Schweiz
Justiz

Dschihadistische Propaganda: Anklage gegen drei Mitglieder des Islamischen Zentralrats

Nicolas Blancho, President du Conseil Central Islamique s'exprime lors de la troisieme conference annuelle du Conseil Central Islamique Suisse, CCIS, ce samedi 21 decembre 2013 a Palexpo Geneve.  ...
Anklage auch gegen den Präsidenten des Vereins, Nicolas Blancho.Bild: KEYSTONE

Terror-Propaganda: Anklage gegen drei Mitglieder des Islamischen Zentralrats 

21.09.2017, 09:5421.09.2017, 16:33
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Terror-Propaganda: Anklage gegen Führungsriege des IZRS

Video: srf

Die Bundesanwaltschaft macht mit der Bekämpfung von Terrorismus-Propaganda Ernst und klagt drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats an. Sie wirft ihnen vor, mithilfe von Videomaterial einen führenden Al-Kaida-Vertreter vorteilhaft dargestellt zu haben.

Angeklagt sind Nicolas Blancho, der Präsident des Islamischen Zentralrats (IZRS), sowie zwei Vorstandsmitglieder des Vereins. Dies teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mit. Bei letzteren zwei handelt es sich um den Kommunikationsverantwortlichen Qaasim Illi sowie Naim Cherni, der unter anderem für Filmaufnahmen verantwortlich ist.

Auf der Flucht vor der islamistischen Hölle

Video: srf/SDA SRF

Die Angeklagten haben aus Sicht der Behörde gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» verstossen. Zu diesem Schluss kommt die BA nach Ermittlungen, die sie im Dezember 2015 aufgenommen hatte. Die Beschuldigten müssen sich deshalb vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.

Dem als radikal eingestuften Verein wird vorgeworfen, zwischen Ende September und Mitte Oktober 2015 in Syrien Filmaufnahmen mit einem führenden Vertreter der verbotenen terroristischen Organisation Al-Kaida hergestellt zu haben.

Konkret war damals Naim Cherni, ein junger Berner mit deutschem Pass, nach Syrien gereist. Dabei entstanden ein Film und ein 38-minütiges Interview mit Abdallah al-Muhaysini - einem Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung»). Zu dieser gehört nach früheren Angaben der BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front.

Auf Youtube gestellt

Die Filmaufnahmen seien in der Folge dazu verwendet worden, den Al-Kaida-Vertreter propagandistisch darzustellen, schreibt die BA. So wurden die beiden Videos auf der Videoplattform Youtube veröffentlicht. Ausserdem sollen die Beschuldigten die Filme via Social Media und einer öffentlichen Veranstaltung aktiv beworben haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, dem interviewten Dschihadistenführer mit diesen «Propaganda-Videos» eine prominente Plattform geboten und dadurch den dschihadistisch motivierten Terrorismus unterstützt zu haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

«Schauprozess»

Der IZRS nehme das Verfahren «gelassen», schrieb Qaasim Illi am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Anklage-Erhebung sei keine Überraschung. Der Verein hatte die Vorwürfe bereits kurz nach Eröffnung des Strafverfahrens im Dezember 2015 von sich gewiesen.

Wenn dem Verein Propaganda vorgeworfen werden könne, dann solche «gegen den IS, aber sicher nicht für Al-Kaida». Dieser Vorwurf sei paradox, schreibt der Kommunikationsverantwortliche. Er bezeichnet das Verfahren denn auch als «politisch motivierten Schauprozess».

Der IZRS halte an seinem Recht fest, Interviews mit relevanten Persönlichkeiten im Kontext der «syrischen Revolution» führen zu dürfen, heisst es in einer früheren Stellungnahme.

Auch Lies!-Projekt im Visier

Im Zusammenhang mit dschihadistisch motiviertem Terrorismus führt die Bundesanwaltschaft derzeit insgesamt rund 60 Strafverfahren, wie sie weiter mitteilte. Die Verfahren drehten sich primär um den Verdacht der Propaganda für terroristische Organisationen.

Sie führt unter anderem auch mehrere Verfahren gegen Personen, die mit der Organisation «Lies!» in Verbindung stehen, welche in Schweizer Städten Korane verteilt. Der Behörde liegen konkrete Hinweise dafür vor, dass die Koran-Verteilaktionen vorwiegend dazu dienen, Unterstützer für den Islamischen Staat zu rekrutieren.

Verbot wäre zu prüfen

Forderungen, sowohl den Verein IZRS als auch die Organisation «Lies!» zu verbieten, stehen schon lange im Raum. Der Nationalrat hat just am Donnerstag eine Motion des Solothurner SVP-Nationalrats Walter Wobmann angenommen, die ein Verbot von «Lies!» fordert. Nun ist der Ständerat am Zug.

Aus aktuellem Anlass fragte Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) während der Ratsdebatte Verteidigungsminister Guy Parmelin, ob der Bundesrat nun bereit sei, den Islamischen Zentralrat zu verbieten.

Der Verteidigungsminister antwortete, der Anklage seien lange Abklärungen vorausgegangen. Der Bundesrat verfolge die Entwicklungen und sei gegebenenfalls bereit, ein Verbot zu prüfen.

Der Islamische Zentralrat zählt zurzeit nach eigenen Angaben rund 3900 Mitglieder. Das entspricht etwa einem Prozent der in der Schweiz lebenden Muslime. (whr/sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
21.09.2017 11:26registriert Januar 2016
ENDLICH
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N. Y. P. D.
21.09.2017 10:09registriert Oktober 2015
Endlich ! Geht doch.

Dieser Hors-Sol-Muslim gehört endlich angeklagt.
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Wehrli
21.09.2017 10:17registriert September 2016
Schamhaarblanco freut sich auf die Publizität. Der Clown gehört in die Puppenkiste, hört auf dem Idioten eine Plattform zu bieten.
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