Im Kampf gegen die Terrororganisation «Islamischer Staat» hat der Bundesrat bereits am 8. Oktober entschieden, ein Verbot zu beschliessen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, will der Bundesrat einen Schritt weitergehen und ein Anti-Terror-Gesetz noch dieses Jahr präsentieren und im Parlament im Dringlichkeitsverfahren beraten lassen.
Dieses Gesetz, welches dieses Jahr noch in Kraft treten soll, wird nicht nur das Verbot des «Islamischen Staates» konkretisieren, sondern auch dasjenige gegen die Al-Qaïda. Die Schweiz verbietet Letztere seit 2001, wobei das Verbot auf Verordnungsebene vom Parlament zuletzt 2011 verlängert wurde und dieses Jahr auslaufen wird.
Die Massnahmen, die dieses Terror-Verbotsgesetz beinhalten werden, sind noch nicht bekannt. Das Verteidigungsdepartement will einen Entwurf dazu bereits nächsten Mittwoch veröffentlichen. Bisherige Verbote auf Verordnungsebene verboten folgende Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Terrororganisationen «Islamischer Staat» bzw. Al-Qaïda:
Die Verlängerung des Al-Qaïda-Verbots mit Ausweitung auf die Terrororganisation «Islamischer Staat» hatte zuvor CVP-Präsident Christian Darbellay in einem Vorstoss gefordert.
Der Entscheid des Bundesrates geht in eine ähnliche Richtung wie laufende Diskussionen in der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SIK). Diese plant eine Änderung des Nachrichtendienstgesetzes, welche eine Grundlage für ein Verbot von terroristischer Organisationen geben soll.
Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.
Verteidigungsminister Ueli Maurer betrachtet das Verbot des IS als rein präventive Massnahme, wie er in einem Zeitungsinterview sagte. Es sei aus verschiedenen Gründen angezeigt: Wegen der UNO-Resolution gegen ausländische Terrorkämpfer, wegen der Ausdehnung des IS-Terrors und aus internationaler Solidarität. Die Wirkung des Verbots könne und werde nicht sehr gross sein. (pma/sda)