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DNA führte auf eine falsche Spur – vermeintliche Einbrecherin freigesprochen

DNA führte auf eine falsche Spur – vermeintliche Einbrecherin freigesprochen

19.12.2017, 12:54
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Eine 55-jährige Genferin ist am Flughafen verhaftet und in die Ostschweiz gebracht worden. Die St. Galler Staatsanwaltschaft war aufgrund einer inkompletten DNA-Spur überzeugt, sie sei in mehrere Einfamilienhäuser eingebrochen. Das Kreisgericht St. Gallen sprach die vermeintliche Einbrecherin frei.

Mehrfacher Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch lauteten die Vorwürfe im Strafbefehl, welche die 55-jährige Schweizerin von der St. Galler Staatsanwaltschaft erhalten hatte.

Einbrüche im Juni 2016

Man warf ihr vor, sie sei – alleine oder in Begleitung – in Arnegg, Gossau und Engelburg am 29. Juni 2016 zwischen 6.00 und 16.15 Uhr via Sitzplatztüre oder durch ein mit einem Flachwerkzeug aufgewuchtetes Toilettenfenster in je ein Einfamilienhaus eingedrungen.

Sie habe jeweils sämtliche Räume nach Wertgegenständen durchsucht und Bargeld, Münzen, Schmuck, Fotokameras und anderes im Gesamtwert von rund 26‘700 Franken mitgenommen und dabei einen Sachschaden von rund 2650 Franken verursacht.

In Handschellen abgeführt

Verhaftet wurde die Frau, als sie nach Marokko fliegen wollte, um dort Verwandte zu besuchen. Sie sei total geschockt gewesen, als man ihr Handschellen angelegt habe, erzählte die Frau an der Verhandlung am Kreisgericht St. Gallen. Polizeibeamte hätten sie in die Ostschweiz verfrachtet, wo sie in Gossau verhört worden sei.

Nach der Einvernahme des Staatsanwalts erhielt sie einen Strafbefehl, in dem sie mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1000 Franken sanktioniert wurde. Dagegen erhob die Genferin Einsprache.

Schuhabdrücke

Auf die Beschuldigte als vermeintliche Täterin kam die Staatsanwaltschaft, weil die Untersuchungsbehörden im Einfamilienhaus in Gossau auf mehreren Behältern sogenannte inkomplette DNA-Spuren fanden. Zudem gab es bei allen drei Häusern Fragmente von Schuhabdrücken.

Dies liess den Schluss zu, dass es sich um die gleiche Täterschaft handeln muss. Die DNA-Spuren wurden in den entsprechenden Systemen ausgeschrieben. Am Flughafen Genf erkannte das System ihre DNA als die gesuchte.

Mehrere Alibis

Sie sei am 29. Juni 2016 in Genf und nicht in der Ostschweiz gewesen, betonte die Frau an der Verhandlung am Kreisgericht St. Gallen und zählte mehrere Alibis auf. Sie habe in jener Zeit tagtäglich ihre schwerkranke Mutter im Spital besucht. Am fraglichen Tag habe sie zudem in einer Genfer Apotheke um 9.30 Uhr Medikamente abgeholt. Dies belege der Kassabon, der mit Datum und Uhrzeit versehen sei.

Zudem sei sie später zum Bahnhof gegangen, um die Mutter ihrer Freundin zu verabschieden, die an jenem Tag nach Paris abgereist sei. Dies könnten sowohl die Freundin als auch ihre Mutter bezeugen. Die Freundin war an der Gerichtsverhandlung anwesend.

Keine eindeutige DNA-Spur

Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Er betonte, eine inkomplette DNA-Spur könne durchaus mehreren Personen in Europa zugeordnet werden. Sie reiche nicht aus, um den Tatbeweis zu erbringen. Dazu brauche es zusätzliche Beweise.

Er hatte im Vorfeld mehrere Beweisanträge gestellt, welche seine Mandantin entlasten sollten. Er forderte auch eine Genugtuung für die zwei Tage Untersuchungshaft, welche seine Mandantin über sich habe ergehen lassen müssen. Die Staatsanwaltschaft war an der Gerichtsverhandlung nicht anwesend.

Klarer Freispruch

Bereits beim Studium der Akten seien ihm starke Zweifel an der Schuld der Genferin aufgekommen, erklärte der Einzelrichter in der Urteilsverkündung. Nach der Verhandlung sei für ihn nun zweifelsfrei klar, dass es für die Beschuldigte nicht möglich gewesen sei, zur Tatzeit in der Ostschweiz gewesen zu sein.

Der Staatsanwalt habe sich lediglich auf die inkomplette DNA-Spur verlassen und keinerlei Anstrengungen unternommen, um Hinweise zur Entlastung der vermeintlichen Einbrecherin zu erhalten.

Der Einzelrichter fällte einen klaren Freispruch und sprach der Frau eine Genugtuung von 600 Franken für die beiden Tage in Untersuchungshaft zu. Die Summe falle etwas höher als üblich aus, weil es verständlich sei, dass die zu unrecht Beschuldigte sehr geschockt gewesen sei, als sie nicht nur am Flughafen verhaftet, sondern auch zum Verhör in einen anderen Landesteil mit anderer Sprache verfrachtet worden sei. (whr/sda)

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