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EU-Gerichtshof für Menschenrechte: Todes-Raser durfte ausgeschafft werden

EU-Gerichtshof für Menschenrechte: Todes-Raser durfte ausgeschafft werden

10.01.2017, 10:3310.01.2017, 10:37
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.bild: wikicommons/CherryX

Ein mit neun Jahren in die Schweiz eingereister Mazedonier muss die Schweiz nach einem Raser-Delikt im Jahr 2000 definitiv verlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung nicht gegen das Recht auf Familienleben verstösst.

Der Mazedonier war 1989 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen. Mit knapp 20 Jahren heiratete er eine ebenfalls in der Schweiz niedergelassene Landsfrau, mit der er zwei Kinder hat.

Nachdem er bereits früher straffällig geworden war, lieferte er sich im Oktober 2000 mit einem Bekannten ein Autorennen. Mit massiv übersetzter Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Auto knallte in die Fahrbahnbegrenzung und einen Kandelaber. Dabei wurde der Beifahrer so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb.

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Das Obergericht verurteilte den Mazedonier dafür im Dezember 2004 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. 2009 widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich die Niederlassungsbewilligung des Mazedoniers.

(sda)

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