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Interview

«Betrunkene Partygänger, die Polizisten anpöbeln, sind keine Staatsgefährder»

«Freiwild» und «Prügelknabe»: Medienberichte suggerieren unhaltbare Zustände auf der Streife.
«Freiwild» und «Prügelknabe»: Medienberichte suggerieren unhaltbare Zustände auf der Streife.
Interview

«Betrunkene Partygänger, die Polizisten anpöbeln, sind keine Staatsgefährder»

Angriffe auf Polizisten nehmen seit Jahren drastisch zu, klagen Polizeivertreter und Politiker und fordern ein härteres Vorgehen gegen die Täter. Ein Polizeiwissenschafter relativiert: Gerade bei den Ehrverletzungsdelikten sei das Beklägnis der Ordnungshüter stark übertrieben. 
10.01.2017, 13:3810.01.2017, 19:34
William Stern
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«Wie Freiwild gejagt, «die Polizei, dein Feind und Prügelknabe»: Wenn man die Sonntagszeitungen gelesen hat, könnte man meinen, Schweizer Polizisten seien sich ihres Lebens nicht mehr sicher.
Reto Müller: Die Überschriften sind reisserisch gewählt und erscheinen als klassische eye-catcher. Die inhaltliche Aufbereitung im Sonntagsblick ist zudem etwas unglücklich, weil verschiedene Sachverhalte miteinander vermengt werden. Die Tat des behördenbekannten Problemfalls im appenzellischen Rehetobel hat nichts zu tun mit Betrunkenen, die nachts um 1 Uhr an der Zürcher Langstrasse rumpöblen, oder mit Ausschreitungen bei Kundgebungen.

Also alles haltloses Gejammere?
Leider nicht. Gerade Gewaltphänomene sollten thematisiert werden. Die spannende Frage ist aber, auf welcher Stufe man reagieren will. 

Die beiden Zeitungen zitieren aus der polizeilichen Kriminalstatistik, die eine Zunahme des Straftatbestandes Gewalt und Drohung gegen Beamte nahelegt ...
Die Zahlen kann ich nicht beurteilen. Sicher ist: exponierte Personen, dazu gehören Polizisten, Sanitäter, Feuerwehrleute, sind leider auch in der Schweiz seit einiger Zeit verstärkt von spontanen Übergriffen betroffen. Diese Entwicklung kann nicht einfach hingenommen werden. Wichtig ist daher auch, wie wir als Gesellschaft insgesamt darauf reagieren und zu klären, ob politischer Handlungsbedarf besteht.

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Reto Müller (Dr. iur.), ist Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel.bild: retomueller

Politiker haben mit Vorstössen im Parlament reagiert.
Ja, es lohnt sich, diese genauer anzuschauen. Die parlamentarischen Initiativen Guhl (BDP) und Romano (CVP) etwa wollen die Strafnorm bezüglich «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» (Artikel 285 des Strafgesetzbuches) mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Tagen (!) verschärfen. Diese Norm schützt zwar ganz spezifisch die Träger der Hoheitsgewalt und soll ein reibungsloses Funktionieren der Staatsgewalt sicherstellen. Ob eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Tagen aber in jedem Fall gerechtfertigt wäre, würde ich in dieser Absolutheit bezweifeln.

«Bei Gewalt oder Drohungen gegen Beamte wird es öfter zu Freiheitsstrafen kommen können als bis anhin.»

Wieso?
Weil wohl in den seltensten Fällen der Rechtsstaat als solcher herausgefordert wird, wenn Polizisten Opfer von Gewalt und Drohungen werden. Betrunkene Partygänger, die Polizisten bei deren Einsätzen schwer beschimpfen und allenfalls sogar körperlich anpöbeln, sind noch keine Staatsgefährder. Der Rechtsstaat würde aber beispielsweise herausgefordert durch terroristische Akte. Das ist dort der Fall, wo Polizeiwachen oder einzelne Beamte gezielt und aus politischen Motiven angegriffen werden. Das gibt es leider in Teilen der Welt, aber nicht in der Schweiz.

