Schweiz
Islam

IZRS: Der Islamische Zentralrat um Blancho und Illi steht vor Gericht

Nicolas Blancho, Praesident IZRS, links, und Abdel Aziz Qaasim Illi, Pressesprecher IZRS, rechts, fotografiert waehrend einer Medienkonferenz des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) zur Gerichtsver ...
IZRS-Präsident Nicolas Blancho inszeniert den Prozess an der Medienkonferenz.Bild: KEYSTONE

Meinungsfreiheit oder Terror-Propaganda? Der Islamische Zentralrat steht vor Gericht

Morgen Mittwoch beginnt der Prozess gegen den IZRS – ist das sinnvoll? Zwei Experten beurteilen den Fall.
15.05.2018, 05:2815.05.2018, 06:20
Andreas Maurer / Nordwestschweiz
Mehr «Schweiz»

Die Medienkonferenz des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) beginnt wie eine Pfadfinderübung. Treffpunkt vor dem PKZ Men beim Bahnhof Bern; dann wird man zum geheimen Veranstaltungsort geführt. Es ist das Seminarhotel Kreuz. Der IZRS hat einen Raum unter falschem Namen reserviert. «Kreuz»-Geschäftsführer Roger Burkhardt sagt später auf Anfrage: «Hätten wir die wahre Identität der Organisation gekannt, dann hätten wir auf eine Vermietung verzichtet.»

Auftritt der IZRS-Führungstruppe: Die Herren Nicolas Blancho und Qaasim Illi erscheinen in beigen Anzügen und weissen Kopfbedeckungen, die Damen Ferah Ulucay und Janina Rashidi in schwarzen Tüchern, die nur das Gesicht freigeben.

Naim Cherni, Culture produce IZRS, rechts, spricht an der Seite von Abdel Aziz Qaasim Illi, Pressesprecher IZRS, links, waehrend einer Medienkonferenz des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) zur Ge ...
Qaasim Illi und Naim Cherni inszenieren sich an der Pressekonferenz.Bild: KEYSTONE

Aus dem Rahmen fällt Naim Cherni, der sich in einer Outdoor-Jacke präsentiert. Er ist der Mann fürs Grobe: 2015 reiste er in syrisches Kriegsgebiet, um ein Video-Interview und einen Dokumentarfilm aufzunehmen. Der IZRS publizierte die Aufnahmen auf seinen Online-Kanälen.

Ein Hexenprozess?

Die Bundesanwaltschaft eröffnete darauf ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Terrorgruppen al-Kaida und Islamischer Staat. Sie wirft dem IZRS vor, Terror-Propaganda zu verbreiten.

Video: srf

IZRS-Präsident Nicolas Blancho sagt, durch die öffentliche Vorverurteilung werde sein Verein wie eine verbotene Organisation behandelt: Die Banken hätten die Konten aufgelöst, Vermieter würden Raumreservationen verweigern und die Behörden Standaktionen nicht mehr bewilligen. Zur erschlichenen Reservation im Hotel Kreuz sagt er: «Wir schenken auch hier keinen reinen Wein ein, aber das machen wir ohnehin nie: Wir schenken nur Wasser ein.» Ein Scherz darf sogar an einem Medienauftritt sein, bei dem es eigentlich um die Anprangerung eines «Hexenprozesses» geht.

Die Bundesanwaltschaft klagt Cherni, Illi und Blancho an, weil der Interview-Partner im Video Abdallah al-Muhaysini ist. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft ist dieser bärtige Mann ein führender Vertreter der Terroristen von al-Kaida in Syrien. Aus Sicht des IZRS hingegen handelt es sich um einen unabhängigen Vermittler zwischen den Rebellengruppen. Eine Frage vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird ab morgen Mittwoch deshalb sein: Wer ist al-Muhaysini?

«Cherni trägt mit seiner Nähe zu islamistischen Gruppierungen dazu bei, junge Muslime in der Schweiz zu radikalisieren und letztlich auch für den dschihadistischen Kampf zu mobilisieren.»
Der Nachrichtendienst über Naim Cherni.

Der IZRS rührt den Prozess mit der ganz grossen Kelle an. Er kündigt ihn mit einem Film-Trailer an und veröffentlicht mehrere Videos mit Fakten-Checks. Damit versucht er aufzuzeigen, dass die Anklageschrift «als Maturaarbeit in der Schweiz wohl keinen Bestand hätte».

In die Offensive mit Informationen

Das beste Argument des IZRS ist ein Zitat aus einem Amtsbericht des Nachrichtendienstes des Bundes: «Al-Muhaysini nimmt eine wichtige Brückenbauerfunktion unter den islamistischen Gruppierungen der syrischen Opposition ein.»

