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Bundesgericht sieht Ausnahmen für Raser

Bundesgericht sieht Ausnahmen für Raser vor

28.11.2017, 12:0028.11.2017, 12:28
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Nicht in allen Fällen, in denen der Rasertatbestand erfüllt ist, muss es automatisch zu einer entsprechenden Verurteilung kommen. Das Bundesgericht hält in einem aktuellen Urteil fest, dass die Gerichte ausserordentliche Umstände beachten müssen.

Wer durch eine vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft.

Tempolimit aus ökologischen Gründen

In einem am Dienstag publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, die Vermutung, dass eine solche Gefahr geschaffen wurde, könne beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände widerlegt werden. Ein solcher Fall liege beispielsweise vor, wenn ein Tempolimit nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit herabgesetzt wurde, sondern aus ökologischen Überlegungen.

Damit präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Rasertatbestand. Dieser wurde 2013 eingeführt. Er gilt als erfüllt, wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das im Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes festgeschriebene Mass überschritten wird.

58 km/h zu schnell

Im konkreten Fall aus dem Kanton Genf liegen allerdings keine besonderen Umstände vor, weshalb die Beschwerde des betroffenen Motorradfahrers abgewiesen wurde. Der Mann hatte die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 58 km/h überschritten.

Er argumentierte, dass er kein Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen habe. Die Verkehrssituation sei an jenem Tag sowohl bezüglich Verkehrsaufkommen und Sicht ideal gewesen. Die Strasse sei auf dem entsprechenden Abschnitt breit, und es gebe weder Kreuzungen noch Fussgängerstreifen.

Abstrakte Gefahr

Diese Argumente lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil der Motorradlenker mit seinem Verhalten eine abstrakte Gefahr geschaffen habe.

Es seien keine Hinweise vorhanden, die darauf schliessen liessen, dass das Tempolimit nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit verhängt worden sei. Das Bundesgericht hat deshalb die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr bestätigt. (whr/sda)

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13 Kommentare
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rummelsnuff
28.11.2017 14:03registriert Oktober 2017
Ich könnte ja noch verstehen wenn er in den neu geschaffenen Tempo 30 Zonen geblitzt worden wäre denn da braucht es ja echt nicht viel um als Raser zu gelten und dies ohne jemanden zu gefährden. Aber bei Tempo 108km/h im 50er sollte eigentlich gar nicht über Raser oder nicht Raser diskutiert werden müssen.
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