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Schweiz hat EU über Umsetzungsverordnung zur MEI informiert

Schweiz hat EU über Umsetzungsverordnung zur MEI informiert

03.07.2017, 19:4904.07.2017, 07:03
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Cornelia Lüthy, Vizedirektorin des Staatssekretariats für Migration (SEM), hat im Gemischten Ausschuss die EU-Staaten über die Umsetzungsverordnung zur Masseneinwanderungsinitiative (MEI) informiert. Lüthy beurteilte das Treffen grundsätzlich positiv.

Sie habe daran erinnerte, dass das Schweizer Parlament explizit eine Umsetzung gewählt habe, die mit dem Personenfreizügigkeits-Abkommen kompatibel sei. «Entsprechend gibt es keine Überraschungen bei der Umsetzungsverordnung», sagte Lüthy am Montag nach dem Treffen in Brüssel.

Auf Wunsch der EU-Kommission habe sie über den Inhalt der Verordnung informiert. Die EU habe sich sehr interessiert gezeigt und diverse technische Detailfragen gestellt.

«Die Fragen der EU-Kommission drehten sich unter anderem um den zeitlichen Informationsvorsprung für inländische Stellensuchende und den Zugang zu den Regionalen Arbeitsvermittlungen», sagte die Vizedirektorin. Auch zu den Sanktionen bei Verstössen der Meldepflicht durch Arbeitgeber wollte die EU mehr Informationen.

Viele Fragen beantwortet

«Wir konnten viele dieser Fragen beantworten.» Für einige müsse man nun aber den definitiven Text abwarten, sagte die Vizedirektorin weiter.

Laut der vom Bundesrat am 28. Juni in die Vernehmlassung geschickten Verordnung kann die Schweiz eine Meldepflicht in einem Beruf einführen, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote fünf Prozent erreicht.

Dann müssen Unternehmen ihre offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) melden. Die Information über offene Stellen soll während fünf Tagen ausschliesslich beim RAV gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung stehen.

Als stellensuchende EU-Bürger gelten jene, die in der Schweiz arbeitslos wurden, Grenzgänger und Stellensuchende aus dem EU-Ausland. Letztere müssen sich aber bei den RAV einschreiben und sich persönlich präsentieren.

Keine Diskriminierung

Wichtig für die EU ist hierbei, dass ihre Bürger nicht diskriminiert werden – auch nicht indirekt. Darauf hat Brüssel ein besonderes Augenmerk.

Sie sei überzeugt, dass die Schweiz und die EU «auf gutem Weg sind», resümierte Lüthy nach dem Treffen. Die EU-Kommission wollte sich zum Treffen hingegen nicht äussern, da es sich nur um einen Verordnungsvorschlag handelte.

Die Vernehmlassung der Umsetzungsverordnung zur MEI läuft noch bis zum 6. September. Danach wird der Bundesrat die definitive Verordnung in Kraft setzten. Ob es daraufhin einen ausserordentlichen Gemischen Ausschuss geben wird, ist zurzeit nicht bekannt. (sda)

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quelle: ti-press / samuel golay
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