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Klärungsbedarf bei der KESB: Wo der Bundesrat Lücken sieht

Bundeskanzler Walter Thurnherr, sowie die Bundesraete Ueli Maurer, Alain Berset, Bundespraesidentin Doris Leuthard, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann und Guy Parmelin, von links, posieren n ...
Der Bundesrat in Solothurn.Bild: KEYSTONE

Klärungsbedarf bei der KESB: Wo der Bundesrat Lücken sieht

29.03.2017, 16:0629.03.2017, 16:34
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Seit dem 1. Januar 2013 gilt das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht. Das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1907 wurde damit ersetzt und modernisiert.

Doch seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es harsche Kritik – an den neuen Regelungen und an der Institution der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) selbst. 

Seit 2013 in Kraft
Am 1. Januar 2013 löste die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre Vorgängerin, die Vormundschaftsbehörde, ab. Das entsprechende Gesetz wurde vom damaligen Justizminister Christoph Blocher (SVP) ins Parlament eingebracht. Die 1415 kommunalen Vormundschaftsbehörden wurden durch 146 KESB ersetzt. Während vorher Gemeinderäte über die Dossiers aus dem Kinder- und Erwachsenenschutz berieten, sollte das System professionalisiert werden. Neu bestand die Behörde aus einem Team von Juristen, Psychologen und Sozialarbeitern. Ebenfalls ein wesentlicher Punkt bei der Revision war, dass Beschwerden an ein unabhängiges Gericht gelangten und nicht mehr wie früher auf dem Pult des Gemeinderates landeten. Zu Beginn war die Neuerung weitgehend unbestritten. Später lösten umstrittene Einzelfälle landesweite Empörung aus.

Als Reaktion auf die laute Kritik hat das Parlament den Bundesrat mit vier Postulaten beauftragt. Heute Mittwoch veröffentlichte der Bundesrat in einer Pressekonferenz eine erste Evaluation des neuen Rechts.

Der Bundesrat sieht keine grundsätzlichen Probleme bei den KESB. Er will aber abklären, wie diese Grosseltern und andere nahestehende Personen besser einbeziehen könnten.

Folgend fünf der häufigsten Vorwürfe und die Antwort des Bundesrates: 

Nahes Umfeld wird zu wenig einbezogen

Oft wurde der KESB vorgeworfen, bei der Anordnung von Massnahmen das weitere Umfeld einer Person nicht zu berücksichtigen. Das wurde auch im «Fall Flaach» kritisiert: Die KESB beschloss, die Kinder in einem Heim unterzubringen, obwohl die Grosseltern sich zur Betreuung bereit erklärt hatten.

Hier sieht auch der Bundesrat Klärungsbedarf. Das nahe Umfeld einer Person werde teilweise nicht oder nur ungenügend in den Entscheidungsprozess über allfällige Massnahmen mit einbezogen, heisst es in der Medienmitteilung.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will nun abklären, wie der Einbezug nahestehender Personen verbessert werden könnte. Solche Personen sollen nicht nur bei der Abklärung des Sachverhalts berücksichtigt, sondern auch konsequent als mögliche Beistandspersonen und bei der Platzierung von Kindern in Betracht gezogen werden.

Nur freiwillige Beistandspflicht

Nach momentan geltendem Recht ist es möglich, Personen auch gegen ihren Willen als Beistand zu verpflichten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will dies ändern. Diese Ansicht teilt auch der Bundesrat: Beistand soll nur werden, wer dem auch willentlich zustimmt. 

Zu schnelle Interventionen

Der KESB wurde unter anderem auch vorgeworfen, zu rasch und zu heftig zu intervenieren. Der Bundesrat konnte nicht abschliessend feststellen, ob es sich bei den Vorwürfen um Einzelfälle handelt oder ob es ein generelles Problem ist. Vorgeschlagen werden folgende drei Punkte zur Verbesserung:

  • Besserer Einbezug von nahestehenden Personen bei Interventionen
  • Optimierung der Kommunikation
  • Verbesserung der Beschwerdemöglichkeit

Keine Kostenexplosion

Die teilweise behaupteten Kostenexplosionen haben nicht stattgefunden. Erwartet wurde der Kostenanstieg bei den Behördenkosten. Weil in vielen Kantonen eine Restrukturierung der Behörden durchgeführt wurde, verursachte dies Kosten. Zudem wurde ein grosser Teil der Kosten unter dem alten System nicht oder nicht vollständig erfasst.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Aufwand der Behörde pro Fall mit zunehmender Erfahrung abnehmen wird. 

Interessen der Betroffenen schützen

Der Bundesrat lehnt es ab, nahe Angehörige von Pflichten gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zu entbinden. Hier geht es um die Kritik von Eltern, die volljährige behinderte Kinder zu Hause betreuen und gegenüber der KESB Berichterstattungs- und Rechnungslegungspflichten haben.

In der allergrössten Mehrheit der Familien seien die persönliche Fürsorge und das Interesse an einem möglichst selbstbestimmten Leben der hilfsbedürftigen Person selbstverständlich, betont der Bundesrat. Es sei aber die Aufgabe des Staates, wenn nötig die Interessen und Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Gesamtwürdigung

Neben diesen fünf Punkten sieht der Bundesrat jedoch keinen erheblichen Handlungsbedarf. Die Einführung des neuen Rechts entspreche weitgehend den Erwartungen. (ohe/sda)

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