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Syrerin erleidet bei Rückschaffung Totgeburt: Keine Hilfe erhalten

Wieso starb das Ungeborene? Prozess gegen Schweizer Grenzwächter ist «Lost in Translation»

Im Juli 2014 kam es in Domodossola zu einer Totgeburt durch eine syrische Migrantin, die sich zuvor in der Schweiz in der Obhut des Grenzwachtkorps befand. Jetzt steht einer der Grenzwächter vor Gericht. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft.
23.11.2017, 06:4223.11.2017, 14:38
William Stern
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Im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Bern justiert ein Fotograf seine Kamera. Er dreht am Objektiv, betätigt den Sucher, drückt auf den Auslöser. Vor ihm, auf dem abgewetzten Steinboden, turnt ein kleiner Junge. Handstand, Purzelbaum, Rad. Es ist eines von vier Kindern von Alhussein J. und Omar J. Das fünfte kam nie zur Welt.

Irgendwann am 4. Juli 2014, zwischen Vallorbe VD und Domodossola I, trat aus der Fruchtblase von A. Fruchtwasser aus. 27 Wochen trug Alhussein J., eine Syrerin aus Aleppo, das Kind im Bauch, in Libyen, auf einem Boot auf dem Mittelmeer, in Mailand, und in der Schweiz – bis nach Vallorbe im Waadtländer Jura.

Die Familie wollte nach Deutschland; Arbeit, Hoffnung, Perspektive, ein Leben jenseits von Krieg und Zerstörung. An der schweiz-französischen Grenze werden sie abgewiesen, die Papiere sind unvollständig. Ein Team von Schweizer Grenzwächtern verlädt die Migranten in einen Kleinbus. Es geht nach Brig, von dort aus sollen sie zurück nach Italien gebracht werden.

GERICHTSZEICHNUNG --- Der angeklagte Grenzwaechter, links, und die Staatsanwaelte waehrend der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militaergericht 4, am Mittwoch, 22. Novembe ...
Der angeklagte L. (im Vordergrund)Bild: KEYSTONE

«Haben wir etwas falsch gemacht?» N., Grenzwächter im Ruhestand, damals Teil des Teams, und jetzt als Zeuge geladen, wiederholt die Frage des Auditors, überlegt kurz, und gibt knapp Antwort. «Ja». Um kurz darauf hinterherzuschieben: «Aber ich habe nicht realisiert, dass die Situation so ist, wie sie ist.»

Die Situation wie sie ist, wie sie war, laut Anklageschrift, damals, im Juli 2014 in einem zellenartigen Aufenthaltsraum im Bahnhof Brig:

Kurz nach der Ankunft, zwischen 14.30 Uhr und 15 Uhr, setzten bei J. die ersten Eröffnungswehen der Latenzphase ein, bei welcher der Muttermund reif wird und sich zur Eröffnung vorbereitet. Kurz zuvor hatte sich – vermutlich als Folge des vorzeitigen Blasensprungs – ein retroplazentares Hämatom (Blutung) gebildet, wodurch die Plazenta sich fortschreitend, teilweise vom Mutterkuchen abzulösen begann. (Hauptanklagesachverhalt)

«Sie übersetzt nicht korrekt»

Alhussein J. spürte starke Schmerzen, ob das Kind zu diesem Zeitpunkt noch lebte, weiss sie nicht. «Ich hatte nur Schmerzen, befand mich in einem Zustand zwischen wach und nicht wach», sagt sie jetzt, dreieinhalb Jahre später, in dem nüchtern ausgeleuchteten Raum des Berner Verwaltungsgerichts an der Speichergasse 12.

Die Befragung der jungen Syrerin gestaltet sich schwierig. Sie spricht kein Deutsch und nur gebrochen Englisch, eine Dolmetscherin übersetzt vom Arabischen ins Deutsche und wieder zurück, aber ihr Deutsch ist selber nicht über alle Zweifel erhaben. Irgendwann platzt der Opferbeiständin der Kragen: «Sie übersetzt nicht korrekt.»

GERICHTSZEICHNUNG --- Befragung der Geschaedigten, die Syrerin Suha Alhussein Jneid, Mitte, waehrend der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militaergericht 4, am Mittwoch, 2 ...
Alhussein J. verlor an diesem Tag ihr UngeborenesBild: KEYSTONE

Auch der Gerichtspräsident, Oberst und in Uniform, ist bald einmal mit den Nerven am Anschlag. Er nestelt an seiner Brille herum, kaut am Gestänge, runzelt die Stirn, blickt hilfesuchend mal zum Major zu seiner Linken, mal zum Wachtmeister zu seiner rechten, bevor er die Übersetzerin anhält, kürzere Sätze zu bilden. Nicht zum letzten Mal an diesem Prozesstag.

