Es blieb nicht lange ruhig um «Carlos», den mittlerweile 21-jährigen Straftäter, der wegen seines in der SRF-Sendung «Reporter» beschriebenen Sondersettings in die Medien geriet.
Das letzte Mal stand er im Sommer 2015 wegen Drohung vor Gericht: Die milde Geldstrafe war mit der ungerechtfertigten Gefängnisstrafe bereits abgegolten und er erhielt eine Genugtuung von 14'300 Franken – ein Zustupf für den Start in ein neues Leben, quasi. Er habe den Islam gefunden und wolle rechtschaffen leben, erklärte «Carlos» damals.
Doch nun muss der junge Mann am 6. März schon wieder vor dem Zürcher Bezirksgericht antraben. Er soll vorsätzlich einen jungen Mann lebensgefährlich verletzt haben.
«Carlos» und der 20-jährige Geschädigte stiegen Ende März vor einem Jahr gemeinsam ins Zürcher Tram 2 in Richtung Farbhof in Zürich-Altstetten. Die beiden kennen sich flüchtig, der Geschädigte hat einen Freund dabei. Die drei stehen sich im Drehgelenk des Trams gegenüber und sprechen über Sport, das Kickboxen sowie «Carlos'» ehemaligem Trainer Shemsi Beqiri.
Kurz vor der Tramhaltestelle Kappeli in Zürich verabschieden sich die beiden per Handschlag. Dann beginnt der Streit:
«Gangstert nicht rum, sondern geht mal in die Moschee», sagt «Carlos» gemäss Anklageschrift zu den beiden.
«Jeder kann machen, was er will», soll der Geschädigte entgegnet haben.
«Was hast du gerade gesagt?», habe Carlos darauf geantwortet.
«Du musst mir nicht sagen, ich soll in die Moschee gehen. Das ist meine Sache», so der Geschädigte laut Anklageschrift.
Das ist für Carlos bereits genug. Der 180 grosse und 91 Kilo schwere junge Mann verlässt das Tram, während der Geschädigte immer noch drin steht, dreht sich um und verpasst dem jungen Mann mutmasslich unvermittelt einen Faustschlag in die rechte Gesichtshälfte. Der Geschädigte sackt in sich zusammen, verliert das Bewusstsein, kippt und fällt aus dem Tram auf den asphaltierten Boden. Währenddessen soll «Carlos» seinem bewusstlosen Gegner ein weiteres Mal auf die Brust geschlagen haben.
Sicher ist: Der Privatkläger blieb mit einem gebrochenen Kiefer, Quetsch-, Riss- und Schürfwunden zurück. Der «seit Jahren kampfsporterfahrene Beschuldigte» habe mit dem Schlag gegen den Kopf seines Gegenübers damit rechnen müssen, den Geschädigten lebensbedrohlich zu verletzen und damit bleibenden Hirnfunktionsstörungen in Kauf genommen, hält die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl in der Anklageschrift fest. Er soll mit einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt bestraft werden.
Für «Carlos» gilt die Unschuldsvermutung.