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Drogendelikte und Geldwäscherei: Gericht will Solothurner Dorfpfarrer hinter Gitter bringen

Drogendelikte und Geldwäscherei: Gericht will Solothurner Dorfpfarrer hinter Gitter bringen

21.07.2015, 14:4321.07.2015, 14:44
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Die Staatsanwaltschaft Zürich-Unterland muss eine neue Anklageschrift gegen einen reformierten Pfarrer aus dem Kanton Solothurn verfassen. Dem Bezirksgericht Bülach ZH war sie zu mild. Dem Gottesmann werden Drogendelikte und Geldwäscherei vorgeworfen.

Der Fall geht zurück auf den 15. Dezember 2014. Der Dorfpfarrer wurde erwischt, als er am Flughafen Zürich einen Drogenkurier aus Südamerika abholte. Er wollte ihn mit rund drei Kilogramm Kokain nach Basel lotsen und sollte dafür 5000 Franken Belohnung erhalten. Der Pfarrer wurde aufgrund des Strafverfahrens von seinem Amt freigestellt.

Im Auftrag einer Bekannten

In der Untersuchung stellte sich heraus, dass er im Auftrag einer Bekannten handelte und sich von ihr auch in Sachen Geldwäscherei hatte einspannen lassen. So hatte er mehrere tausend Franken Drogengelder nach Brasilien und Portugal überwiesen. Zudem buchte er von zuhause aus Flüge für die Kuriere. Insgesamt beläuft sich die Deliktsumme auf rund 30'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 44-Jährigen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchte Geldwäscherei vor. Anklage und Verteidigung waren sich einig: Der umfassend geständige Mann sollte in allen Punkten schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.

Aus abgekürztem Verfahren wird nichts

Alles sah nach einer Erledigung im abgekürzten Verfahren aus. Der Pfarrer konnte damit rechnen, keine Freiheitsstrafe absitzen zu müssen, sollte sie doch bedingt ausgesprochen werden.

Daraus wird nun nichts. Das Gericht wies die Anklageschrift zurück. Sie entspreche nicht den Akten, monierte es am Dienstag. Erstens handle es sich nicht bloss um versuchte Geldwäscherei, sondern um vollendete. Zweitens gehe es nicht nur um Förderung, sondern um Gehilfenschaft oder gar Mittäterschaft zur Drogeneinfuhr.

Angesichts des Sachverhalts sei drittens auch der Strafantrag «deutlich zu niedrig». Zudem habe der Beschuldigte «ohne Not und Sucht» gehandelt. Spricht das Gericht eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren aus, so ist der bedingte Vollzug nicht mehr möglich - der Pfarrer muss also voraussichtlich doch ins Gefängnis. (whr/sda)

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