Schweiz
Interview

Interview: Thomas Knecht über den «Hönggerberg-Mörder»

Zahlreiche Kerzen brennen am Sonntag, 25. November 2007, an der Bushaltestelle Hoenggerberg in Zuerich. An dieser Bushaltestelle ist am Freitagabend die 16-jaehrige Francesca vor den Augen ihres gleic ...
Tatort Bushaltestelle Hönggerberg: Hier starb ein 16-jähriges Mädchen im Jahr 2007 durch einen Schuss von Luis W.Bild: KEYSTONE
Interview

«Hafturlaube sind zwingend» – Psychiater Knecht erklärt, warum der «Hönggerberg-Mörder» in Zürich herumläuft

Es ist einer der unbegreiflichsten Mordfälle der Schweiz: 2007 erschoss der damals 23-jährige Luis W. eine junge Frau an der Bushaltestelle Hönggerberg. Ohne Grund. Nun wurde dem Straftäter Hafturlaub gewährt. Warum, und ob Luis W. therapierbar ist, erklärt Thomas Knecht im Interview.
29.08.2016, 18:1430.08.2016, 15:08
Daria Wild
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Der «Hönggerberg-Mörder» Luis W. erschoss 2007 eine 16-Jährige. Brutal und ohne Grund. Trotzdem hat er jetzt Hafturlaub bekommen. Warum?
Thomas Knecht*: Hafturlaube sind zwingend. Es gehört zur Philosophie unseres Justizsystems, möglichst wenig Menschenleben zu verlieren.

>>> Wer entscheidet über die Gewähr von Hafturlaub? Und wie? Fünf Fragen und Antworten.

Das müssen Sie erklären.
Würde man Insassen bis zum Ende der Strafe hinter Gitter behalten, würden sie sich von der Realität entfremden, schliesslich von der Freiheit komplett überfordert werden und viel eher ein weiteres Delikt begehen. Es ist also sicherer, wenn Täter resozialisiert werden – lernen, sich in ein soziales Gefüge einzubetten. Schliesslich kommen ja fast alle Straftäter irgendwann frei. Darauf ist der Strafvollzug ausgerichtet.

Mordfall Hönggerberg
2007 erschoss Luis W. ein 16-jähriges Mädchen aus 80 Meter Entfernung mit seiner Ordonnanzwaffe. Zum Motiv äusserte sich der Täter nie, er habe an diesem Tag auf etwas Lebendiges schiessen wollen und das Mädchen sei wegen ihrer weissen Jacke im Dunkeln ein einfaches Ziel gewesen. Der Todesschütze würde in zweiter Instanz wegen Mordes zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Zürcher Obergericht schob diese wegen der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zugunsten einer stationären Massnahme auf. Diese dauert normalerweise fünf Jahre, wurde bei Luis W. aber 2014 um fünf Jahre verlängert, weil dem Mann trotz Fortschritten in der Therapie noch keine hinreichend günstige Prognose gestellt werden konnte. Der Gutachter geht bei Luis W. von einer Therapiedauer von acht bis zwölf Jahren aus. Dem mittlerweile 31-Jährigen wurde zwar Rückfallgefahr, aber auch Therapiefähigkeit beschieden. (dwi)

Ist das bei Luis W. nicht zu früh? Immerhin wird die Rückfallquote für ein Tötungsdelikt noch als moderat eingeschätzt.
Das ist eine Rückfallquote von nur 0-3 Prozent. Die Erfahrung zeigt zudem, dass während Hafturlauben praktisch nie etwas passiert.

Die Tat war willkürlich, ein Motiv nicht vorhanden. Warum sollte Luis W. nicht ein zweites Mal grundlos töten?
Wenige Leute schaffen es, ein zweites Mal ein so schweres Delikt zu begehen. Mit der Zeit und dem Alter nimmt die kriminelle Energie ab, Menschen sind nicht mehr so impulsiv, sie ermüden. Altersmilde sozusagen. Bis ein Straftäter Hafturlaub erhält, müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden – Vorstrafen, das Verhalten während der Haft, Gutachten, all das bestimmt die Entscheidung mit. Die Justizbehörde hat sicher begründet beschlossen, dass das Risiko, Luis W. Urlaub zu gewähren, eingegangen werden kann. 

