Fünfmal hat eine Frau auf ihren Freund geschossen. Zweimal drückte die Fitnesstrainerin dabei noch ab, als der Türsteher und Kampfsportler mit dem Übernamen «Godzilla» schon wehrlos am Boden lag. Heute Donnerstag steht die 35-jährige Schweizerin vor dem Obergericht Zürich.
Von der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, wurde die Frau vor einem Jahr vergleichsweise mild bestraft: Das Gericht verurteilte sie zwar wegen vorsätzlicher Tötung, doch blieb es mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf dem gesetzlichen Minimum.
Das Bezirksgericht ging damals von einer gewissen Notwehrsituation aus. Es sprach von einem Delikt «im Rahmen einer schwierigen Beziehung» und attestierte der Frau auch «eine gewisse Reue».
Die Frau tötete ihren Freund, mit dem sie gemäss Anklageschrift eine «On-Off-Beziehung» hatte, im November 2012 in dessen Wohnung in Zürich-Affoltern. Mit fünf Schüssen aus einer mitgebrachten Pistole brachte sie den Brasilianer um – aus Angst, wie sie vor dem Bezirksgericht im März 2015 sagte.
Die Staatsanwaltschaft forderte damals eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigung machte hingegen geltend, dass es sich um gerechtfertigte Notwehr handelte, und plädierte entsprechend auf einen Freispruch.
Das Bezirksgericht gelangte aber zum Schluss, dass bei den beiden letzten Schüssen, als der Freund bereits bewusstlos am Boden lag, nicht mehr von Notwehr gesprochen werden kann. Alle Parteien zogen den Fall ans Obergericht weiter. (cma/sda)