Die Schweiz folgt der internationalen Staatengemeinschaft und hebt nach neun Jahren ihre Sanktionen gegen den Iran auf. Die entsprechende Verordnung werde aufgehoben, hiess es am Sonntag von Seiten der Bundeskanzlei.
Die Schweiz hatte im Februar 2007 Sanktionen gegen den Iran verhängt, gestützt auf den Beschluss des UNO-Sicherheitsrats vom Dezember 2006. Die Strafmassnahmen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen umfassten unter anderem Konten- und Einreisesperren sowie Verbote oder Einschränkungen von Handel und Geschäftsbeziehungen.
Ein besonderes Augenmerk galt dabei Nuklear- und doppelt verwendbaren Gütern. Wer noch mit dem Iran Wirtschaftsbeziehungen unterhalten wollte, musste sich an strikte Einschränkungen und Kontrollen halten. Die Verordnung war mehrmals überarbeitet und angepasst worden und umfasste am Schluss ohne Anhänge 67 Seiten.
Die zuletzt gültige Verordnung vom 19. Januar 2011 gegen den Iran werde nun aufgehoben, war der am Sonntag von der Bundeskanzlei verschickten aktualisierten Version zu entnehmen. Dieser Beschluss trete «am 17. Januar 2016 um 12.00 Uhr in Kraft», hiess es auf Seite 67.
Die USA und die EU heben ihre Sanktionen gegen den Iran gut ein halbes Jahr nach dem Ende des Atomstreits und der Einigung auf ein Abkommen weitgehend auf. Sie kündigten das Ende der Massnahmen an, nachdem die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) dem Iran am Samstagabend bescheinigt hatte, seine Verpflichtungen aus dem im Juli geschlossenen Atomabkommen einzuhalten.
Irans Präsident Hassan Ruhani hat die Aufhebung der internationalen Sanktionen gegen sein Land begrüsst. Damit sei ein «neues Kapitel» in den Beziehungen zwischen dem Iran und Weltgemeinschaft aufgeschlagen worden.
Dagegen wurde die Aufhebung der Sanktionen namentlich von Seiten Israels und den Republikanern in den USA scharf kritisiert. Sie bezweifeln den Willen des Irans, auf eine atomare Aufrüstung zu verzichten. (dhr/sda)