Thomas Knecht
*Zur Person: Thomas Knecht ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH sowie zertifizierter forensischer Psychiater SGFP. Daneben ist er Inhaber mehrerer Lehraufträge auf Hochschul- und Fachschulniveau.Bild: spitalverbund.ch

Dem «Hönggerberg-Mörder» wurde eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen attestiert. Was lässt sich darüber sagen?
Beide Persönlichkeitsmerkmale zeugen von fehlender Empathie, von einer verzerrten Selbstwahrnehmung. Dissoziale Menschen sind unfähig, sich an Regeln zu halten, sehen sich als Nabel der Welt und andere Menschen als wertloser, gefallen sich nicht, sind unzufrieden mit sich selbst und überfordert mit dem eigenen Leben. Hier werden Grenzen sehr leicht überschritten. Vor allem, wenn jemand in eine narzisstische Krise gerät. Rein narzisstische Menschen können durchaus kultiviert sein, deshalb ist bei diesem Tötungsdelikt die Dissozialität sicher aussagekräftiger.

«Die Tat ist vergleichbar mit einem Mini-Amok.»

Man könnte argumentieren, «so einer» müsse lebenslänglich verwahrt werden.
Der Katalog von Delikten und Persönlichkeitsmerkmalen, die ein Mensch erfüllen muss, um lebenslänglich verwahrt werden zu können, geht sehr weit. Im ordentlichen Verfahren ist die Behandelbarkeit zwar nicht gegeben, aber die Chancen zur Besserung sind intakt. 

Also ist eine dissoziale Störung therapierbar?
Die Therapie ändert nicht den Wesenskern des Menschen, aber es können soziale Kompetenzen aufgebaut werden. Damit wird die soziale Integration verbessert. Das geschieht durch reguläre Arbeit beispielsweise, eine Ausbildung, Wohnen in einem therapeutischen Milieu, gemeinsames Kochen und ein psychologisches Coaching, in dem der Täter lernt, über sich nachzudenken und zu realisieren, dass es noch andere Lebensentwürfe gibt.

Die narzisstischen Merkmale haben sich bei Luis W. offenbar verringert.
Das kann ich mir gut vorstellen. Im Gefängnis, wo alle gleich sind, die gleichen Kleider tragen, das gleiche essen und tun, gewöhnte sich Luis W. vielleicht daran, dass er nicht anders ist als alle anderen.

Ist es für die Angehörigen schwieriger oder einfacher, wenn der Täter das Opfer zufällig gewählt hat?
Unter dem Strich ist es sicher eine Erleichterung, dass der Fall geklärt, der Täter schuldig gesprochen und hinter Gittern ist.

Blumen schmuecken das Grab von Francesca auf dem Friedhof Eichbuehl in Zuerich, am Freitag, 30. November 2007. Die 16-jaehrige war am letzten Freitag von einem 21-jaehrigen Schweizer mit einem Schuss  ...
Zum Gedenken des Opfers: Blumen auf dem Friedhof Eichbühl, 2007. Bild: KEYSTONE

Doch die Frage nach dem warum wird sich für die Angehörigen nie klären.
Ja, das macht die Tat so verstörend. Der Täter hatte keinen akzeptablen Grund für seinen Angriff, nichts, was menschlich noch einigermassen nachvollziehbar wäre. Das ist vergleichbar mit einem Mini-Amok.

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Roaming212
29.08.2016 18:28registriert Juni 2016
Werden die Straftäter in ihrem Urlaub wenigstens geheim beschattet? Ansonsten finde ich das bei solchen Typen ziemlich verantwortungslos
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oliversum
29.08.2016 21:36registriert Februar 2014
ähm... genau dieselben Fragen wurden doch schon beim Seefeld-Mord kürzlich beantwortet.
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Usualsuspect82
29.08.2016 23:47registriert März 2014
Was für Antworten würde Herr Knecht geben, wenn er der Vater der ermordeten 16-jährigen gewesen wäre?

Auf dem Papier tönen die Antworten gut, Herr Knecht.

Gemäss meinem Rechtsempfinden gehört dieser Täter nicht mehr ins Freie. Wer einem Menschen nachweisbar und so unverhofft zufälligerweise das Leben nimmt, hat für mich definitiv kein Anspruch auf Resozialisierung. Nur schon aus Rücksicht auf die Opferfamilie. Sicher ein tolles Gefühl Herr Knecht, wenn sie an der Kasse hinter dem Mörder ihrer Tochter ein Glacé einkaufen...
Nachvollziehbare Wiedereingliederung: JA;
Mörder: NEIN!!!!
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