Unabhängig vom Wortlaut verlangt die erwähnte Initiative eine Strafverschärfung bei Gewalt und Drohungen gegen Polizisten. Ist das sinnvoll?
Am 1. Januar 2018 tritt eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs in Kraft. Die Gesetzesnovelle wird zu einer allgemeinen Ausweitung der Gefängnisstrafen führen und auch für die Tatbestände gemäss Artikel 285 zur Anwendung kommen. Sprich auch bei Gewalt oder Drohungen gegen Beamte wird es öfter zu Freiheitsstrafen kommen können als bis anhin. Sowieso ist ein Handlungsbedarf wohl eher im Justizapparat auszumachen als beim Strafgesetz. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben schon jetzt die Möglichkeit, solche Fälle bei klarem Sachverhalt konsequent zu ahnden.

Wieso tun sie es dann nicht?
Bereits die Staatsanwaltschaften setzen die Anforderungen zur Erhebung von Anklagen teilweise zu hoch an. Sprich sie verlangen zu viel, weil sie im Gerichtsverfahren keine Niederlagen riskieren wollen. Ein schweizweit bekanntes Beispiel kann das illustrieren: im Kanton Bern wurden Teilnehmer einer Sitzdemonstration gegen die Miss-Schweiz-Wahl zu einer DNA-Probe aufgeboten, um ein Delikt nachweisen zu können. Es war für die Aufklärung der fraglichen Tat aber nicht notwendig und damit auch nicht verhältnismässig, DNA der Teilnehmenden zu sammeln und auszuwerten! Insbesondere dann, wenn die Sachlage klar ist und Zeugenaussagen sowie weitere Beweise oder Protokolle vorliegen, sollten diese ausreichen, um die Schuldfrage in einem Gerichtsverfahren klären zu können.

Eigentlich könnte man ja denken, dass Staatsanwaltschaft und Polizei an einvernehmlichen Lösungen interessiert sind, immerhin muss sich die Staatsanwaltschaft ja bei der Ermittlung auf die Polizei verlassen können ...
Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnungen ist das Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in manchen Kantonen etwas verkrampft. Polizisten haben im Vergleich zu früher weniger Kompetenzen bei der Ermittlung – die Federführung liegt bei den Staatsanwaltschaften. Polizisten sind oft keine Juristen, aber erfahrene Praktiker, welche zum Handeln tendieren. Die Staatsanwaltschaften sind demgegenüber weiter von den Fällen entfernt und agieren zurückhaltender. Zudem sind die Staatsanwaltschaften oft noch stärker überlastet als die Polizei. Am Schluss aber dient die Strafprozessordnung dazu, Delikte rechtsstaatlich korrekt aufzuklären.

Was sollte Ihrer Meinung nach konkret geändert werden?
Ich glaube, es braucht einerseits mehr Ressourcen auf Seite der Staatsanwaltschaften und selbst bei den Gerichten. Anderseits muss die Breitschaft vorhanden sein, bestehendes Gesetzesrecht konsequent anzuwenden. Die Strafverfolgungsbehörden können durchaus Schwerpunkte setzen. Delikte, welche auf Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte hinauslaufen, sollten prioritär und entschlossen behandelt werden.

Haben härtere Strafen überhaupt eine Wirkung?
Das hofft man ja, aber ich bezweifle es. Abschreckend wirkt oft nicht die Höhe einer Strafe, sondern die Gewissheit, dass bei einem erkannten Delikt tatsächlich ein Verfahren an die Hand genommen wird. Damit geht es wieder um den oben bereits angesprochenen Punkt: die Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten entsprechend handeln, indem sie Verfahren anstrengen und möglichst zügig durchführen, um dann gestützt auf das Strafrecht eine Strafe auszufällen oder aber die Unschuld einer beschuldigen Person festzustellen. Eine Strafschärfung betrifft aber primär das Strafmass am Ende eines Verfahrens und würde bei einzelnen Delikten wohl keine zusätzliche Abschreckung bewirken.

