Vor dem Luzerner Kriminalgericht muss sich am Freitag ein 42-jähriger Mann wegen Mordes verantworten. Er soll 2014 in Kriens LU seine Frau, mit der er aus familiärem Zwang verheiratet gewesen sein soll und die von ihm getrennt lebte, mit einem Messer getötet haben.
Der Beschuldigte gebe den Sachverhalt der ihm vorgeworfenen Tötung im Wesentlichen zu, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Er wolle lediglich seine Ehre gerettet haben, räume aber ein, einen grossen Fehler begangen zu haben.
Der Beschuldigte und das 17 Jahre jüngere Opfer stammen aus Syrien und sind Cousins. Sie wurden gemäss Anklageschrift 2008 in Griechenland in einer nicht standesamtlichen, von den Eltern und der gemeinsamen Grossmutter arrangierten Hochzeit verheiratet. 2009 und 2011 kamen in Griechenland ihre beiden Söhne zur Welt.
Die Frau reiste 2011 mit den Kindern in die Schweiz, ihr Mann kam 2013 nach. Sie hatte eine neue Beziehung und wollte nicht mit ihrem Mann zusammenleben. Es kam zur Trennung, wobei die Frau der Forderung ihres Mannes nachgab, ihm die Kinder zu überlassen.
Die Frau wohnte danach bei einem Onkel in Kriens. Dort wurde sie am 20. Januar 2014 von ihren Kindern und deren Vater besucht. Dieser sprach in der Darstellung der Staatsanwaltschaft erneut die Trennung an. Der Beschuldigte habe die Frau attackiert und mit einem Schinkenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge am Hals Verletzungen zugefügt, die fast einem Abtrennen des Kopfes gleichgekommen seien.
Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Tötung als Mord. Sie fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte sei voll schuldfähig. (viw/sda)