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Schuldspruch für Uber-Fahrer durch Baselbieter Strafgericht

FILE - This Wednesday, June 21, 2017, file photo shows the building that houses the headquarters of Uber, in San Francisco. In a move announced Monday, Nov. 6, 2017, Uber is pledging $5 million over t ...
Bild: AP/AP

Nach Zürich nun auch im Baselbiet: Schuldspruch gegen Uber-Pop-Fahrer

07.11.2017, 19:0207.11.2017, 19:04
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Ein Uber-Pop-Fahrer ist am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht zu einer Busse und einer bedingten Strafe verurteilt worden. Er hatte 2016 innert neun Monaten auf gut 13'000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32'000 Franken eingenommen.

Das US-Fahrdienstunternehmen Uber ist mit drei Angeboten per Mobiltelefon-Vermittlungs-App auf dem Markt: Uber Black mit Edellimousinen und Profi-Fahrern als teuerstes, Uber X mit Profis sowie Uber Pop mit Privatfahrern als billigstes. Gestritten wird um Pop, da die anderen übliche Regeln einhalten. In der Schweiz ist Uber primär in den Städten Basel, Genf, Lausanne und Zürich tätig.

Nach einem Teil-Schuldspruch vor dem Bezirksgericht in Dietikon ZH Ende Juli dieses Jahres war der Fall vor dem der Baselbieter Strafgericht erst der zweite Uber-Prozess in der Schweiz. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte ohne Strafbefehl direkt Anklage erhoben: Sie habe mit einem Weiterzug gerechnet und rechtliche Fragen klären wollen, sagte der Staatsanwalt vor Gericht.

Der Einzelrichter folgte der Anklage in allen Punkten. Die vielen Uber-Fahrten des 40-jährigen Bosniers im Privatauto seien angesichts der Einnahmen und der Kosten klar gewerbsmässig gewesen, und dazu fehlte die nach Bundesrecht erforderliche Bewilligung. Auch fehlten die kantonal nötige Taxibewilligung sowie der Fahrtenschreiber.

Bedingte Geldstrafe

Das Strafgericht brummte dem Mann in erster Instanz eine auf zwei Jahre bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken und eine Busse von 500 Franken auf. Über einen Weiterzug wird laut Verteidiger erst anhand des schriftlichen Urteils entscheiden. Vor Gericht verweigerte der Angeklagte selber jede Aussage.

Der Verteidiger argumentierte formaljuristisch, wegen einer Gesetzeslücke sei berufsmässiger Personentransport ohne Bewilligung nicht verboten, also auch nicht strafbar. Zudem habe die Anklage die Berufsmässigkeit der Uber-Fahrten nicht wie erforderlich bewiesen, sondern nur mittels einer unangemessenen Pauschale errechnet.

Da die von Uber zur Verfügung gestellten Fahrdaten zeigten aber nur die bezahlten Strecken, nicht Anfahrten und Rückwege, namentlich bei Fahrten nach Zürich oder Lausanne. Real habe sein Mandant kaum etwas verdient, und dies bewusst: Er habe als Vorbereitung für die Taxiprüfung nämlich mit Uber nur Lernfahrten gemacht. Und mit den Uber-Daten sei faktisch ja auch ein Fahrtenschreiber gelaufen.

Für der Richter waren jedoch die Kalkulationen der Anklage zulässig und realistisch - selbst mit der doppelten Strecke hätte ein Gewinn resultiert, begründete er die Gewerbsmässigkeit. Der Mann hätte nach Medienberichten zu Uber halt die Legalität erfragen müssen. Und Taxi-Lernfahrten nach Lausanne oder Zürich seien unglaubwürdig.

Straf- und Arbeitsrechts-Fragen

Während beim Baselbieter Fall die Frage der Fahrberechtigung im strafrechtlichen Fokus stand, ist separat auch die arbeitsrechtliche Frage der Selbständigkeit von Uber-Fahrern zu klären. Das Unternehmen betrachtet seine Fahrer als selbständige Partner, nicht Angestellte.

Ist die Tätigkeit der Uber-Fahrer hingegen eine unselbständige Erwerbstätigkeit - wie dies ein Rechtsgutachten der Gewerkschaft Unia von 2016 darstellt - sind auch die gesetzlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für AHV, IV, EO etc. von Uber geschuldet. Dies hätte wohl Folgen für das Geschäftsmodell.

Die Unfallversicherung Suva hatte im Januar entschieden, dass Uber-Fahrer als Angestellte zu betrachten sind und das Unternehmen als Arbeitgeber. Nächste Instanz ist hier das Zürcher Sozialversicherungsgericht. - Im Kanton Zürich bietet Uber inzwischen den Pop-Dienst nicht mehr an.

Uber-Konflikt auf der Strasse

Die digitale Konkurrenz bringt das klassische Taxigewerbe auf die Palme, weil es sich durch strenge Vorschriften benachteiligt sieht. In verschiedenen Städten hatten bereits Protestveranstaltungen deswegen stattgefunden. Diverse politische Bestrebungen, die neuen Angebote zu regeln, laufen auf Bundesebene und der von Kantonen.

Nach heftiger Kritik von Gewerkschaften hatte die SBB im Juni mitgeteilt, dass sie vorerst davon absehe, Uber wir ursprünglich vorgesehen in ihre Reiseplaner-App zu integrieren. Bei der Post hingegen war Uber über die bestehende Mobilitäts-App «NordwestMobil» bei einem diesjährigen Pilotversuch im Grossraum Basel eingebunden.

Uber Pop ist in verschiedenen Ländern verboten, darunter Frankreich und Spanien. Auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Uber als Taxiunternehmen im Visier, das alle normalen Pflichten zu erfüllen habe. Der EuGH als Adressat dieser Einschätzung hat noch nicht über die spanische Klage entschieden. (cma/sda)

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Video: srf
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