Aber es ist ein systemisches Problem. Sätze, wie der folgende, können auch von Muttersprachlern ohne medizinischen Sachverstand kaum fehlerfrei wiederholt werden: «... da die wehenartigen Schmerzen durchaus sowohl auf Kontraktionen der Gebärmutter als auch auf Plazentaablösungen zurückzuführen sein können.»

Aber die Details sind wichtig – gerade in diesem Fall. Je nachdem, ob der Fötus bei der Ankunft in Brig noch lebte oder bereits tot war, ergeben sich unterschiedliche Anklagepunkte. Im Extremfall drohen dem Angeklagten 20 Jahre Haft, den Strafantrag wird der Auditor allerdings erst im Laufe des heutigen Prozesstags bekanntgeben.

GERICHTSZEICHNUNG --- Zeugenbefragung von Omar Jneid, dem Ehemann von Suha Alhussein Jneid, waehrend der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militaergericht 4, am Mittwoch, 2 ...
Omar J. (r.), der Vater des Kindes, arbeitet jetzt in Italien.Bild: KEYSTONE

Medizinische Hilfe verweigert

Nicht nur das Leben der Familie J. änderte sich durch die Ereignisse an diesem 4. Juli 2014. Auch L. hat bis heute mit den Folgen zu kämpfen. Auf dem Stuhl gegenüber des fünfköpfigen Gerichts nimmt jetzt ein drahtiger Mann Ende 50 Platz. In weiten Anzugshosen schlackern dünne Beine, die weissen Schläfenpartien korrespondieren mit dem graufasrigen Sakko.

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L. wird zur Last gelegt, Alhussein J. medizinische Hilfe verweigert zu , und damit den Tod des Fötus in Kauf genommen zu haben – obwohl er wusste, dass A. schwanger und bei schlechter Gesundheit war. L. war in der Folge mehrmals krankgeschrieben, nahm psychologische Betreuung in Anspruch und wurde schliesslich abdetachiert – zum Zoll.

Dabei war es eigentlich nur ein dummer Zufall, dass ausgerechnet L. Einsatzleiter war an diesem 4. Juli 2014, und damit nun als ranghöchstes Teammitglied vor dem Militärgericht zur Verantwortung gezogen wird. Eigentlich wäre Grenzwächter N. als Teamleiter eingeteilt gewesen. Aber weil L. nach dem Abschluss einer Schreinerlehre in Genf die Aspirantenschule des Grenzwachtkorps besuchte, und so sein französisch perfektionierte, wurde er als besser geeignet eingeschätzt für den Kontakt mit den welschen und den italienischen Kollegen. So zumindest stellte es der damalige designierte Einsatzleiter, Grenzwächter N., im Zeugenstand dar.

Teilablösung der Plazenta

Im Aufenthaltsraum des Grenzwachtskorps in Brig spielt sich kurz nach 15 Uhr am 4. Juli 2014 eine leise Tragödie ab. J. liegt auf einer Pritsche, weint, windet sich vor Schmerzen, ihr Mann Omar fleht die Grenzwächter an, Hilfe zu holen, versichert ihnen, dass er genug Geld habe, um eine Behandlung auch im voraus zu bezahlen, J.s Schwester, die ebenfalls mitgereist ist und kaum Englisch spricht, sagte nur immer wieder ein einziges Wort: «Baby, Baby.»

Die Grenzwächter informieren ihren Vorgesetzten L., dieser entscheidet sich gegen den Beizug eines Arztes, laut Anklageschrift, um die planmässige Weiterfahrt der Flüchtlingsgruppe nach Domodossola um 16.44 Uhr nicht zu gefährden. 17 Uhr ist Feierabend.

Erst in Italien wird ihnen geholfen. Aber da ist es zu spät.

