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Totgeburt einer Syrerin – Grenzwächter hat Situation nicht als Notfall erkannt

Totgeburt einer Syrerin – Grenzwächter hat Situation nicht als Notfall erkannt

23.11.2017, 13:2023.11.2017, 13:47
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Der Schweizer Grenzwächter, der wegen einer Totgeburt bei einer syrischen Flüchtlingsfrau in Bern vor Gericht steht, hat am Donnerstag erklärt, dass er die Situation der Schwangeren nicht als Notfall erkannt habe.

Die Syrerin war zusammen mit ihrem Mann und weiteren Flüchtlingen im Juli 2014 unterwegs von Italien nach Frankreich. An der schweizerisch-französischen Grenze wurde die aus 30 Personen bestehende Gruppe gestoppt. Schweizer Grenzwächter sollten sie von Vallorbe VD über Brig VS nach Domodossola (I) zurückführen.

In Brig musste die Gruppe auf einen Zug warten, der sie nach Domodossola bringen würde. Die Schwangere klagte über Schmerzen und Blutungen. In einem Warteraum der Grenzwache in Brig legte sie sich auf eine Holzpritsche. Ihr Mann und eine weitere Angehörige machten Grenzwächter auf die Frau aufmerksam und verlangten nach einem Arzt.

Unauffällig und ruhig

Der zuständige Einsatzleiter, der heute auf der Anklagebank sitzt, liess aber keine medizinische Hilfe kommen, sondern brachte die Gruppe am frühen Abend in einen Zug nach Domodossola. Dort wurde die Frau sofort hospitalisiert. Im Spital brachte sie ihr Kind tot zur Welt.

Selbstverständlich müsse man im Notfall medizinische Hilfe anfordern, betonte der Angeklagte vor Gericht. Aber man müsse auch merken, dass es sich um einen Notfall handle.

Der Ehemann der Schwangeren sei zwar an ihn herangetreten, aber es habe nicht gewirkt, als sei der Fall dringend. Auch im Raum, in dem die Schwangere gelegen habe, umstanden von Angehörigen, sei alles unauffällig und ruhig gewesen. Er habe kein Weinen, keine Schmerzenslaute gehört.

Ob er denn gedacht habe, die Frau sei eine Simulantin, wollte das Militärgericht wissen. Nein, antwortete der Grenzwächter bestimmt, denn Simulanten «machen immer viel mehr Lärm und Theater».

Erst als die Schwangere beim Einsteigen in den Zug von Angehörigen habe getragen werden müssen, habe er realisiert, dass es ein Problem gebe, sagte der Mann. Er habe die italienischen Behörden verständigt, damit der Syrerin dann in dem eine gute halbe Zugstunde entfernten Domodossola geholfen werde.

Zeitdruck angesprochen

Der Grenzwächter sprach auch von einem gewissen Zeitdruck, unter dem man bei solchen Rückschaffungen stehe. Diese müssten innerhalb eines Zeitfensters erfolgen. Wenn die Gruppe über Nacht hätte in Brig bleiben müssen, hätte man Unterkunft und Bewachung organisieren müssen.

Ob er denn das Einhalten des Zeitplans über die Gesundheit der Schwangeren gestellt habe, wollte die Anwältin der Opferfamilie wissen. Der Angeklagte überlegte lange und sagte dann, dass das Vorgehen damals für ihn gestimmt habe.

Er habe nicht wissen können, dass die Frau auf der anderen Seite der Grenze in Domodossola eine Totgeburt erleiden werde. «Ich habe die Lage falsch eingeschätzt», räumte der Angeklagte ein. Das was in Domodossola passiert sei, habe er ganz sicher nicht gewollt.

Am Donnerstag schilderten auch ein weiterer an der Rückschaffung beteiligter Grenzwächter das Erlebte. Auch er gab an, er habe keinen medizinischen Notfall erkannt.

Urteil im Dezember

Unterwegs sei ihm gemeldet worden, einer Frau gehe es wegen der Hitze nicht so gut. So habe man angehalten und auf einer Raststätte Pause gemacht. Dass die Frau schwanger war, habe er nicht erkannt.

Die Flüchtlinge seien seit 5 Uhr früh an dem heissen Julitag auf den Beinen gewesen. Da habe er es durchaus für realistisch gehalten, dass sie müde seien und unter der Hitze litten. Am Donnerstagnachmittag stehen vor dem Militärgericht die Plädoyers an. Das Urteil in dem Fall wird am 7. Dezember eröffnet. (sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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atomschlaf
24.11.2017 08:07registriert Juli 2015
Ich finde es ungeheuerlich, wie dieser Grenzwächter jetzt in die Pfanne gehauen wird.
Sein oberste Pflicht ist, das Land und die Grenze zu schützen, da kann es ja wohl nicht sein, dass er wegen einer banalen Fehleinschätzung in den Knast wandert!
2015
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