aargau.» Die Gemeinde hat auch etwas andere Methoden, damit die Sozialhilfekosten nicht explodieren.
09.08.2014, 13:3809.08.2014, 14:23
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Die kleine Aargauer Gemeinde Riniken bei Brugg hat Liegenschaftsbesitzer aufgefordert, Wohnungen nicht an zuziehende Sozialhilfebezüger zu vermieten. «Wir haben den Liegenschaftsbesitzern einen Brief geschrieben», sagte Gemeindeammann Ulrich Müller am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht von beobachter.ch.

Überdurchschnittlicher Anstieg der Sozialhilfekosten

Es gehe darum, die Besitzer in die Pflicht zu nehmen. Man könne diese selbstverständlich zu nichts zwingen. «Wir wollen uns auch nicht vor der Sozialhilfe drücken», hielt Müller fest. Im Aargau sind die Gemeinden für die Prüfung und Ausrichtung der öffentlichen Sozialhilfe zuständig. 

Das 1500-Seelen-Dorf verzeichnete laut Müller einen «weit überdurchschnittlichen Anstieg» der Sozialhilfekosten. Die Kosten stiegen innerhalb von zwei Jahren um 300 Prozent. Vor allem zuziehende Sozialhilfebezüger hätten zum Anstieg geführt.

Für dieses Jahr rechnet die ländliche Gemeinde mit Ausgaben von rund 250'000 Franken – dies bei Steuereinnahmen von 3,6 Millionen Franken. Eine Steuererhöhung für 2014 hatten die Stimmberechtigten abgelehnt. Riniken wirbt mit diesem Slogan für sich: «Die etwas andere Ecke im Aargau.»

«Ich bin kein Gutmensch oder ein verträumter Linker, aber was zu weit geht, geht zu weit. Mit solchen Schreiben untergräbt die Gemeinde den sozialen Frieden.»
Vermieter Roger Weber zu beobachter.ch

Genaue Informationen von Mietern

In einem Punkt hat die Gemeinde den Druck auf die Vermieter bereits erhöht. Sie überweist die Wohnungsmieten nicht mehr direkt den Besitzern, sondern den Sozialhilfeempfängern. Damit steigt das Risiko für die Vermieter. In Riniken stehen Wohnblöcke, die vor vierzig und fünfzig Jahren errichtet wurden. 

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Die Gemeinde forderte die Liegenschaftsbesitzer auch auf, von neuen Mietern genauere Informationen zu verlangen, etwa einen Auszug des Betreibungsregisters oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Vermieter sollen sogar am früheren Wohnort beim Sozialamt Auskünfte verlangen. Diese Angaben unterstehen jedoch dem Amtsgeheimnis. 

Verstoss gegen die Bundesverfassung

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) kritisierte laut beobachter.ch das Vorgehen der Gemeinde. Es verletze die in der Bundesverfassung garantierte Niederlassungsfreiheit. Diese gelte uneingeschränkt auch für unterstützte Personen. 

Die Gemeinde Riniken dürfte mit ihrem Vorgehen jedoch kein Einzelfall sein. Er wisse allein im Bezirk Brugg von zwei anderen Gemeinden, sagte Müller. Auch wenn Riniken nun als «Bölimann» hingestellt werde, so hoffe er, ein allgemeines Problem aufzeigen zu können. Bei den Sozialhilfekosten gebe es eine Ungleichverteilung zwischen den Gemeinden. Der Ausgleich der Kosten funktioniere hier nicht. Die Politik sei gefordert, sagte Müller. (whr/sda)

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