Der Verteidiger des Hauptangeklagten im «IS»-Prozess in Bellinzona hat am Mittwochvormittag mit seinem Plädoyer angefangen. Dabei ging er auf die einzelnen Facebook-Chats ein, mit welchen die Bundesanwaltschaft BA zu belegen versucht, dass der Hauptangeklagte für den «IS» Koordinationsaufgaben übernommen hatte und mitbeteiligt war beim Informationsaustausch zwischen einzelnen Mitgliedern und Abu Hajar.
Der Anwalt legte dabei die von der BA als Codewörter bezeichneten Wörter wie «Bräutigam», «Brüder» oder «arbeiten» so aus, dass sie nicht in einem terroristischen Zusammenhang gesehen werden.
So las er den Begriff «Bräutigam» tatsächlich als solchen und nicht als potentiellen Selbstmordattentäter. Dazu erklärte der Verteidiger, dass sich Personen aus dem Nahen Osten oftmals dort verheirateten. Wenn also die Rede davon sei, dass einer der anderen Angeklagten zwei Bräutigame nach Syrien bringen werde, so sei dies in diesem Zusammenhang zu verstehen.
Der Verteidiger versuchte auch, die angebliche Führungsrolle von Abu Hajar im «IS», zu welchem der Angeklagte über Facebook Kontakt hatte, zu widerlegen.
Allein aufgrund der Chats auf Facebook lasse sich eine Führungsrolle nicht belegen, erklärte der Anwalt. Es sei naiv zu glauben, dass ein Führungsmitglied der Terrororganisation Islamischer Staat («IS») überhaupt ein Facebook-Konto führe. Zudem soll dieses – auch gemäss der Bundesanwaltschaft (BA) – von mehreren Personen genutzt worden sein.
Für den Hauptangeklagten und andere Chattende, die über dieses Konto Kontakt zu Abu Hajar hatten, könne es gemäss Verteidiger deshalb nicht klar gewesen sein, mit wem sie überhaupt kommunizierten.
Das Plädoyer wird am Nachmittag fortgesetzt. (whr/sda)