Was ist von der Forderung zu halten, dass Staatsanwälte und Richter mit Polizisten auf die Strasse sollten, um selber Zeuge der angeblich unhaltbaren Zustände zu werden?
Es macht oft einen grossen Unterschied, ob man sich ein Bild aus den Akten machen, oder ob man sich vor Ort mit einer gewissen Art von Sachverhalten auseinandersetzen muss. Aber gleichwohl dürfen Beamte, welche zu Zielen von Übergriffen geworden sind, in Verfahren nicht allgemein privilegiert werden. Es gilt auch hier das Prinzip der Rechtsgleichheit.

Was bedeutet das?
Körperverletzung etwa ist ein Gewaltdelikt unabhängig davon, wen sie trifft. Jedoch hat der Gesetzgeber bei Gewalt und Drohung gegen Beamte die erwähnte spezielle Strafnorm geschaffen. Daraus kommt ein besonderes öffentliches Interesse zum Ausdruck, welches durchaus berücksichtigt werden kann.

Polizisten und Polizeigewerkschafter führen die Zunahme auf die allgemeine Verrohung der Gesellschaft zurück. Ist das plausibel?
Ob die Gewalt selbst zugenommen hat oder ob vielmehr die Sensibilität dafür gestiegen ist, kann ich aus meiner Warte nicht beurteilen. Gewisse Phänomene insbesondere im Gewaltbereich kann man aber feststellen: Zu denken ist nicht nur an Gewalt gegen bestimmte Personen, sondern auch an Hooliganismus oder perfide Aktionen wie «Happy Slapping».

Der «Sonntagsblick» zitiert aus einer Studie, die von einem Polizisten durchgeführt und auf einer Umfrage unter Polizisten basiert. Diese besagt, dass 67 Prozent aller Beamten schon einmal Opfer von Ehrverletzungen wurden. Wie repräsentativ sind solche Zahlen und Aussagen von Betroffenen?
Ohne Kenntnis der Untersuchung und der verwendeten Methoden ist es schwierig, eine Aussage zu treffen. Ganz generell würde ich aber Ehrverletzungen nicht überbewerten. Vor allem dann nicht, wenn es sich um vereinzelte Ausfälligkeiten oder um eigentliche Dummheiten handelt. Natürlich gebietet es der Anstand, Beamte respektvoll zu behandeln – so wie man auch mit allen anderen Menschen einen respektvollen Umgang pflegen sollte. Menschen sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Respekt vor dem Staat und seinen Repräsentanten zu haben.

Für die Polizisten scheinen die Beschimpfungen aber ein grosses Thema zu sein ...
Einen Polizisten zu beschimpfen ist sicher grob unanständig und kann einen allgemeinen Ehrverletzungstatbestand erfüllen – es hindert ihn aber nicht an der Vornahme einer Amtshandlung. Etwas anderes kann für Äusserungen gelten, welche über Beschimpfungen hinaus reichen. Wenn einem Polizisten etwa glaubhaft damit gedroht wird, dass man ihm oder seinen Angehörigen privat Schaden zufügen werde, so liegt zumindest der Versuch einer verbalen Nötigung eines Amtsträgers vor. Der sogenannte «Unrechtswert» wiegt dann schwerer.

Rafael Behr, ein deutscher Soziologe und ehemaliger Polizeibeamte sagt, dass die Gewaltwahrnehmung und Sensibilität gestiegen sei, nicht aber die Gewalt selber: Mobbing, freches Lachen, das Nichtbefolgen von Anweisungen und Beleidigungen – das führe zu einer inflationären Nutzung des Begriffs.
Unbestritten ist, dass die öffentlichen Interessen sich mit der Zeit wandeln können. Ein Beispiel wäre wiederum der Hooliganismus: Seit etwas mehr als 10 Jahren wird hierzulande die Diskussion um Massnahmen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Fussball- und Eishockeyspielen geführt. Zuerst hat der Bund gehandelt, inzwischen ist das kantonale Hooligan-Konkordat massgeblich.