Nach der Ankunft des Regionalzugs in Domodossola (um 17.12 Uhr) riefen die italienischen Behörden aufgrund des Zustands von J. umgehend medizinische Hilfe herbei. Sie wurde umgehend ins Ospetale S. Biagio in Domodossola überführt, wo um 18.30 Uhr festgestellt wurde, dass das Herz der Leibesfrucht, bzw. des Kindes nicht schlägt. Um 21.07 Uhr brachte J. das nicht mehr lebende Kind durch eine Spontangeburt zur Welt.
(Anklageschrift)

GERICHTSZEICHNUNG --- Befragung des angeklagten Grenzwaechters waehrend der Verhandlung zum Tod eines ungeborenen syrischen Babys vor dem Militaergericht 4, am Mittwoch, 22. November 2017 in Bern. Ang ...
Der angeklagte L. wollte keinen Arzt beziehen.Bild: KEYSTONE

Der Chefarzt Geburtshilfe des Inselspitals Bern, der als Gutachter fungiert, erklärt vor Gericht, dass es bei der Schwangeren zu einer Teilablösung der Plazenta gekommen sei. Bei einer solchen bestehe eine 80-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass das Kind bei rechtzeitiger medizinischer Hilfe gerettet werden könne – zum Beispiel durch einen Notfallkaiserschnitt.

Allerdings ist unklar, ob der Fötus in Brig überhaupt noch am Leben war. «Der Todeszeitpunkt des Kindes wurde bei der Autopsie in Domodossola auf die letzten 12 Stunden eingegrenzt», erläutert der Arzt, was bedeutet, dass das Kind auch schon in Vallorbe verstorben sein könnte. Es sei allerdings «vernünftigerweise anzunehmen», dass die Teilablösung der Plazenta dann erfolgte, als bei J. die Schmerzen einsetzten, also in Brig, und somit Hoffnung auf Rettung des Kindes bestand.

Für den Gutachter ist klar: Wenn eine im siebten oder achten Monat schwangere Frau über starke Schmerzen und Blutungen klage, «muss man reagieren». Es brauche kein medizinisches Knowhow, um zu erkennen, dass solche Symptome möglicherweise auf eine Frühgeburt hindeuten.

Hierarchie und Kommunikation

Ein weiterer Zeuge, der ehemalige Grenzwächter P. stellt sich allerdings auf genau diesen Standpunkt. P. war zugegen, als der Mann der Schwangeren um einen Doktor bat. Er leitete die Information an seinen Vorgesetzten weiter, befasste sich aber anschliessend nicht weiter damit. Auch nicht, als er sah, wie der Ehemann und sein Bruder die schwangere J. in den Zug nach Domodossola hievten. Eine Trage wurde ihnen zuvor vom Einsatzleiter des Grenzwachtkorps verwehrt.

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Ob er denn nicht erkannt habe, dass es sich bei J. um einen medizinischen Notfall hielt? «Ich bin kein Arzt, ich konnte das nicht beurteilen», antwortet P. lapidar auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden.

P., ist sichtlich unwillig, die Fragen des Gerichts und der Anklage zu beantworten. «Haben Sie die Frau gefragt, wie es ihr gehe?» – «Nein.» – «Warum nicht?» – «Das ist Sache des Einsatzleiters.»

Ein Satz, den man an diesem Nachmittag oft hört.

Nach vorne schauen

Zwar steht in diesem Prozess nur der damalige Einsatzleiter vor dem Militärgericht. Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich auch andere am Einsatz beteiligte Grenzwächter dereinst vor Gericht werden verantworten müssen. Die Opferbeiständin kündigte das bereits vorsorglich an: «Sie werden von mir hören», drohte sie dem Zeugen P. Das trug ihr einen scharfen Rüffel des Gerichtsvorsitzenden ein.

Alhussein J. lebt mittlerweile mit ihren Kindern in Deutschland, ihr Mann in Italien, wo er Arbeit gefunden hat. Sie hoffen, ihre Familie bald in Deutschland vereinigen zu können – und die Vergangenheit endlich ruhen zu lassen.

«Es ist wichtig für uns, dass dieses Kapitel beendet und ein neues aufgeschlagen wird», sagt ihr Ehemann vor Gericht. «Wir wollen nach vorne schauen.»

Der Prozess wird heute fortgesetzt. Das Urteil soll am Freitag eröffnet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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29 Kommentare
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öpfeli
23.11.2017 07:48registriert April 2014
Die Frau hätte Hilfe erhalten müssen. Eine pünktliche Abfahrt sollte nicht über einem Leben stehen.
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MacB
23.11.2017 12:59registriert Oktober 2015
Hier liegt fast offensichtlich ein Fehlverhalten vor, das nun ja zurecht gerichtlich untersucht wird. Trotzdem wäre ein derartig tendenziöser Schreibstil nicht notwendig.

Die Grenzer haben meinen grössten Respekt! Was da abgeht, will niemand miterleben, täte aber einigen mal gut.
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Madame Butterfly
23.11.2017 08:13registriert November 2017
schon krass, dass man einer schwangeren frau, in unserem land, nicht hilfe leistet, wenns komplikationen gibt! traurig 😪
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