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«Kotz-Brotz»-Urteil wird weitergezogen

«Kotz-Brotz»-Urteil wird weitergezogen

16.12.2017, 12:4816.12.2017, 14:32
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Der Generalstabsoffizier der Schweizer Armee, der wegen der heimlichen Aufnahme einer Brandrede des damaligen Armeechefs André Blattmann verurteilt wurde, zieht das Urteil weiter. Doch auch der Militärstaatsanwalt hat gegen den Entscheid appelliert.

Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, bestätigte am Samstag Informationen der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund».

Die Militärjustiz hatte Anfang Dezember einen Generalstabsoffizier der Schweizer Armee der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Der Mann hatte heimlich mit dem Handy eine umstrittene Rede des damaligen Armeechefs André Blattmann aufgenommen. Darin nannte Blattmann den SRF-Moderator «Sandro Kotz» statt Brotz.

«Sandro Kotz, äh Brotz»

Die fragliche Aufnahme stammt vom 29. April 2016. In einer Rede vor über 150 Generalstabsoffizieren hatte Blattmann seinem Ärger über einen Whistleblower Luft gemacht: Jemand hatte der SRF-Sendung «Rundschau» vertrauliche Dokumente zur mittlerweile sistierten Beschaffung des Luftabwehrprojekts Bodluv zugespielt. Den Moderator Sandro Brotz nannte er «Sandro Kotz, äh Brotz».

ARCHIV --- ZUM RUECKTRITT VON ARMEECHEF ANDRE BLATTMANN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Armeechef Andre Blattmann waehrend der Pressekonfenz in Alpnach, am Mittwoch, 23. Oktober 20 ...
Ex-Armeechef Blattmann.archivBild: KEYSTONE

Via WhatsApp verbreitet

Der nun verurteilte Generalstabsoffizier nahm das Referat ohne die Einwilligung Blattmanns mit seinem iPhone auf. Dann lud er eine Audiodatei in einen WhatsApp-Chat der Gruppe Giardino, deren Mitglied er ist und die sich zu dieser Zeit gegen die Weiterentwicklung der Armee wehrte.

Sämtliche Empfänger der Datei hatten nicht am Seminar teilgenommen, und wenig später gelangte die Aufnahme auch an die Medien. Der Offizier gestand die Aufnahme und das Verbreiten über die WhatsApp-Gruppe. Er sagte aber aus, er habe die Datei nicht an die Medien weitergegeben.

Für den Ankläger bestand jedoch kein Zweifel daran, dass der Bestrafte die Audiodatei auch den Medien zugespielt hat, wie es in der Anklageschrift heisst. Dies sei mit der Absicht geschehen, Blattmann «in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen» und die «gewollte breite mediale Empörung» für den Widerstand gegen unliebsame Entwicklungen in der Armee zu nutzen.

(sda)

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8 Kommentare
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_kokolorix
16.12.2017 17:16registriert Januar 2015
Bezeichnend, dass statt der absolut unangebrachten Wortwahl Blattmans, der Überbringer der schlechten Nachricht gerichtet wird. So wird das Vertrauen in die Armee und ihre Führung weiter untergraben, nachdem es schon durch verschiedene, nie untersuchte, Korruptionsvorwürfe schwer
Schaden genommen hat. Von der absoluten Konzeptlosigkeit der Armeeführung will gar nicht erst reden...
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