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IZRS-Präsident Nicolas Blancho versucht eine Pistole zu kaufen

Nicolas Blancho an einer Kundgebung.
Nicolas Blancho an einer Kundgebung.Bild: KEYSTONE

IZRS-Präsident Nicolas Blancho versucht eine Pistole zu kaufen

Der Präsident des Islamischen Zentralrats Schweiz will eine Schusswaffe erwerben – und hat damit einen Rechtsstreit ausgelöst. 
03.08.2015, 05:3303.08.2015, 09:01
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Der Präsident des umstrittenen Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) hat bei der Berner Kantonspolizei den Antrag gestellt, eine Pistole zu beschaffen. Der 32-Jährige begründet seinen Plan gegenüber dem «Tages-Anzeiger» mit den zahlreichen Drohungen, die gegen ihn und seine Familie ausgesprochen würden. 

Doch Blancho erhielt keinen Waffenschein – zumindest nicht im ersten Anlauf: Die kantonale Polizei hege starke Sicherheitsbedenken und habe deshalb im April das Gesuch abgelehnt, schreibt der «Tages-Anzeiger». Dagegen rekurriere der Salafisten-Chef nun – mit intakten Chancen. 

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Denn das Schweizer Waffengesetz, nach wie vor eines der liberalsten, könne Gesuche von volljährigen und mündigen Personen nur aus wenigen Gründen ablehnen. Beispielsweise wegen gemeingefährlicher Gesinnung, angedrohter Gefährdung von Dritten oder Einträgen im Strafregister.

Er habe aber einen tadellosen Leumund, erklärt Blancho gegenüber der Zeitung. Warum also wird Blancho die Waffe verweigert? 

In heiklen Fällen würden Experten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) konsultiert, heisst es im Bericht. Dort müsse etwas vorliegen, das es nicht erlaube, dem IZRS-Präsidenten den Waffenerwerb zu gestatten. Was genau, ist unklar. Blancho habe keine Anhaltspunkte, auch dass er keinen Militärdienst leiste, könne kein Grund sein, sagte der 32-Jährige. (dwi) 

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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goschi
03.08.2015 09:06registriert Januar 2014
Bitte korrekt unterscheiden:
- Waffentragschein: Bewilligung zum dauernden Führen einer Schusswaffe
- Waffenerwerbsschein: Bewilligung zum Kauf von 1-3 Schusswaffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen

einen "Waffenschein" gibt es nicht.
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adritschka
03.08.2015 09:22registriert August 2014
Dieses "Waffe für Selbstverteidigung"-Thema ist doch eh für den Hintern, wie man am Beispiel Amerika sieht und gefährdet mehr Menschenleben, als dass es schützt - ob der Waffenbesitzer nun radikaler Muslim ist oder nicht.
Sollte er sich nicht besser unter Polizeischutz stellen lassen, wenn er sich bedroht fühlt?
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