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Gerichtsprozess: Vater und Sohn wollten Frau vom Balkon werfen — weil sie «keinen Respekt» gezeigt habe

Gerichtsprozess: Vater und Sohn wollten Frau vom Balkon werfen — weil sie «keinen Respekt» gezeigt habe

27.01.2016, 05:29
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Ein 34-jähriger Mann und sein 68-jähriger Vater müssen sich heute Mittwoch vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten. Die beiden sollen im vergangenen Sommer versucht haben, die Ehefrau des 34-Jährigen vom Balkon im dritten Stock zu werfen. Die Frau habe keinen Respekt gezeigt, war laut Anklage die Begründung für die Tat.

Auslöser war gemäss Anklageschrift ein Streit zwischen der heute 32-jährigen Pflegeassistentin und ihrem Schwiegervater. Mit den Worten «Du hast keinen Respekt, jetzt ist fertig. Jetzt werfen wir dich über den Balkon und bringen dich um», soll der 68-jährige Schwiegervater aus dem Kosovo handgreiflich geworden sein.

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Gemäss Staatsanwalt packte er seine Schwiegertochter, ebenfalls aus dem Kosovo, an den Schultern und hob sie hoch. Sein Sohn half sofort mit und hielt seine Ehefrau an den Füssen fest. Unter heftiger Gegenwehr wurde die Frau auf den Balkon und zum Geländer geschleppt.

Sohn konnte Schlimmeres verhindern

Zu einem Sturz aus dem dritten Stock kam es jedoch nicht: Der 9-jährige, verängstigte Sohn eilte seiner Mutter zu Hilfe. Er biss seinen Vater so fest in die Hüfte, dass er die Mutter losliess. Sie konnte sich befreien und in der Küche die Polizei rufen.

Seither sitzen Vater und Sohn im Gefängnis. Die Anklage fordert für den Vater eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten und eine Busse von 400 Franken. Für den Sohn und Ehemann beantragt sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und ebenfalls eine Busse von 400 Franken. Beide sind wegen Nötigung, Drohung und Tätlichkeiten, beziehungsweise Körperverletzung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft will den Ehemann zudem verpflichten, am Lernprogramm «Partnerschaft ohne Gewalt» teilzunehmen. Dort lernen gewalttätige Männer, die Hintergründe ihres Verhaltens zu analysieren und künftig anders zu handeln. Pflicht sind dabei auch regelmässige Kontrollgespräche beim Zürcher Amt für Justizvollzug. (wst/sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bowell
27.01.2016 06:33registriert Mai 2014
"Du zeigst keinen Respekt, also werfe ich dich mal kurz ganz respektlos vom Balkon (!) und töte dich." Das soll mal einer verstehen...
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Mayadino
27.01.2016 07:42registriert Januar 2016
Ich verstehe nicht warum solche drohungen und gewalt taten so lasch bestraft werden! Das war doch versuchter mord! Dafür müssen sie nicht mal ein jahr in gefängnis und eine minimale geldsumme bezahlen?
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