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IV-Betrüger muss für Mord an Praxisgehilfin 20 Jahre ins Gefängnis

IV-Betrüger muss für Mord an Praxisgehilfin 20 Jahre ins Gefängnis

Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat am Donnerstag einen heute 55-jährigen Serben wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Der IV-Betrüger soll im Oktober 2013 eine 38-jährige Praxisassistentin kaltblütig erstochen haben.
21.04.2016, 09:0421.04.2016, 10:36
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Das Opfer hätte wenige Tage nach der Tat in einem Strafverfahren wegen missbräuchlich bezogener IV-Gelder gegen den Mann aussagen sollen. Dazu kam es aber nicht. Am 1. Oktober 2013 wurde die Frau an ihrer Wohnungstüre in Thunstetten BE überfallen und mit mehreren Messerstichen getötet.

Der Angeklagte wies von sich, für die Bluttat verantwortlich zu sein. Die Indizien wogen aber schwer: Am Tatmesser, das der Täter am Tatort versteckte, fand sich DNA des Serben. Auch wurden Blutspuren des Opfers an seinen Schuhen gefunden.

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Die Praxisassistentin hatte den Stein 2010 ins Rollen gebracht, als sie in ihrer Freizeit zufällig beobachtete, wie der angeblich invalide Patient alleine einkaufen ging und dabei problemlos gehen konnte.

Diese Beobachtung, welche die Frau ihrem Chef meldete, führte zu einer Überprüfung durch die Behörden. Observationen von IV-Detektiven bestätigten, dass der Mann in unbeobachteten Momenten ohne fremde Hilfe unterwegs war.

Ein ärztliches Gutachten kam zum Schluss, dass der IV-Rentner seine Beschwerden vortäuschte, worauf die IV-Stelle die Rente widerrief und Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung einreichte.

Der Mann war 2002 bei einem Arbeitsunfall gestürzt und meldete sich wegen chronischen Schmerzen und Depressionen bei der Invalidenversicherung. Ab 2003 wurde ihm eine volle Rente zugesprochen, später gar eine Hilflosenentschädigung. (wst/sda)

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