Der Präsident des umstrittenen Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) hat bei der Berner Kantonspolizei den Antrag gestellt, eine Pistole zu beschaffen. Der 32-Jährige begründet seinen Plan gegenüber dem «Tages-Anzeiger» mit den zahlreichen Drohungen, die gegen ihn und seine Familie ausgesprochen würden.
Doch Blancho erhielt keinen Waffenschein – zumindest nicht im ersten Anlauf: Die kantonale Polizei hege starke Sicherheitsbedenken und habe deshalb im April das Gesuch abgelehnt, schreibt der «Tages-Anzeiger». Dagegen rekurriere der Salafisten-Chef nun – mit intakten Chancen.
Denn das Schweizer Waffengesetz, nach wie vor eines der liberalsten, könne Gesuche von volljährigen und mündigen Personen nur aus wenigen Gründen ablehnen. Beispielsweise wegen gemeingefährlicher Gesinnung, angedrohter Gefährdung von Dritten oder Einträgen im Strafregister.
Er habe aber einen tadellosen Leumund, erklärt Blancho gegenüber der Zeitung. Warum also wird Blancho die Waffe verweigert?
In heiklen Fällen würden Experten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) konsultiert, heisst es im Bericht. Dort müsse etwas vorliegen, das es nicht erlaube, dem IZRS-Präsidenten den Waffenerwerb zu gestatten. Was genau, ist unklar. Blancho habe keine Anhaltspunkte, auch dass er keinen Militärdienst leiste, könne kein Grund sein, sagte der 32-Jährige. (dwi)
- Waffentragschein: Bewilligung zum dauernden Führen einer Schusswaffe
- Waffenerwerbsschein: Bewilligung zum Kauf von 1-3 Schusswaffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen
einen "Waffenschein" gibt es nicht.
Sollte er sich nicht besser unter Polizeischutz stellen lassen, wenn er sich bedroht fühlt?