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Diese 4 Massnahmen unternimmt die Stapo Zürich gegen das «Racial Profiling»

Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Richard Wolff, gab heute an einer Pressekonferenz Auskunft über getroffene Massnahmen gegen rassistische Personenkontrollen. 
Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Richard Wolff, gab heute an einer Pressekonferenz Auskunft über getroffene Massnahmen gegen rassistische Personenkontrollen. bild: watson

4 Massnahmen gegen Diskriminierung – so will die Stapo Zürich «Racial Profiling» vermeiden

«Racial Profiling kann bei Personenkontrollen nicht ganz ausgeschlossen werden», teilte Sicherheitsvorsteher Richard Wolff an der heutigen Medienkonferenz mit. Die Stadtpolizei Zürich hat daher mehrere Massnahmen ausgearbeitet um rassistische Kontrollen zu vermeiden.  
20.11.2017, 13:4421.11.2017, 04:13
Helene Obrist
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Der Begriff «Racial Profiling» stammt ursprünglich aus den USA. Seit einiger Zeit sind diskriminierende Personenkontrollen, etwa aufgrund der Hautfarbe, auch in der Schweiz in die Kritik geraten.

Auch der Stadtpolizei Zürich wurde in der Vergangenheit immer wieder Rassismus bzw. Racial Profiling vorgeworfen. Im Rahmen des Projekts «Polizieiarbeit in urbanen Spannungsfeldern» entwickelte Stadtrat Richard Wolff zusammen mit Polizeikommandant Daniel Blumer Massnahmen für die Vorgehensweise bei zukünftigen Personenkontrollen. Wir stellen die vier wichtigsten vor.

Eine Web-App erfasst neu alle Kontrollen 

Anstelle von Quittungen bei Personenkontrollen wird neu  eine Web-Applikation eingesetzt. Damit werden Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder Verzeigung zur Folge hat. Damit wird es mit der Zeit eine statistische Übersicht über Personenkontrollen geben.

Angaben zur Person, die kontrolliert wird, werden aber nicht in die Applikation eingetragen, wie Sicherheitsvorsteher Richard Wolff mitteilt. Denn sonst würden auch Personen in der polizeilichen Datenbank registriert, die weder verzeigt noch verhaftet wurden. Auch Rückschlüsse auf den einzelnen Polizist, der kontrolliert, werden mit der App nicht möglich sein.  

Richard Wolff über die App zur Personenkontrolle

Video: streamable

Warum wird kontrolliert?

In Zukunft müssen die Stadtzürcher Polizisten den Kontrollierten Personen den Grund für die Kontrolle angeben, teilte Kommandant Daniel Blumer mit. Die Personenkontrolle sollen so «begründet, fair und wirkungsvoll» durchgeführt werden. 

Zudem werde der Fokus neu auf die erste Phase der Kontrolle gelegt. Polizisten können ab sofort, so Blumer, bereits aufgrund der ersten Kontaktaufnahme mit einer Person die Kontrolle wieder abbrechen. Wenn bereits eine erste Kontaktaufnahme klärend war, können sich die Polizisten auch dazu entscheiden die Personenkontrolle zu stoppen. 

Polizisten werden besser geschult

Richard Wolff betonte, dass alleine das Bauchgefühl kein ausreichendes Kriterium für eine Personenkontrolle sein darf. Deshalb wird das Thema Personenkontrolle auch in der Ausbildung weiter ausgebaut und verbindliche Schulungsdokumente erarbeitet, um das Wissen über Racial Profiling zu vertiefen. Auch die Öffentlichkeit soll für das Thema sensibilisiert werden und die Stadtpolizei will in Schulen über Personenkontrollen und das richtige Verhalten beider Seiten informieren.

Polizei soll besser auf Beschwerden reagieren

Eine zusätzliche Instanz für Beschwerden in Polizeiangelegenheiten wird nicht geschaffen. Denn eine weitere Instanz mit griffigen Kompetenzen wäre auf städtischer Ebene rechtlich gar nicht möglich. Zudem würde sie Betroffenen auch keinen Mehrwert bringen, sagt Richard Wolff: «Wir haben bereits heute diverse Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung».  

Was sich Stadtrat Wolff von den getroffenen Massnahmen erhofft:

Video: streamable

Diese bereits bestehenden Möglichkeiten sollen in Zukunft besser und vor allem bekannter gemacht werden. Auch der Umgang mit Beschwerden auf Seiten der Polizei soll verbessert werden.

Noch kein Fazit zur Streichung der Nationalitäten-Nennung

Richard Wolff äusserte sich auch in Bezug auf den vor zwei Wochen beschlossene Verzicht auf Nationalitätennennung von Tätern durch die Polizei. «Für ein erstes Fazit ist es noch zu früh», so Wolff und sagt weiter «ich glaube aber, dass sich eine neue Praxis einpendeln wird, bei der nicht in jedem Fall die Nationalität des Täters genannt werden muss.» 

«Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich»

Video: streamable

(mit Material von sda) 

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Eskimo (Inuit für die Selbstgerechten)
20.11.2017 15:25registriert Februar 2015
Das wird ja immer lustiger bei der Stapo.
Was kommt als nächstes?
Vielleicht müssen sich die Polizisten bald vor einer Verhaftung oder Kontrolle die Augen zuhalten und auf 30 zählen. Damit der Verdächtige eine faire Chance hat...
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Sam1984
20.11.2017 15:06registriert Dezember 2014
Wenn eine Bevölkerungsgruppe laut langjähriger Statistik viel öfters Straftaten begeht als der Durchschnitt, macht es dann nicht Sinn, wenn diese Gruppe häufiger kontrolliert wird ?

Die Polizei hat schliesslich den Auftrag unseren Alltag sicherer zu machen in dem Straftaten verhindert werden.

Wenn es so wichtig ist, dass z.B. Italiener oder Spanier gleich oft kontrolliert werden, warum wird das dann in anderen Bereichen nicht auch so gemacht ?

Für jedes kontrollierte Auto im Strassenverkehr muss ein Velofahrer und ein Fussgänger kontrolliert werden ;-) sonst ist es diskriminierend ...
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NWO Schwanzus Longus
20.11.2017 15:02registriert November 2015
Um Verbrecher zu finden ist Racial Profiling aber oftmals nützlich. Wenn eine Menschengruppe um ein vielfaches auffälliger sind als Einheimische, dann ist klar das man dort suchen muss und nicht bei Einheimischen. Das ist die andere Seite der Medallie. Aber ich kann es verstehen wenn Migranten die Gesetzestreu sind sich drüber aufregen. Macht halt keinen Spass aufgrund von einem Verdacht kontrolliert zu werden.
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