«Die Bevölkerung wächst stetig, hingegen blieb die Zahl der Polizisten mancherorts über Jahrzehnte stabil.»

Und bei der Gewalt gegen Polizisten?
Ein öffentliches Interesse, Drohungen oder eigentlicher Gewaltanwendung gegen Beamte speziell zu ahnden, hat der Gesetzgeber bereits mit der Norm im Strafgesetzbuch anerkannt. Dieses öffentliche Interesse kann sich angesichts neuer Gewaltphänomene verstärken. Hingegen möchte ich Rafael Behr beipflichten, dass die Bedeutung von Handlungen unterhalb der eigentlichen Gewaltschwelle wie plumpe Beschimpfungen, leichte Rempeleien und dergleichen nicht überbetont werden sollte.

Polizisten, Polizeigewerkschafter und Politiker fordern seit Jahren immer wieder: Mehr Sensibilität für die Polizisten, bessere Ausrüstung, mehr Mittel, mehr Personal. Sind diese Wünsche überhaupt gekoppelt an tatsächliche gesellschaftliche Entwicklungen?
Bei der Ausrüstung ist man sicher sensibler geworden. Zurecht weist der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr auf Verbesserungen bei der Schutzausrüstung für Polizisten hin. Neben der Schutzausrüstung muss der Polizei aber ganz allgemein eine adäquate Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Es darf keine «Lücke zwischen der Hand und der Schusswaffe» klaffen. Daher werden die Polizistinnen und Polizisten heute mit «Mehrzweckstöcken» und Reizgassprays ausgerüstet. Dies erhöht die Variabilität ihrer Handlungsmöglichkeiten und erleichtert insgesamt verhältnismässige Reaktionen. Sprich eine gute Ausrüstung ermöglicht es, ein vernünftiges Verhältnis zwischen einer Massnahme und dem angestrebten Zweck zu wahren und gleichzeitig eine mögliche Gefährdung für die Beamten zu minimieren.

«Heute haben die privaten Sicherheitsdienstleister in der Schweiz etwa den gleichen Bestand wie alle staatlichen Polizeikorps zusammen.»

Und die Diskussion über die personellen Mittel?
Die Diskussion über Bestände, also über die Grösse der personellen Ressourcen, gibt es seit rund 20 Jahren. Das übergeordnete Problem ist: wenn Kantone sparen wollen, können sie das am effektivsten bei jenen Ausgaben tun, welche nicht gesetzlich gebunden sind. Wirklichen Spielraum haben sie beim Personal und dort insbesondere beim Personal im Bildungsbereich und bei den Polizisten. Die Bevölkerung wächst stetig, hingegen blieb die Zahl der Polizisten mancherorts über Jahrzehnte stabil.

«Ein Angriff auf den Rechtsstaat findet durch terroristische Aktivitäten statt, aber nicht durch beschwipste Pöbler.»

Was hat das zur Folge?
Das hat dazu geführt, dass sich das Verhältnis zwischen Polizei und Einwohnerzahl kontinuierlich verschlechtert hat. Man spricht von einer «abnehmenden Polizeidichte». Dies führt unter anderem dazu, dass für spezifische Sicherheitsbedürfnisse Märkte für private Sicherheitsdienste entstanden sind. Heute haben die privaten Sicherheitsdienstleister in der Schweiz etwa den gleichen Bestand wie alle staatlichen Polizeikorps zusammen. Ungenügende Polizeibestände stellen den Kern des staatlichen Gewaltmonopols infrage.

