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Berner Gericht: Für einen Gefängnisdirektor sind Besuche auf dem Drogenstrich inakzeptabel

Der frühere Direktor der Strafanstalt Thorberg Georges Caccivio verkehrte auf dem Bieler Drogenstrich.
Der frühere Direktor der Strafanstalt Thorberg Georges Caccivio verkehrte auf dem Bieler Drogenstrich.Bild: KEYSTONE

Berner Gericht: Für einen Gefängnisdirektor sind Besuche auf dem Drogenstrich inakzeptabel

01.09.2015, 12:0701.09.2015, 12:16
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Der Kanton Bern hat dem früheren Direktor der Strafanstalt Thorberg zu Recht gekündigt: Für einen Gefängnisdirektor seien Besuche auf dem Drogenstrich inakzeptabel, befand das bernische Verwaltungsgericht. Das Gericht wies die Beschwerde von Georges Caccivio gegen die Kündigung ab. Das Urteil wurde am Dienstag im Internet aufgeschaltet.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr landesweit für Aufsehen gesorgt. Nach zahlreichen Medienberichten über Caccivios umstrittene Amtsführung hatte der Kanton Bern dem Thorberg-Direktor am 21. August 2014 gekündigt.

Besuche auf dem Bieler Drogenstrich

Zur Begründung wurden unter anderem Caccivios Besuche auf dem Bieler Drogenstrich angeführt. Ausserdem habe er zwei Insassen geduzt, einem Häftling zwei Bilder abgekauft und mehrfach Entscheide von Untergebenen zugunsten von Insassen abgeändert.

Das Vertrauensverhältnis sei zerstört und Caccivio als Thorberg-Direktor untragbar, befand das zuständige Amt für Freiheitsentzug und Betreuung. Das bernische Verwaltungsgericht hält die Kündigung für gerechtfertigt, wie aus dem Urteil hervorgeht.

«Unter diesen Umständen hätte er besondere Zurückhaltung üben und alles vorkehren müssen, damit sein Privatleben nicht Anlass für Aufsehen bot.»

Sexualkontakte in der Freizeit seien grundsätzlich Privatsache, das mache Caccivio zu Recht geltend. Er habe sich mit den Besuchen auf dem Drogenstrich auch nicht straffällig gemacht.

Caccivio verkenne aber, dass er als Anstaltsdirektor eine herausragende Stellung einnehme. «Unter diesen Umständen hätte er besondere Zurückhaltung üben und alles vorkehren müssen, damit sein Privatleben nicht Anlass für Aufsehen bot.»

Treuepflicht verletzt

Caccivio habe seine Treuepflicht verletzt und dem Ansehen des Kantons geschadet, befand das Verwaltungsgericht. Dass er Insassen geduzt habe, zeuge von Führungsschwäche und einem unzulänglich reflektierten Rollenverständnis. Auch der Kauf von Bildern eines Häftlings lasse «Defizite im Umgang mit Nähe und Distanz» erkennen.

Die Korrektur von Entscheiden von Untergebenen habe ebenfalls zum Autoritätsverlust des Direktors gegenüber dem Personal und den Insassen beigetragen. Dadurch sei ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko entstanden. «Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz das Vertrauensverhältnis für zerstört hält.»

Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet ab. Caccivio kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (whr/sda)

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