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Fall Walker: Urner Mordprozess kommt erneut vor Bundesgericht

Fall Walker: Urner Mordprozess kommt erneut vor Bundesgericht

21.04.2016, 09:4221.04.2016, 10:49
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Mit dem jüngsten Urteil des Urner Obergerichts gegen einen Erstfelder Barbetreiber nach Schüssen auf dessen Ex-Frau und einen Gast ist keine der Parteien zufrieden. Der Beschuldigte, der Staatsanwalt und die Anwältin der Frau wollen vor Bundesgericht in Berufung gehen.

Ignaz Walker ist sehr enttäuscht und hat einen vollständigen Freispruch erwartet.
Ignaz Walker ist sehr enttäuscht und hat einen vollständigen Freispruch erwartet.
Bild: KEYSTONE

Das Obergericht hatte die Haftstrafe für den Barbetreiber in einer Neuauflage des Berufungsprozesses überraschend von 15 Jahren auf 28 Monate reduziert. Er wurde am Montag vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau freigesprochen. Für schuldig befunden wurde er wegen Gefährdung des Lebens wegen der Schussabgabe auf den Gast.

Urteil «politisch motiviert»

Er sei sehr enttäuscht und er habe einen vollständigen Freispruch erwartet, sagte der Beschuldigte in einem Interview mit der SRF-Sendung «Rundschau» vom Mittwoch. Das Urteil sei wohl politisch motiviert. Er werde das Urteil vor Bundesgericht weiterziehen, sagte der Barbetreiber.

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz will das Urteil ebenfalls nicht akzeptieren. Er gehe derzeit davon aus, dass auch er vor Bundesgericht Beschwerde einlegen werde, sagte er am Donnerstag auf Anfrage.

In einer ersten Stellungnahme hatte der Ankläger erklärt, dass sich gegenüber dem ersten Berufungsprozess die Beweislage nicht geändert habe. Er will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Die Anwältin der Ex-Frau des Beschuldigten will das Urteil ebenfalls nicht so ruhen lassen. Sie sei nicht zufrieden, sagte sie auf Anfrage, und prüfe, ob sie als Privatklägerin ebenfalls berechtigt sei, in Berufung zu gehen.

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Bereits vor zwei Jahren vor Bundesgericht

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Barbetreiber vorgeworfen, 2010 einen Killer auf seine Frau angesetzt zu haben. Diese war durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt worden. Der Auftragsschütze ist seit 2012 rechtskräftig verurteilt. Zudem habe der Wirt im selben Jahr einen Schuss auf einen Gast abgegeben, weshalb er auch wegen versuchter Tötung angeklagt war.

Im ersten Berufungsprozess hatte dasselbe Obergericht 2013 den Beschuldigten wegen des versuchten Mordes an seiner Frau und der versuchten Tötung des Bargastes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil 2014 auf, dies wegen Beanstandungen, die den Schuss auf den Gast betrafen.

Viereinhalb Jahre Untersuchungshaft

Die Lausanner Richter forderten die Urner Justiz zu weiteren Anstrengungen auf, nach dem offiziell nicht auffindbaren Gast zu suchen, um diesen als Hauptbelastungszeugen erneut zu befragen. Diese erneute Befragung fand nicht statt. Inzwischen ist der Zeuge verstorben.

Der Beschuldigte sass bereits rund viereinhalb Jahre in Untersuchungs- und Sicherungshaft. Er bleibt deswegen trotz der Verurteilung zu zwei Jahren und vier Monaten ein freier Mann. Für die über zwei Jahre zu viel abgesessene Haftstrafe soll er eine Entschädigung erhalten. (whr/sda)

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