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Gerichtspsychiater zum Fall Rupperswil: «Thomas N. wird wohl nie wieder freikommen»

Thomas N., mutmasslicher Mörder von Rupperswil, bild: Tele M1
Anklage wegen mehrfachen Mordes im Fall Rupperswil: Thomas N.Bild: Tele M1
Interview

Gerichtspsychiater zum Fall Rupperswil: «Thomas N. wird wohl nie wieder freikommen»

Die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg erhob am Donnerstag Anklage im Fall Rupperswil. Dem Beschuldigten Thomas N. werden unter anderem mehrfacher Mord, sowie mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen. Der langjährige Gerichtspsychiater Andreas Frei sagt, dass eine lebenslange Verwahrung bei Thomas N. sehr wahrscheinlich sei.
07.09.2017, 17:5413.09.2017, 12:21
William Stern
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Herr Frei, mehr als ein Jahr nach der grausamen Tat in Rupperswil erhebt die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Anklage. Wieso hat es so lange gedauert?
Andreas Frei: Es handelte sich um eine extrem komplizierte Untersuchung, die Polizei musste unzählige Spuren auswerten und Befragungen durchführen, zudem nehmen die Gutachten viel Zeit in Anspruch. 16 Monate sind nach meiner Erfahrung in so einem Fall eine durchaus übliche Zeitspanne.

Andreas Frei
Andreas Frei, leitender Arzt Fachstelle Forensik Psychiatrie Baselland.Bild: zvg

Die Staatsanwaltschaft plädiert unter anderem auf mehrfachen Mord – bekommt der mutmassliche Täter lebenslänglich?
Das ist eine juristische Frage. Das Strafmass spielt bei Thomas N. aber ohnehin keine grosse Rolle. Viel eher die Frage nach der Massnahme.

Im Raum steht die sogenannte lebenslängliche Verwahrung.
Ja, nach allem, was man weiss, handelt es sich bei Thomas N. um einen hochgefährlichen Täter, der an einer psychischen Störung leidet, die nur schwer oder gar nicht zu behandeln ist. Dafür spricht etwa, dass er bereits vor der Tat konkrete Vorbereitungshandlungen unternommen hatte. Auch die Rückfallgefahr dürfte extrem hoch sein.

Sie rechnen also mit einem Antrag auf lebenslängliche Verwahrung?
Ja. Ein starkes Indiz dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft zwei Gutachter auf den Fall angesetzt hat – eine Voraussetzung für die lebenslängliche Verwahrung.

Bislang wurde erst eine lebenslange Verwahrung rechtskräftig ausgesprochen, alle anderen hob das Bundesgericht auf. Wird Thomas N. lebenslang verwahrt?
Ich denke schon. Nach der heutigen Praxis ist es praktisch ausgeschlossen, dass er je wieder frei kommt. 

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Thomas N. soll vier Menschen auf brutale Art und Weise umgebracht und sich mehrmals sexuell am minderjährigen Sohn der Familie S. vergangen haben. Was können Sie über die Persönlichkeit des Beschuldigten sagen?
Es gibt starke Hinweise darauf, dass Thomas N. zum Zeitpunkt der Tat an einer Paraphilie litt, einer Störung der Sexualität, die sich in seinem Fall auf Kinder richtete. Wenn man sich die Details der Tat vergegenwärtigt, hat er zudem unverkennbar sadistisch gehandelt. Aus dieser Mischung ergibt sich die Untherapierbarkeit.

Die Staatsanwaltschaft hat bei Thomas N. auch «umfangreiches kinderpornographisches Material» sichergestellt, wie sie in der Medienmitteilung schreibt.
Ja, aber man muss vorsichtig sein. Der Grossteil der Leute, die Kinderpornographie konsumieren, wird nicht durch sogenannte Hands-on-Delikte, also Übergriffe, straffällig. Dass Thomas N. im Besitz von kinderpornographischem Material war, deutet wie gesagt auf eine paraphile Störung hin.

Wird es sich für Thomas N. in irgendeiner Weise günstig auswirken, dass er von Anfang an geständig war, und auch geständig geblieben ist?
Das mag vielleicht günstig sein für eine eventuelle nachfolgende Therapie. Hinsichtlich Strafmass oder der Einschätzung der Gefährlichkeit ist das aber unerheblich.

Angenommen, Thomas N. wird tatsächlich zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt, wie geht es dann weiter mit ihm?
Man wird eine Therapie versuchen, auch wenn diese aussichtslos sein sollte. Er wird wohl in einem Hochsicherheitsgefängnis in einen speziellen Therapietrakt kommen, und dort einer gruppentherapeutischen Behandlung unterzogen.

Der Vierfachmord in Rupperswil hat die Schweiz erschüttert wie wenige Kriminalfälle zuvor ...
Ja, spontan kommen mir in den letzten 30 Jahren nur fünf bis zehn vergleichbare Fälle in den Sinn. Der fünffache Kindermörder Werner Ferrari, der als Babyquäler bekannt gewordene René Osterwalder, sowie der ‹Mord am Zollikerberg›, bei dem der zu lebenslänglich verurteilte, mehrfache Mörder und Vergewaltiger Erich Hauert die Pfadfinderin Pascale Brumann tötete.

Der ‹Mord am Zollikerberg› veränderte nicht nur Strafvollzug, er führte schlussendlich auch zur Einführung der lebenslänglichen Verwahrung. Wird der Fall Rupperswil dereinst eine ähnliche Auswirkungen auf Justiz, Polizeiarbeit oder Forensik haben?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Ausgangslage ist eine völlig andere. Beim Mord am Zollikerberg handelte es sich um einen verurteilten, lebenslänglich inhaftieren Täter, Thomas N. hingegen war ein unbeschriebenes Blatt. Die Polizei hat im Fall Rupperswil zudem, nach allem was bekannt ist, mit einer unglaublichen Akribie gearbeitet.

Es gab also im Vorfeld keine Anzeichen, dass Thomas N. zur Tat schreiten würde?
Nein, zumindest wäre mir nichts darüber bekannt. Klar, es gibt Fälle von Mehrfachtötungen, bei denen man im Nachhinein mit einer gewissen Berechtigung sagen kann: Man hätte es ahnen können. Aber bei Thomas N. gab es nichts dergleichen. Jedenfalls nichts, das ein prophylaktisches Handeln gerechtfertigt hätte.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau äussert sich nicht über den Umfang und den Inhalt der psychiatrischen Begutachtung. Dies werde erst an der Hauptverhandlung geschehen, wie Sprecherin Fiona Strebel sagt. Wann der Prozess stattfinden wird, könne man heute noch nicht abschätzen. (wst)
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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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satyros
07.09.2017 19:22registriert August 2014
Bei allem Respekt für Gerichtspsychiater, deren Arbeit und Erfahrung: Auch bei den Fragen ob und welche Massnahme angeordnet wird, ob eine solche Anordnung vor Bundesgericht standhält und ob sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt handelt es sich um juristische Fragen, die nicht in deren Fachbereich fallen. Und welche Störungen hier genau vorliegen, ist wohl kaum mittels Ferndiagnose gestützt auf Medienberichte möglich.
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Michael Mettler
07.09.2017 21:08registriert Februar 2014
Weiss jemand warum diese Mischung der psychischen Krankheiten untherapierbar ist?
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