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«Grosse Bedeutung» für den Strafvollzug – Zürich testet erfolgreich GPS-Fussfesseln 

Ein Electronic Monitoring Sender, umgangssprachlich eine Fussfessel, fotografiert am Montag, 31. Oktober 2016, im Massnahmenzentrum Uitikon. Nach dem Abschluss des Pilotbetriebs "Electronic Monit ...
Am Montag vorgestellt: die ersten GPS-gestützten Fussfesseln. Bild: KEYSTONE

«Grosse Bedeutung» für den Strafvollzug – Zürich testet erfolgreich GPS-Fussfesseln 

Um Straftäter, besonders Jugendliche, so rasch wie möglich zu resozialisieren, sollen bei Vollzugslockerungen elektronische Fussfesseln eingesetzt werden. Aus einem entsprechenden Pilotversuch hat der Kanton Zürich ein positives Fazit gezogen. Massentauglich dürfte die Überwachung trotzdem nicht werden.
01.11.2016, 06:3901.11.2016, 06:51
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Die Zürcher Justizbehörden sind zufrieden. Der Pilotversuch, Straftäter mit elektronischen Fussfesseln zu überwachen, sei geglückt, teilten die Verantwortlichen am Montag mit. Das Amt für Justizvollzug hatte während Monaten die Vollzugslockerungen von jungen Straftätern im Massnahmezentrum Uitikon überwacht. Auch bei jugendstrafrechtlichen Massnahmen der Jugendanwaltschaft kam das GPS-basierte System zum Einsatz.

Blick in den Innenhof der geschlossenen Abteilung anlaesslich des Medienrundgangs zur Sanierung und Erweiterung des Massnahmenzentrums Uitikon, MZU, am Donnerstag, 13. November 2014 in Uitikon. (KEYST ...
Das Massnahmenzentrum Uitikon.Bild: KEYSTONE

19 Jugendliche und junge Erwachsene nahmen seit Juli 2015 am Pilotbetrieb teil. Sie trugen freiwillig einen Sender am Bein, der ihren Aufenthaltsort an einen Server übermittelte. Verstiessen sie gegen ihre Auflagen, führte das zu Sanktionen. Nicole Holderegger, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug bei der Oberjugendanwaltschaft, sagte: «Die jungen Straftäter waren froh, dass es die elektronische Überwachung gibt.» So hätte beispielsweise ein junger Mann in seiner Zelle ausharren müssen (bis er in eine Institution gebracht wurde), konnte aber dank Fussfessel Zuhause warten.

Bessere Integration

Der Versuch zeigte, dass die Straftäter nicht nur ihre Auflagen gut befolgten. Sie konnten auch besser einen strukturierten Tagesablauf einhalten als ohne elektronischen Überwachungssender.

«Electronic Monitoring»
Seit 1999 gibt es einen Testbetrieb, an dem sich die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Waadt, Bern, Tessin, Genf und Solothurn beteiligen. Zürich ist der erste Kanton, der im Pilotversuch GPS-gestützte Fussfesseln einsetzte. Erst die Revision des Strafrechts (1. Januar 2015) hat den Strafvollzug mit elektronischer Fussfessel schweizweit möglich gemacht. Mit früheren Fussfesseln konnte man nur die Einhaltung des Hausarrests kontrollieren, nicht etwa Rayonverbote.

Das ist laut Florian Düblin, stellvertretendem Generalsekretär der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren), denn auch der ursprünglich und zentrale Sinn von Electronic Monitoring. Dieses sei ein «wertvolles Instrument bei der Reintegration von Straftätern». So könne man Häftlinge «halbüberwacht» in die bedingte Freiheit entlassen.

«Die Anwendung von Electronic Monitoring ist bisher nicht massentauglich.»
Florian Düblin

Die Vorteile davon sind bekannt: Täter fallen nicht aus ihrem sozialen Netz, haben dank der Fussfessel vielleicht sogar die Möglichkeit, ihre Jobs zu behalten. So können Sozialkosten gespart werden.

Grosse Bedeutung

Nicht nur die Sozialkosten, auch der finanzielle Aufwand für den Strafvollzug dürfte sich dank dem Einsatz elektronischer Fussfesseln verringern. Thomas Manhart, Chef des Zürcher Amts für Justizvollzug, rechnete zu Beginn des Pilotbetriebs damit, dass ein Täter mit elektronischen Fussfesseln pro Tag rund hundert Franken kosten dürfte. Ein Gefängnisplatz komme pro Tag zwei- bis dreimal so teuer, eine jugendstrafrechtliche Massnahme bis zu siebenmal so teuer. 

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Düblin gibt allerdings zu bedenken, dass das Einsparungspotential davon abhängt, wie breit «Electronig Monitoring» eingesetzt werden kann. «Die Anwendung von Electronic Monitoring ist bisher nicht massentauglich», sagt er. Zudem seien Überwachung und Auswertung der Daten ebenfalls mit Kosten verbunden. Als Anwendungsbereich kommen primär junge Straftäter mit Vollzugslockerung infrage, hinzu kommen junge Personen mit einfachen Straftaten – wenn sie kein Gefahrenpotenzial darstellen, oder, im Falle einer Untersuchungshaft, wenn keine Kollusionsgefahr mehr besteht.

Ab 2018 auch Erwachsene

Düblin misst dem Zürcher Pilotprojekt eine grosse Bedeutung zu. Bis eine Arbeitsgruppe der KKJPD eine schweizweite Lösung ausgearbeitet hat, können sich andere Kantone den Zürchern anschliessen. Bis in ein paar Jahren hofft der KKJPD, den technischen Fortschritt und die Erfahrungen in den Pilotbetrieben nutzen zu können. Eine Alternative zur Inhaftierung dürfte auch die an ihre Kapazitäten stossenden Gefängnisse entlasten.

Denn ab Januar 2018 tritt im Kanton Zürich ein Gesetz in Kraft, wonach die elektronische Überwachung eine Alternative zum halboffenen Vollzug ist. Wie heute bei den jugendlichen Straftätern wird dort auch jeder Fall genau angeschaut und begleitet werden müssen. (dwi/sda)

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