Sind Polizisten denn heutzutage überhaupt gut genug ausgebildet? Als Betroffener, aus einer subjektiven Position muss man sagen: Jein. Man hat das oft das Gefühl, die Polizisten hängen einer vergangenen Autoritätsposition nach ...
Deeskelation ist in der polizeilichen Ausbildung schon länger ein Thema – im Grossen wie im Kleinen. Zudem gehören unüberlegte Zugriffe vielerorts der Vergangenheit an. Vielmehr ist gerade bei Situationen mit Eskalationspotenzial entscheidend, mit welchem Kräfteansatz und mit welchen Mitteln agiert werden kann. Die weitere Frage nach der Autorität ist spannend. Es gibt Untersuchungen zu den psychologischen Auswirkung von Polizeiuniformen und Ausrüstungen. Wieso etwa geniesst der englische «Bobby», der keine Waffe trägt, eine vergleichsweise hohe Autorität? Mögliche Antworten deuten auf die Wirkung seiner übergrossen Kopfbedeckung sowie auf die Bedeutung der natürlichen Autorität dieses Beamten hin.

Englische «Bobbys» zusammen mit Schweizer Polizisten an einem Europacup-Spiel in Basel.Bild: KEYSTONE

«Refugees Welcome»-Demos, bei denen Polizisten in Vollmontur vor dem Wasserwerfer stehen - Ist das verhältnismässig?
Dazu müsste man die konkrete Lagebeurteilung kennen. Aber die Tatsache, dass Polizeikräfte präsent sind, auch in Ordnungsdienstmontur und mit Wasserwerfer, tangiert die Verhältnismässigkeit eines Einsatzes aus juristischer Sicht noch nicht. Je nach Umständen kann ein «Show of Force» angezeigt sein. Die rechtlich zu beurteilenden Verhältnismässigkeitsfragen stellen sich primär dann, wenn konkrete Zwangsmassnahmen ergriffen werden. So wäre es etwa nicht zulässig, die Teilnehmenden einer friedlichen Demonstration einzukesseln oder zu kontrollieren.

Die «Sonntagszeitung» schreibt in einem Editorial: «Wir müssen die Menschen schützen, die unseren Rechtsstaat schützen.» Ist das eine richtige Interpretation der Polizeiarbeit? Sind Polizisten nicht vielmehr dazu da, das Gewaltmonopol durchzusetzen?
Einverstanden. Der Rechtsstaat wird durch die Verfassung garantiert und durch die Justiz geschützt. Insbesondere richtet sich polizeiliches Handeln, also die legitime Ausübung des Gewaltmonopols, nach den Regeln des Rechtsstaates. Ein Angriff auf den Rechtsstaat findet durch terroristische oder umstürzlerische Aktivitäten statt, aber meines Erachtens nicht durch beschwipste Pöbler, die sich daneben benehmen. Wenn es hier zu Gewalttaten kommt, fehlt diesen eine strategische Dimension.

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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malu 64
10.01.2017 15:06registriert September 2014
Die Staatsanwälte und Richter sollten die uniformierten Kollegen ein paar Wochenenden begleiten.
So sehen sie die Situation selber und können
sich ein objektives Bild machen.
Bodycams helfen bei Einsätzen auf jeden Fall,
um diese bei Gerichtsfällen zu verwenden.
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Cross
10.01.2017 13:52registriert November 2014
Haha sein “Lächeln“ :D
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http://bit.ly/2mQDTjX
10.01.2017 13:58registriert April 2016
Michael Schütte, selber Polizist, äussert sich kritisch über das Polizei-Gejammere und zu Forderungen nach Strafverschärfung. Demnach ist ein "selbstgefälliger Habitus von Polizisten" selber massgeblich an der Eskalation beteiligt.

"Wenn Polizisten sich in derart entgrenzter Weise als Opfer von Gewalt erleben, hat das Folgen für die Mentalitäten im Polizeiberuf, weil sich Werthaltungen, Einstellungsmuster und Selbstkonzepte in einer eskalationsfördernden Weise verschieben"

https://www.heise.de/tp/features/Strafverschaerfung-fuer-Gewalt-gegen-Polizisten-naechster-Versuch-3380058.html
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