Der IZRS lanciert vor dem Prozess eine schweizweit bisher einmalige Informationsoffensive: Die Angeklagten veröffentlichen im Internet nicht nur die Anklageschrift. An der Medienkonferenz geben sie interessierten Journalisten auch die Möglichkeit, auf einem Computer alle Ermittlungsakten einzusehen, welche die Bundesanwaltschaft dem IZRS auf einem Stick zur Verfügung gestellt hat. Nur der «Tages-Anzeiger» und diese Zeitung machen davon Gebrauch.

«Propagandist, religiöse/geistige Autorität, Scharia-Richter, Vermittler, Spendensammler und Rekrutierer ausländischer Kämpfer»
So beschreibt der Nachrichtendienst al-Muhaysini.

Die Akten sind für den IZRS nicht schmeichelhaft. Im Datenberg befindet sich auch der zitierte Bericht des Nachrichtendienstes. Die erwähnte Aussage ist zwar korrekt, aber verkürzt. Das Fazit zu al-Muhaysini lautet nämlich: «Propagandist, religiöse/geistige Autorität, Scharia-Richter, Vermittler, Spendensammler und Rekrutierer ausländischer Kämpfer». In dieser Funktion sei der Mann eine zentrale Figur einer al-Kaida-nahen Gruppierung.

Dass er den IS kritisiert, wie der IZRS in seiner Verteidigungsstrategie betont, ist für den Nachrichtendienst logisch: Damit beziehe al-Muhaysini faktisch Stellung für die Konkurrenz des IS, für al-Kaida. Und über den Interviewer heisst es im Bericht: «Cherni trägt mit seiner Nähe zu islamistischen Gruppierungen und der Propagierung von den teils dschihadistischen Äusserungen und Aktivitäten seit mehreren Jahren dazu bei, junge Muslime in der Schweiz zu radikalisieren und letztlich auch für den dschihadistischen Kampf zu mobilisieren.»

IZRS-Generalsekretärin Ulucay dreht eine Runde durch den Seminarraum im Hotel Kreuz und wird nervös, als sie auf den Bildschirm blickt. «Wollen Sie alles abschreiben?», sagt sie, und drängt darauf, vorwärtszumachen.

Kritik von Islamprofessor Schulze

Mit al-Muhaysini beschäftigt sich auch der Berner Islamprofessor Reinhard Schulze. Bei ihm haben einst Blancho und Illi studiert. Schulze sagt auf Anfrage: «Die Aussage des IZRS, die Videos würden der ‹Dekonstruktion der IS-Diskurse› dienen, ist angesichts der wohlbekannten Spaltung zwischen der al-Kaida und IS reichlich platt. Dazu die Videos als 'Präventionsarbeit gegen den IS-Extremismus' anzupreisen, ist angesichts der offenkundigen Nähe von al-Muhaysini zur Nusra-Front geradezu zynisch.»

Youtube hat die Videos inzwischen auf Druck der Bundesanwaltschaft in der Schweiz gesperrt. Doch auch für dieses Versteckspiel finden die Pfadfinder des IZRS eine Lösung. Sie demonstrieren, wie man die Filme über einen VPN-Client abrufen kann. Man muss dem Rechner nur vorgeben, von Holland aus zuzugreifen.

Wie zwei Fachpersonen den IZRS-Prozess einschätzen

Jakob Tanner, Historiker und Praesident Schweizerisches Sozialarchiv, referiert am Freitag, 19. Mai 2006, anlaesslich einer Pressekonferenz in Zuerich. Das Schweizerische Sozialarchiv feiert sein 100- ...
Jakob Tanner ist emeritierter Geschichtsprofessor der Universität Zürich.Bild: KEYSTONE

Jakob Tanner: Weshalb es falsch ist, wenn der Journalismus angeklagt wird

Organisationen wie der IS zielen auf die spektakuläre Tötung möglichst vieler Menschen, mit welchen Mitteln auch immer. Die meisten Opfer dieser Anschläge stammen aus islamischen Ländern. In Westeuropa zielen die Anschläge strategisch auf die Instrumentalisierung des Mediensystems innerhalb der Ökonomie der Aufmerksamkeit. Gemessen wird die öffentliche Resonanz. Von daher stehen die Medien mit ihrer Berichterstattung direkt in der Verantwortung. Ohne Massenmedien gibt es keinen modernen Terror – umgekehrt haben die Medien eine Informationspflicht, sie können angesichts dieser Ereignisse nicht schweigen. Das ist ein Widerspruch, mit dem es sorgsam und klug umzugehen gilt.

Das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen von 2014 verbietet die Zugehörigkeit, Unterstützung oder Förderung einer Reihe von Organisationen, die mit Recht als terroristisch eingestuft werden. Angeklagt ist der IZRS, der versucht, «den wahren Islam» (den diese Vertreter zur repräsentieren vorgeben) gegen «den Westen» zu positionieren. Dies spiegelverkehrt zu rechtsnationalen Parteien, die genau dasselbe wollen, womit sich diese Extreme in die Hände spielen. Im bevorstehenden Prozess gegen den IZRS ist dieser Zusammenhang wichtig. Denn die Aufmerksamkeit, die diese Organisation auf sich vereinigt, steht im umgekehrten Verhältnis zur Bedeutung, die sie innerhalb der muslimischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz hat.

