Die Bundesanwaltschaft (BA) führt Strafverfahren gegen mehrere Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Internet Propaganda-Videos der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verbreitet haben. «Wir können bestätigen, dass gegen Personen ermittelt wird, die auf Social Media IS-Videos verbreitet beziehungsweise verlinkt haben», sagt BA-Sprecherin Nathalie Guth der «NZZ am Sonntag».
Die Tatbestände, die in diesem Zusammenhang in Frage kämen, seien Unterstützung einer kriminellen Organisation, Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit und Gewaltdarstellungen.
Die Sprecherin macht keine weiteren Angaben zu den Verfahren, weder zur Zahl der Beschuldigten noch zu deren Alter und Nationalität.
Mit dem Verlinken von terroristischen Videos im Internet hatte sich bereits das Bundesstrafgericht beschäftigt, und zwar in einem Entscheid über zwei Iraker im Frühling 2014, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. In diesem hielt das Gericht fest: «Dem Einrichten eines Links … kann nur die Absicht zugrunde liegen, bei beliebigem Publikum (dem geneigten oder zufälligen Leser der Seite) für die propagierten Gedanken und Werte ... zu werben.» Und: «Ein solches Handeln ... bewirkt eine Stärkung des verbrecherischen Potenzials und ist damit eine Unterstützung der verbrecherischen Tätigkeiten der kriminellen Organisation.» (dwi)
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