Aufgrund einer integralistischen Islam-Interpretation lässt sich durchaus eine ideelle Durchlässigkeit zwischen Gruppen, die Terror ausüben, und IZRS-Vertretern diagnostizieren. Das ist nicht spezifisch für den Islamismus. Es gibt auch fanatische Christen und Abendlandanhänger, die ungefähr dasselbe erzählen wie der norwegische Terrorist Anders Breivik. Diese ideellen Verwandtschaften sind nicht per se ein Straftatbestand. Es gibt in unserer Gesellschaft Religionsfreiheit sowie Meinungs- und Pressefreiheit. Die Auseinandersetzung muss politisch und diskursiv geführt werden.

Dazu gehört die Kritik der Ideologie des IZRS, dessen Exponenten immer wieder durch antisemitische Ausfälle und homophobe Äusserungen auffallen. Wer «den Islam» dafür verantwortlich zu machen versucht, lässt sich allerdings auf das Spiel dieser radikalen Strömung ein. Im Verlaufe seiner langen Geschichte war der Islam toleranter gegenüber dem Judentum als die Christenheit. Aktuell gilt: Der demokratische Rechtsstaat muss sich an strafrechtliche Bestimmungen halten, er soll nicht (auch noch so schlecht gemachten) Journalismus verurteilen. Es gilt ganz generell, ideologische Kurzschlüsse zu vermeiden und eine gewisse Gelassenheit zu praktizieren.

Maurus Reinkowski, Professor am Seminar für Nahoststudien an der Universität Basel
Maurus Reinkowski ist Islamprofessor an der Universität Basel.Bild: srf.ch

Maurus Reinkowski: Weshalb es richtig ist, dass der IZRS angeklagt wird

Der IZRS bezeichnet die bevorstehende Gerichtsverhandlung als «politisierten Schauprozess» und spricht von «politisierter Justiz». Diese Darstellung ist nicht akzeptabel. Der Vorwurf der Politisierung an andere geht hier einher mit der Einforderung für den Schutz der Meinungsfreiheit für die eigenen, maximal politisierten Auffassungen.

Auf jeden Fall kommt in der Position des IZRS ein verengter und einseitiger Blick in der Auseinandersetzung mit dem sogenannten Islamischen Staat (IS) zum Ausdruck. So konzentriert sich in der IZRS-Dokumentation «al-Fajr as-Sâdiq – The True Dawn in Syria» (2015) Kritik am IS auf dessen falsche Auffassung des Islam und die ungerechte Behandlung von sunnitischen Muslimen. Niemals wird erwähnt, dass die Gewalt des IS in Syrien, vor allem aber in Irak, sich auch gegen nicht-sunnitische und nicht-arabische Bevölkerungsteile wie Schiiten, Yeziden oder Christen richtete. Man kann aus den Filmdokumenten sogar den Eindruck gewinnen, dass die Kritik am IS sich einer taktischen Überlegung verdankt, nämlich um dem Eindruck Vorschub zu leisten, dass die hier mit grosser Sympathie vorgestellten politischen Positionen der islamistisch orientierten Rebellen in Syrien als eine Art «Mittelposition» zu verstehen und deswegen unbedingter Unterstützung wert seien.

Al-Muhaysini, «spiritueller Führer» des Rebellenbündnisses Jaysch al-Fath, zeigt in den IZRS-Filmen einen ausgeprägten religiösen Konservatismus. Die von ihm geäusserten Positionen können als salafistisch bezeichnet werden und sind mit einem säkularen Staatsverständnis nicht vereinbar. So werden die hochproblematischen Bestimmungen der sogenannten Hudud-Strafen (Hinrichtung, Auspeitschen, Steinigen) als selbstverständlich umzusetzender Bestandteil einer islamischen Rechtsordnung behandelt. Noch problematischer ist aber der zweite Aspekt, nämlich dass al-Muhaysini eine inhaltliche Nähe zu dschihadistischen Positionen erkennen lässt.

Die zustimmende Haltung von IZRS-Vorstandsmitglied Naim Cherni in den beiden Filmdokumenten sowie des IZRS insgesamt als auch die Struktur der heutigen Mediengesellschaft machen den Vorwurf der Bundesanwaltschaft verständlich, dass diese Dokumente unmittelbare Wirkungen in der Schweiz selbst entfalten und deswegen in der Schweiz strafbar sind. Wiederholt wird in den beiden Filmdokumenten selbst der unmittelbare Bezug zur Schweiz und zu Europa hergestellt.

Es ist für mich schwer einzuschätzen, zu welchem Beschluss das Bundesstrafgericht kommen wird, aber dass ein Prozess von der Bundesanwaltschaft angestrengt wurde, erscheint angemessen und hat jedenfalls mit «politischer Justiz» nichts zu tun. 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
13 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
13
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story